Ratsbegehren zum neuen Krankenhausstandort in Seefeld; Festsetzung eines Termins; Reine Briefwahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 18a Abs. 10 GO ist ein Bürgerbegehren (Ratsbegehren) an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Es wird vorgeschlagen, den Bürgerentscheid am Sonntag, den 27.06.2021, durchzuführen. 

Aufgrund des am 04.03.2021 beschlossenen „Gesetz(es) zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ gelten für Bürgerentscheide (Art. 120b Abs. 2 GO) modifizierte Regeln. So können Gemeinden 2021 entscheiden, ob sie Bürgerentscheide als reine Briefabstimmung durchführen wollen. Im Interesse des bestmöglichen Schutzes der Öffentlichkeit sollte dieser Ermessensspielraum genutzt werden.

Mit der ausschließlichen Briefabstimmung werden allen Stimmberechtigten die Abstimmungs-scheine und die Briefabstimmungsunterlagen von Amts wegen ohne Antrag zugesandt. Die Gemeinde Seefeld hat die „Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BBS) vom 16.07.2014“ erlassen. Für eine abweichende Regelung bei Durchführung eines Bürgerentscheides als reine Briefabstimmung ist eine Satzungsänderung nicht erforderlich. Das (nachträglich) erlassene Gesetz enthält eine gesonderte ausdrückliche Beschlussermächtigung und geht als höherrangiges Recht dem Satzungsrecht vor.

Bei einer reinen Briefwahlabstimmung können sowohl die Anzahl der Abstimmungshelfer möglichst geringgehalten als auch die notwendigen Hygienemaßnahmen erfüllt werden.

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel spricht sich für eine Durchführung des Bürgerentscheids als reine Briefwahl aus und benennt den 27.06.2021 als möglichen Termin. Die Verwaltung merkt an, dass die Briefwahlunterlagen automatisch an alle Wahlberechtigten verschickt werden.

Nach der Diskussion der Vor- und Nachteile eines frühen oder späteren Termins wird festgestellt, dass die Terminschiene durch gesetzliche Regelungen (3-Monatsfrist) festgelegt ist. Der letztmögliche Termin für den Bürgerentscheid auf Grund dieser Vorgaben ist der 01.08.2021.

GR Gentz stellt den Antrag, dass der Termin erst nach einer Entscheidung zur Schindlbeck-Klinik gesetzt werden soll.

GR Zimmermann stellt den Antrag, den Bürgerentscheid am Sonntag vor Fristende (25.07.2021) durchzuführen.

Beschluss 1

Der Termin für den Bürgerentscheid wird erst nach einer Entscheidung zur Schindlbeck-Klinik gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
(Ja-Stimmen namentlich: Gentz, Weber, Rathert)

Beschluss 2

Der Gemeinderat setzt als Termin für die Abstimmung über den Bürgerentscheid „Krankenhausneubau in Seefeld“ Sonntag, den 25.07.2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
(Ja-Stimmen namentlich: Gentz, Weber, Rathert)

Beschluss 3

Der Gemeinderat setzt als Termin für die Abstimmung über den Bürgerentscheid „Krankenhausneubau in Seefeld“ Sonntag, den 27.06.2021 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
(Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Weber, Rathert)

Beschluss 4

Der Bürgerentscheid wird als reine Briefabstimmung durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:54 Uhr