Bauantrag zur Renaturierung Gebelsrieder Graben mit Wiedereinbau Erdaushub; Bauort: Fl.Nr.547 und 552, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.14/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.05.2023 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.547 (Teilfläche) und 552, Gemarkung Oberalting-Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 35 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

Beide Flurstücke weisen ein natürliches Gefälle von ca. 4% von Südosten Richtung Aubach im Nordwesten auf. Die optischen Auswirkungen des Einbaus auf das Landschaftsbild sollen so weit minimiert werden, dass sie nicht erkennbar sein werden. Daher werden die Randbereiche an das Bestandsgelände angeglichen und gerade im Nordosten nur ca. 10-15 cm Auftrag vor­ gesehen. Gleichzeitig soll das Abflussverhalten der Oberfläche nicht verändert werden, daher erhält der Einbau das gleiche Gefälle wie das Bestandsgelände. In dem Einbaubereich werden mehrere, entlang der Flurstücksgrenze zwischen FI.Nr.547 und 552 angeordnete Mulden angelegt. Die Muldensohle liegt dabei auf Höhe des Bestandsgeländes. Dadurch wird den Vorgaben gem. Art. 16 Abs. 1 Nr. 4 BayNatSchG entsprochen, wonach Bodensenken im Außenbereich nicht verfüllt werden dürfen. Der Einbau erfolgt verdichtungsfrei und entsprechend der Bodenhorizonte des vorhandenen Bodens. Vor den Arbeiten wird die Vegetationsschicht im Baufeld fachgerecht abgetragen, das Schnittgut wird einer geeigneten Nutzung zugeführt. Gegebenenfalls wird die Rodung von bis zu zwei Sträuchern in der Fläche erforderlich.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Es handelt sich um eine sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2 BauGB im Außenbereich § 35 Abs.2 BauBG dient als Auffangtatbestand für unbedeutendere, untergeordnete Anlagen im Außenbereich, die nicht unter die Spezialtatbestände der privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach § 35 abs.1 BauBG fallen. 
- Es ist nicht ersichtlich, dass öffentliche Belange nach § 35 Abs.3 BauGB beeinträchtigt sind.

Anlass der Maßnahme ist eine Ausgleichs- und Verbesserungsmaßnahme für die Erteilung der weiteren Wasserentnahme der Antragstellerin im Bereich der Quellen am Mühlbach. Im Zuge dessen wurde durch Planfeststellungsbescheid der Unteren Naturschutzbehörde vom 28.10.2022 (Aktenzeichen 502.6 PG-See) der Gewässerausbau genehmigt. Der Bauantrag folgt nun in Umsetzung der Planfeststellung und ist mit dem Fachbereich Umweltschutz beim Landratsamt Starnberg abgestimmt.

Anlagen: 

-Eingabeplan
- Planfeststellungsbescheid 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 14.02.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 14.02.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 11:26 Uhr