Bauantrag zum Anbau und zur energ. Sanierung an ein bestehendes Wohnhaus; Bauort:Fl.Nr.291, Hochstadter Straße 15 in Unering; Bauantrag-Nr. 12/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.04.2024 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
       - Fl.Nr.291, Gemarkung Unering
Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 19 BauGB iVm § 34 BauGB und der Einbeziehungssatzung Hochstadter Straße
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neuerrichtung eines Anbaus an das Wohnhaus und einer Doppelgarage, beides mit Unterkellerung sowie eine energetische Sanierung des bestehenden Hauses
- dadurch entstehen eine sanierte Wohneinheit mit erdgeschossigem Anbau (1. Wohneinheit 222,90 m² Wohnfläche) und eine neue Wohneinheit im Keller mit Befensterung (2. Wohneinheit 86,23 m² Wohnfläche)
- es ergibt sich eine maximale Wandhöhe von 6,43 m Richtung Westen zum offenen Feld hin über UG, EG, DG
- es werden 4 Stellplätze geschaffen- 2 Garagenstellplätze und zwei offene Stellplätze
- es werden zwei Bäume neu gepflanzt
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ein
- ein kleiner Teil (6,70 m x 1,23 m) der oberirdischen Garage und des darunterliegenden Kellerraums mit Technikraum und Lagerraum befinden sich außerhalb der Baugrenze, die vorliegend auch die Grenze zwischen Innenbereich nach § 34 BauGB und Außenbereich § 35 BauGB bildet; dieser Umstand ist vorliegend aber unbeachtlich, weil es sich bei der Garage nicht um eine Hauptnutzung sondern eine Nebennutzung im Sinne von § 14 BauGB handelt; der unterirdische Teil des Anbaus mit Technik- und Lagerraum hat keine städtebauliche Wirksamkeit und darf daher die Baugrenze unterirdisch überschreiten
Anlagen: 
- Eingabepläne mit Lageplan
- Auszug Einbeziehungssatzung

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.03.2024 wird nach §34 BauGB befürwortet. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.03.2024 wird nach §34 BauGB befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.05.2024 07:58 Uhr