Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße (St 2068) und Am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf (Wohnen, Sport- und Freizeitflächen, Gemeinbedarfsflächen für Feuerwehr sowie Sozialunterkünfte für Obdachlose/Flüchtlinge). Zur Sicherstellung dieser Planungsziele sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (13. Änderung FNP, derzeit im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Starnberg).

Aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte in den einzelnen Teilbereichen hat der Gemeinderat beschlossen, das Plangebiet in unterschiedliche Bebauungsplanabschnitte zu unterteilen. Teilbereich 1 umfasste das neu geplante Feuerwehrgebäude, die Sozialunterkünfte sowie die Sport- und Freizeitflächen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 30.05.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 27.06.2017 bis zum 28.07.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.06.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 28.07.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.  

Sitzungsverlauf

Das Gremium verständigt sich darauf, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen, damit insbesondere für den geplanten Neubau der Feuerwehr das erforderliche Baurecht geschaffen werden kann. Alternative Varianten für die Anordnung von Rasenspielfeld, Basketball- und Skaterplatz sowie eventuellen gewerblichen Erweiterungsflächen (siehe Stellungnahme A.1 „Bürger 1“ in der Abwägung vom 10.10.2017) sollen geprüft und ggf. im Zuge eines eigenständigen Bauleitplanänderungsverfahren planungsrechtlich gesichert werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.10.2017). Die Abwägung vom 10.10.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.10.2017 auszufertigen.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1 “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:53 Uhr