Bauantrag zur Errichtung einer Garage; Bauort: Fl.Nr.112/3, Dorfstraße 15, Meiling; Bauantrag-Nr.35/2016; ANtragsteller: Herr Walter Sebald
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bauausschusses, 26.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.112/3 der Gemarkung Seefeld mit einer Größe von 1.148 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Derzeit ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer Doppelgarage bebaut. Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer weiteren Garage als Anbau an die bestehende Doppelgarage.
Die Garage ist in den Ausmaßen 7,10 m x 3,76 m geplant. Die mittlere Wandhöhe an der Grundstücksgrenze beträgt 2,50 m. Gem. Art. 6 Abs.9 BayBO ist die Garage damit abstandsflächentechnisch als privilegiertes Vorhaben zu werten, welches ohne eigene Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf. Als Bedachung ist ein Pultdach vorgesehen.
Die Behandlung des Bauvorhabens im Bauauschuss ist erforderlich, weil die Garage an die Doppelgarage angebaut werden soll. Hierdurch handelt es sich nicht mehr um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nach Art 57 Abs.1, Nr.1 b BayBO, weil die drei Garagen letztlich die maximale Grundfläche von 50 m² für Gargenbauten im
Allgemeinen überschreiten.
Anlagen:
- Lageplan
Grundriss, Ansichten, Schnitt
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom Juni 2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom Juni 2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 02.03.2018 08:38 Uhr