Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle für Schnittholz und Leimbinder; Bauort: Fl.Nr.309 und 306/16, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr. 76/2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bauausschusses, 18.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Grundstücke Fl.Nr.309 mit 8.055m² und 306/16 mit 2500m² bilden zusammen das Baugrundstück. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB. Maßgebend ist der seit 14.06.2017 rechtsverbindliche Bebauungsplan „ 1.Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ in Seefeld.
Das Bauvorhaben zur Errichtung der Lagerhalle wurde vom Bauwerber als Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingereicht, weil der Bau zwar alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhält, jedoch als Sonderbau zur Genehmigung durch das Landratsamt beantragt wurde.
Geplant ist die Errichtung einer Lagerhalle für Schnittholz und Leimbinder in den Ausmaßen 43,10 m x 36,50m in einer eingeschossigen Bebauungsweise (1 Vollgeschoss). Die Grundfläche und gleichzeitig die Geschossfläche errechnen sich mit 1.573 m². Die Wandhöhe beträgt 8,99 m, gemessen ab der Oberkannte Fertigfußboden, deren Höhe im Bebauungsplan mit 545,00 üNN. Festgelegt ist. Es ist ein Satteldach mit 6 Grad Dachneigung geplant. Die Abstandsflächen sind nach Art. 6 Abs.5 S. 1 und 2 BayBO eingehalten.
Alle Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Es werden zwei neue Stellplätze geschaffen. Zugrunde liegt die Garagenstellverordnung des Freistaats Bayern, die für je 3 Beschäftigte bei Lagerhallen einen Stellplatz vorgibt.
Anlagen:
- Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Lageplan)
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 19.12.2016 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 19.12.2016 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2018 08:44 Uhr