10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Nach längerer Planungsunterbrechung wurde das Verfahren mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.01.2022 wieder aufgenommen und unter der Bezeichnung „Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße“ mit erweitertem Geltungsbereich fortgeführt.

Ziel der FNP-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“. Zur Wahrung des Anbindegebotes und Sicherung des erforderlichen Siedlungszusammenhanges sollen außerdem die Flächen nördlich der Ulrich-Haid-Straße, vom bestehenden Wertstoffhof im Westen bis zur bereits bestehenden Wohnbebauung im Osten, hinsichtlich der künftigen Nutzungsformen (Sondergebiet, Gemeinbedarfsfläche, allgemeines Wohngebiet) planerisch neu geordnet werden.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 26.07.2022 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.08.2022 bis zum 06.09.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2022 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.09.2022 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.  

Beschluss 1

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung
vom 06.12.2022). Die Abwägung vom 06.12.2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
dagegen GR Gentz, GR Maletz

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der
Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat stellt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der 
Ulrich-Haid-Straße), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der 
Fassung vom 06.12.2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
dagegen GR Gentz, GR Maletz

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
dagegen GR Gentz, GR Maletz

Datenstand vom 18.04.2023 09:16 Uhr