Antrag zur Nutzungsänderung eines Stallgebäudes in eine Gewerbeinheit; Bauort: Fl.Nr.30, Starnberger Straße 2 in Drößling; Bauantrag-Nr.37/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.07.2021 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

-        Fl.Nr.30, Drößling mit einer Größe von 3.106 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

-        § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

-        Nutzungsänderung eines Stallgebäudes in ein gewerbliches Lagergebäude mit Büro
       Veränderung der Art der baulichen Nutzung; Darstellung im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Dorfgebiete dienen der Unterbringung von Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe (u.a.), dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben
-        Maß der baulichen Nutzung: unverändert, Gebäudebestand bleibt äußerlich unverändert.
-        Es werden 3 neue Stellplätze geschaffen

Beurteilung des Bauvorhabens:

-        Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
-        Nutzungsänderung ist konform zur Gebietsart Dorfgebiet
-        Es 260,50 m² Hauptnutzfläche = Gewerbefläche + Büro; lt. Garagen- und Stellplatzverordnung müssen für Lagerräume je 100m² Hauptnutzfläche ein Stellplatz geschaffen werden; vorliegend werden 3 neue Stellplätze im Hofgelände nachgewiesen.

Anlagen:

- Eingäbepläne
- Betriebsbeschreibung, Stellplatzberechnung, Nutzflächen

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 25. Mai 2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 25. Mai 2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2021 09:46 Uhr