Bauantrag zur genehmigten Eingabeplanung vom 01.09.2014- Anpassung; Bauort: Fl.Nr.17, Am Gassl 3 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.34/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 06.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nr.17, Hechendorf
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. 1. Änderung Bebauungsplan Ortsmitte Hechendorf - Teil C
- vorgelegt als Bauantrag, weil in der ursprünglichen Genehmigung 40-B-2014-481-14 vom Landratsamt Starnberg eine Befreiung erteilt wurde
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Maß der baulichen Nutzung: keine Änderung; das Äußere des Wohnhauses entspricht dem Genehmigungsbescheid
- Art der baulichen Nutzungen: keine Änderung; es verbleibt bei der Wohnnutzung
- Innenausbau: diverse Änderung beim Innenausbau
- Brandschutz: Änderung in der Einstufung: neu Gebäudeklasse 3 (anstelle Gebäudeklasse 2, wie im Genehmigungsbescheid)
Beurteilung des Bauvorhabens:
- Es handelt sich weitgehend um nach Art.57 BayBO ohnehin verfahrensfrei Innenausbaumaßnahmen
- wesentlich ist die Änderung beim Brandschutz; als bauordnungsrechtlich relevant, wird der Brandschutz über das Landratsamt geprüft und ggf. genehmigt
Anlagen:
- Eingäbepläne
- Anschreiben Bauherr
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 15.02.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 15.02.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.08.2021 09:46 Uhr