Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauaort: Fl.Nr. 179/2, Hauptstraße 71 in Hechendorf; Bauantarg-Nr. 34/2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Bauausschusses, 19.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.179/2 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 935 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt.
Für das Grundstück existiert ein genehmigter Vorbescheid mit dem Az.: 40-V-2016-35-14 vom 29.04.2016. Darin wird die Errichtung von je zwei Einfamilienhäusern mit je 16,00m x 6,20m mit drei Vollgeschossen bei einer Wandhöhe von 7,66 m bergseitig und 8,15m talseitig und einem Satteldach von 20 Grad Dachneigung für zulässig erklärt.
Das derzeit bestehende Wohngebäude ist im Rahmen des Bauantrags zum Abriss vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Bauantrag ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Die Vorgaben des Vorbescheids sind eingehalten. Das Wohnhaus ist geplant in den Abmessungen 15,99m x 11,45, entspricht also zusammengerechnet den Abmessungen der beiden Einfamilienhäuser aus dem Vorbescheid. Das Gebäude fügt sich gem. 34 BauGB mit seinen Abmessungen ein. Als Referenzobjekt ist das Hinterliegergebäude auf Fl.Nr.189/1 mit seinen Abmessungen ca. 16,00m x 12,00m heranzuziehen.
Das Einfamilienhaus soll in einer Bebauung KG, EG, DG mit zwei Vollgeschossen bei einer Wandhöhe von bergseitig 5,75m und talseitig 6,70m ausgeführt werden. Das Satteldach ist mit 20 Grad vorgesehen. Die GR des Wohnhauses (GR1) ist mit 162,87 m², die GR der Garage, Zufahrten und anderen versiegelten Flächen (GR2) mit 171,34 m² geplant. Mithin ergibt sich eine überbaute Gesamtgrundfläche von 334,21 m².
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld werden mit der Schaffung von zwei Stellplätzen eingehalten.
Anlagen:
- Lageplan M 1:1000
Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
Beschlussvorschlag
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 29.06.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 29.06.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2018 08:45 Uhr