10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.2014 wurde die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (BRK Rettungswache) eingeleitet. Ziel der Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Rettungswache an der Ulrich-Haid-Straße in Nachbarschaft zum Wertstoffhof. 

Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde das Projekt von Seiten des BRK Starnberg u.a. aufgrund der nicht abschließend geklärten Finanzierung und der offenen Frage zur Zukunft des Seefelder Krankenhauses zunächst nicht weiterverfolgt. Daraufhin ruhte auch das FNP-Änderungsverfahren.

Ende 2021 wurde das Vorhaben durch das BRK wiederaufgenommen, da sowohl die Finanzierung als auch die Krankenhausfrage geklärt werden konnten. Infolgedessen hat der Gemeinderat auf Antrag des BRK am 18.01.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ beschlossen. Parallel hierzu wurde die Fortführung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit erweitertem Umgriff und unter neuer Namensbezeichnung („Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße“) beschlossen. 

Der erweiterte Umgriff der Flächennutzungsplanänderung wurde erforderlich, um eine Verfestigung der Zersiedlung im Außenbereich und eine ungeordnete Entwicklung auf der Fläche zwischen „An den Meisterwiesen“ und der Münchener Straße / St2068 zu vermeiden und ein planerisches Gesamtkonzept sicherstellen zu können (siehe Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde vom 15.01.2015).  

Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches kann der wesentlichsten Anregung aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren von 2014 Rechnung getragen werden. Die übrigen vorgebrachten Hinweise aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren flossen – soweit noch aktuell – in den erarbeiteten FNP-Änderungsentwurf mit ein. Auf eine formelle Abwägung wird in Anbetracht des bereits mehrere Jahre zurückliegenden Auslegungszeitraums verzichtet. 

Nach Billigung des FNP-Änderungsentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße) in der Fassung vom 26.07.2022, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 18.04.2023 08:53 Uhr