Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 10

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 69 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Traubinger Straße im Gemeindeteil Machtlfing“ beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde Andechs am 12.03.2024 beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Machtlfing“ im Parallelverfahren zu ändern. 

Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 2,3 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 3.000 kWp im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 288 der Gemarkung Machtlfing. 

Mit Schreiben vom 18.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 11

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 „südlich der Nikolausstraße zwischen Schönbichlstraße, Schützenweg und Mühlfelder Straße“ (sowie den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 12) dahingehend zu ändern, dass die festgesetzte Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten aufgehoben wird.

Ziel und Zweck der Änderung ist es, den Grundstückseigentümern die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Mit Schreiben vom 13.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Satzungen & Ortsrecht / Bebauungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 12

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichlstraße und Panoramastraße“ (sowie den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 11) dahingehend zu ändern, dass die festgesetzte Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten aufgehoben wird.

Ziel und Zweck der Änderung ist es, den Grundstückseigentümern die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Mit Schreiben vom 13.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Satzungen & Ortsrecht / Bebauungspläne eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert, dass kurz nach der Ladungsfrist für die Sitzung eine weitere Anfrage der Nachbargemeinde Inning zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Nahversorgung Schornstraße“ inkl. FNP-Änderung eingegangen ist. 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit 1.200 m² Verkaufsfläche an der Schornstraße in Inning. Ergänzt werden soll dieser um einen Drogeriemarkt mit knapp 800 m² Verkaufsfläche und einer Bäckerei/Café mit ca. 85 m² Verkaufsfläche. Darüber hinaus sollen im Obergeschoss des neu errichteten Gebäudes Wohnungen entstehen. 

Im Rahmen einer Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung wurde gutachterlich festgestellt, dass negative städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen auf die Seefelder Ortsmitte aufgrund der moderaten Umverteilungseffekte ausgeschlossen werden können.

Die Verwaltung schlägt daher vor, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorzubringen. 

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 69 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Traubinger Straße im Gemeindeteil Machtlfing“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Machtlfing“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Herrsching: 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 11

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „südlich der Nikolausstraße zwischen Schönbichlstraße, Schützenweg und Mühlfelder Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinde Herrsching: 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 12

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichlstraße und Panoramastraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Gemeinde Inning: Bebauungsplan „SO Nahversorgung Schornstraße“ inkl. FNP-Änderung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Nahversorgung Schornstraße“ inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes (Deckblatt 3) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.09.2024 12:57 Uhr