Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 69 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Traubinger Straße im Gemeindeteil Machtlfing“ beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde Andechs am 12.03.2024 beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Machtlfing“ im Parallelverfahren zu ändern.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 2,3 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 3.000 kWp im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 288 der Gemarkung Machtlfing.
Mit Schreiben vom 18.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Gemeinde Herrsching: 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 11
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 „südlich der Nikolausstraße zwischen Schönbichlstraße, Schützenweg und Mühlfelder Straße“ (sowie den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 12) dahingehend zu ändern, dass die festgesetzte Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten aufgehoben wird.
Ziel und Zweck der Änderung ist es, den Grundstückseigentümern die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Mit Schreiben vom 13.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Satzungen & Ortsrecht / Bebauungspläne eingesehen werden.
Gemeinde Herrsching: 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 12
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichlstraße und Panoramastraße“ (sowie den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 11) dahingehend zu ändern, dass die festgesetzte Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten aufgehoben wird.
Ziel und Zweck der Änderung ist es, den Grundstückseigentümern die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Mit Schreiben vom 13.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Satzungen & Ortsrecht / Bebauungspläne eingesehen werden.