Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehndes Wohnhaus; Bauort: Fl.Nr.9/1, Eichtalweg 3a in Drößling; Bauantrag-Nr. 40/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.9/1 in Drößling
       - Größe 625 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 


Beschreibung des Bauvorhabens:

       - Anbau in den Abmessungen 13,58 m x 7,61 m mit einer Bebauung UG, EG, DG 
       - GR 1: 104,40 m², bestehendes Wohnhaus GR 1: 92,59 m², zusammen: 196,99, also eine 
        GRZ von 0,315
       - GR 2: 374,09 m, GRZ 2: 0,60
-Wandhöhe: 5,76 m (vom geplanten Gelände bis zur Oberkante Attika); zzgl.   Absturzsicherung 0,90 m Absturzsicherung und zzgl. Laternengeschoss mit Oberkante 8,025 m
-Flachdach mit Dachterrasse, Laternengeschoss als Austritt und Küche mit Walmdach 2 Grad Dachneigung, Firsthöhe bei 8,09 m 

Baurechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Wandhöhe des   Laternengeschoss mit 8,025 m findet in der bestehenden Bebauung eine Referenz beim Einfamilienhaus Eichtalweg 1a (Baugenehmigung von 1995). Bei vergleichbarer Hangsituation liegt dort eine Wandhöhe von rund 8,50 m vor und ebenfalls gartenseitig ein dreigeschossiges Erscheinungsbild (vgl. Eingabeplan).
- die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Seefeld sind nicht eingehalten. Es liegen aber die erforderlichen Abstandsflächenübernahmen durch die betroffenen Nachbarn vor. Zusätzlich hat der Antragsteller einen Antrag auf Abweichung on den gesetzlichen Vorschriften des Abstandsflächenrechts aus art. 6 BayBO in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Seefeld nach Art. 63 BayBO gestellt. 
- Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.




Anlagen:

- Lageplan
- Eingabeplan 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.06.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Sitzungsverlauf

Der Bauausschuss diskutiert die von den Antragstellern vorgelegte alternative Bebauung mit einem Satteldach auf dem Laternengeschoss. Die Alternative wird nicht eindeutig als Verbesserung bewertet. Eine weitere Alternative mit der Fortführung des bestehenden Giebels über den Anbau mit Laternengeschoss wird ebenfalls diskutiert. Die Nachteile hinsichtlich der Belichtung in den Räumen des Obergeschosses des Bestandshauses und mit den Abstandsflächen kommen zur Sprache. 

Gegenüber dem vorgelegtem Bauantrag mit modernem Erscheinungsbild des Anbaus werden Bedenken wegen des Ortsbilds und einer Bezugsfallwirkung in Drößling geäußert. Da aber keine verunstaltende Wirkung vorliegt, und die absoluten Abmessungen sich nach § 34 BauGB nicht klar nicht einfügen, erteilt der Bauausschuss sein Einvernehmen trotz Bedenken.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.06.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an die Antragsteller, dass eine alternative Planung mit einem Satteldach eine energetische Nutzung von PV-Anlagen ermöglichen würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 10:40 Uhr