Ratsbegehren zum neuen Krankenhausstandort in Seefeld; Beschlussfassung, Fragestellung, Kurzbezeichnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 20.04.2021 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich:

„Der Gemeinderat beschließt, den potentiellen Klinikstandort östlich des Friedhofes an der Bahnhofstraße (Standorte 2b) weiterzuverfolgen und im Rahmen eines Ratsbegehrens zur Abstimmung stellen zu lassen.“

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, ein Ratsbegehren vorzubereiten. 

Die beiden Kliniken in Seefeld und Herrsching befinden sich in kommunaler Trägerschaft des Landkreises Starnberg. Die Klinik Seefeld versorgen jährlich mehr als 8000 Notfälle und behandeln 3500 Patienten stationär. Eine Übernahme dieser Patienten im Klinikum Starnberg ist aufgrund dessen Auslastung nicht möglich. Die Klinik in Seefeld ist in ihrer heutigen Form nicht zukunftsfähig.

Aufgrund einer Bedarfsanalyse des Bayerischen Gesundheitsministerium benötigt ein zukunftsfähiges Krankenhaus, das die medizinische Grundversorgung im westlichen Landkreis sichert, rund 200 Betten. Durch die Zusammenlegung der bestehenden Fachbereiche der beiden Kliniken Seefeld (Chirurgie) und Herrsching (Innere Medizin) und der HNO-Abteilung (aktuell in Starnberg) ermöglicht diese neue Klinik ein modernes, medizinisches Angebot im Starnberger Klinikverbund. Der Feststellungsbescheid des Gesundheitsministeriums vom Oktober letzten Jahres, weist diesen Bedarf aus und stellt erhebliche Fördermittel für einen Neubau in Aussicht.

Die Klinik vor Ort ist ein wichtiger Faktor der Gesundheitsversorgung für die Menschen in Seefeld, des westlichen Landkreises und darüber hinaus. Am aktuellen Standort kann die Klinik Seefeld nicht erweitert werden, deshalb wird für einen Neubau ein verkehrsgünstig gelegener, natur- und landschaftsverträglicher Standort gesucht.

Der Gemeinderat hat in einem aufwendigen Prozess eine Standortsuche durchgeführt. Dazu wurden alle Grundstücke im Gemeindebereich, die von den Anforderungen her geeignet erschienen, durch Fachbehörden bewertet. Darüber hinaus wurde die Verfügbarkeit der Grundstücke durch Verhandlungen mit den Eigentümern abgeklärt. Das am besten geeignetste Grundstück, das die ökologischen, ökonomischen und städtebaulichen Anforderungen erfüllt, liegt angrenzend an den Neuen Friedhof in Hechendorf, östlich an der Bahnhofstraße und in Reichweite zum S-Bahnhof (Standort 2b).

Im Rahmen eines Ratsbegehrens sollen nun die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seefeld entscheiden, ob für diese Fläche ein erforderliches Bauleitplanverfahren in die Wege geleitet werden soll, um die Voraussetzungen für die Planung und den Bau eines neuen Krankenhauses zu schaffen.

Es wird folgende Frage vorgeschlagen:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des Friedhofes in Hechendorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.“

Eine Kurzbezeichnung könnte lauten:

„Krankenhausneubau östlich des Friedhofs in Hechendorf.“

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert kurz das Prozedere zur Festlegung der Fragestellung und  der Kurzbezeichnung sowie den weiteren Ablauf.

Erster Bürgermeister Kögel stellt den neuen Vorschlag zur Fragestellung und für die Kurzbezeichnung für das Ratsbegehren vor.

Es wird versucht, die Diskussion um die Standortfrage erneut anzustoßen. Die Diskussion wird mit dem Hinweis, die Standortfrage ist mit Beschluss in der letzen Sitzung abgeschlossen, beendet. 

Anschließend wird noch die Frage diskutiert, ob der Standort in der Fragestellung zum Ratsbegehren nicht noch genauer beschrieben werden muss. Die Verwaltung führt dazu aus, dass der genaue Standort in den Vorabinformationen zum Ratsbegehren ausführlich beschrieben wird und die Frageformulierung daher ausreichend ist. 

GR Gentz stellt die Anträge zusätzlich in der Fragestellung und Kurzbezeichnung darauf zu verweisen, dass der Standort im LSG und Regionalen Grünzung liegt und auch FFH-Gebiet tangiert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, ein Ratsbegehren gemäß Art 18a Abs.2 GO durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderätin Winter) (Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Weber, Rathert)

Beschluss 2

Das Ratsbegehren wird mit folgender Frage durchgeführt:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft?“


In der Fragestellung wird zusätzlich darauf verwiesen, dass der Standort im LSG und Regionalen Grünzung liegt und auch FFH-Gebiet tangiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderätin Winter) (Ja-Stimmen namentlich: Gentz, Weber, Rathert)

Beschluss 3

Das Ratsbegehren wird mit folgender Frage durchgeführt:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft?“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderätin Winter) (Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Weber und Rathert)

Beschluss 4

Das Ratsbegehren soll folgende Kurzbezeichnung erhalten:

„Krankenhausneubau in Seefeld im Landschaftsschutzgebiet“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
(Ja-Stimmen namentlich: Gentz, Weber, Rathert)

Beschluss 5

Das Ratsbegehren soll folgende Kurzbezeichnung erhalten:

„Krankenhausneubau in Seefeld“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
(Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Weber, Rathert)

Datenstand vom 17.10.2022 10:54 Uhr