Geplante Erweiterung des Supermarktes an der Hauptstraße in Seefeld (EDEKA); Vorstellung des aktuellen Sach- und Planungsstandes, Billigung des Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, Einleitung des Bauleitplanverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der bestehende Supermarkt in der Hauptstraße in Seefeld soll gemäß den Plänen des Grundstückseigentümers (Herr Walther Kloiber) sowie des aktuellen Betreibers (EDEKA) erneuert und erweitert werden. Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind dringend erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit des einzigen Vollsortimenters in der Gemeinde Seefeld zu sichern.

Die Gemeinde unterstützt das Projekt, da der Supermarkt eine wichtige Funktion für die Versorgung der Bevölkerung und für die Belebung der Seefelder Ortsmitte ausübt. Daher ist die Gemeinde auch bereit, eine für die Erweiterung des Supermarktes benötigte Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Flur Nr. 223 (ehemaliges Rathausgrundstück) an den Vorhabenträger zu verkaufen. Der vordere Teil des ehemaligen Rathausgebäudes (sog. „Rathausvilla“) soll jedoch in öffentlicher Hand verbleiben, um dem im Bürgerentscheid von 2014 geäußerten Bürgerwillen Rechnung tragen zu können. Darüber hinaus ist die Gemeinde auch gewillt, die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte für das Vorhaben einzuleiten (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, ggf. Änderung des Flächennutzungsplanes).

In den letzten Monaten wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen zwischen allen Beteiligten geführt, um das Projekt weiter voranzutreiben und die Realisierbarkeit des Vorhabens zu prüfen. Mittlerweile liegen erste konkretere Planentwürfe des vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros Gebauer für die Supermarkterweiterung vor. In enger Abstimmung mit der Verwaltung und unter Beteiligung von Fachplanern/-gutachtern wurden diese Pläne hinsichtlich der größten zu erwartenden Problempunkte untersucht (insbesondere Verkehr, Stellplatzsituation, Immissionsschutz). Die Untersuchungen ergaben, dass die Machbarkeit des Vorhabens grundsätzlich gegeben ist und die Planung auf dieser Basis fortgeführt und konkretisiert werden kann.  

Zur Fortsetzung der Planungen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde erforderlich. Im städtebaulichen Vertrag sind u.a. das weitere Vorgehen, Zuständigkeiten, die Planungskostenübernahme durch den Vorhabenträger, Haftungsausschluss der Gemeinde usw. festgelegt. Die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages ist sowohl voraussetzend für die Einleitung der nächsten planungsrechtlichen Schritte (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) als auch für den Abschluss der entsprechenden Vertragswerke zwischen Vorhabenträger und Supermarktbetreiber (EDEKA).

Der aktuelle Sach- und Planungsstand wird in der heutigen Sitzung öffentlich vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Gebauer vom Planungsbüro des Vorhabenträgers stellt den aktuellen Planungsstand des Projektes dar. Insbesondere werden die Hochbauplanung (Erweiterungsbaukörper), die verkehrliche Erschließung und die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze näher erläutert.

Im Anschluss daran werden noch einige Detailfragen gestellt:
In Bezug auf den Immissionsschutz erklärt Herr Gebauer, dass gemäß vorliegendem Fachgutachten die heranzuziehenden Lärmrichtwerte voraussichtlich alle eingehalten werden können. Die Untersuchung hat dabei bereits Ladenöffnungszeiten bis 22:00 Uhr berücksichtigt.
Die verkehrliche Erschließung des Parkplatzes mit Begegnungsverkehr an der ersten Zufahrt im Bereich der Hauptstraße wird teilweise kritisch gesehen, in Kombination mit der zweiten Zufahrt mit Einbahnstraßenregelung im rückwärtigen Bereich aber als machbar betrachtet.
In Bezug auf die Nachnutzung des Rathausanbaus, der an den Vorhabenträger verkauft werden soll, wird von Herrn Gebauer dargelegt, dass die Räumlichkeiten nur teilweise für Büroräume von EDEKA benötigt werden. Die Nutzung der restlichen Flächen ist momentan noch offen. Herr Bgm. Gum bemerkt, dass der momentan als Trauungszimmer genutzte Sitzungssaal dann ggf. weiterhin als solcher genutzt werden könnte.
Die Anregung der Unterbringung mehrerer Wohneinheiten anstatt der nur geplanten drei größeren Wohnungen lässt sich aufgrund der fehlenden Flächen für die dann zusätzlich erforderlichen Stellplätze wohl nicht realisieren.
Herr Gebauer und Herr Bgm. Gum bestätigen, dass nach Erweiterung der Verkaufsflächen auch ein Drogeriesortiment mit ins Angebot aufgenommen werden soll.  

Hinsichtlich des Städtebaulichen Vertrages wurden kurz vor der Sitzung noch letzte Details mit dem Vorhabenträger geklärt. Der Vorhabenträger äußerte in Gesprächen den Wunsch, nicht mehr an den städtebaulichen Vertrag gebunden zu sein, wenn der Grundstückskaufvertrag über eine Teilfläche aus dem Rathausgrundstück mit der Gemeinde nicht zustande kommt und/oder wenn die Bank eine Finanzierung des Vorhabens ablehnt. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann der angepasste Vertragsentwurf nicht zur Einsicht vorgelegt werden. Das Gremium stimmt der Aufnahme einer entsprechenden Klausel in den städtebaulichen Vertrag zu. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt redaktionelle Änderungen und Anpassungen im Vertragstext noch vorzunehmen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Entwurfsplanung für die Erweiterung des Supermarktes an der Hauptstraße in Seefeld zustimmend zur Kenntnis.

2. D er Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines angepassten städtebaulichen Vertrages mit dem   Vorhabenträger, vorbehaltlich noch durch die Verwaltung vorzunehmender redaktioneller Änderungen und der Aufnahme einer Lösungsmöglichkeit des Vorhabenträgers im Falle eines nicht zustande gekommenen Grundstückskaufvertrags über das Vorhabengrundstück oder einer Ablehnung der Finanzierung des Vorhabens durch die Bank zu. Das Datum des Kaufvertrags ist durch die Verwaltung zu bestimmen.


3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:54 Uhr