Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 werden an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (sofern mehrere Personen einer Fraktion angehören dem Fraktionsvorsitzenden bzw. dem zweiten oder dritten Bürgermeister) verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Jahr 2023 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Sitzungsverlauf

Nach der Haushaltsrede von Bürgermeister Klaus Kögel und einer kurzen Zusammenfassung von Kämmerer Herrn Spengler danken die Fraktionsvorsitzenden Herrn Spengler für die solide und umsichtige Haushaltsplanung und der ganzen Verwaltung für das Engagement bei der Aufstellung des Gemeindehaushalts.
Grundsätzlich wird Fraktionsübergreifend die Haushaltskonsolidierung als bestimmendes Thema für die nächsten Jahre genannt. Hierzu gehören die Reduzierung der Ausgaben und die Steigerung der Einnahmen.
Einige Investitionen (z.B. Unterhalt der gemeindlichen Liegenschaften) sind unumgänglich und werden, da viele Immobilien in die Jahre gekommen sind, erhebliche Kosten verursachen. Auch sieht man an der Rücklagenerhöhung der letzten Jahre, dass ein gewisser Sanierungsstau besteht, der aufgelöst werden muss. Hier müssen sich Bürger evtl. auf höhere Gebühren und Vereine/Institutionen auf geringere Zuwendungen einstellen. 

Beschluss

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.


2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2022 bis 2026



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Thomas Ruf)

Datenstand vom 04.05.2023 10:54 Uhr