Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Rinderstalls in eine Lagerhalle; Bauort: Fl.Nr.82, Höhenbergstraße 3 in Drößling; Bauantrag-Nr.33/2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bauausschusses, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 8. Sitzung des Bauausschusses 19.09.2017 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Auf dem Grundstück Fl.Nr.82 der Gemarkung Drößling mit einer Größe von 25.800 m² befindet sich die Hofstelle des Bauwerbers mit einem Wohnhaus, und verschiedenen Stallungen und einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle u.a.

Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die bisherigen Gebäude wurden alle als landwirtschaftlich privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB durch das Landratsamt Starnberg als Genehmigungsbehörde genehmigt.

Der Bauwerber beantragt die Nutzungsänderungen hinsichtlich des bisherigen Rinderstalls in eine gewerblich genutzte Lagerhalle für unbedenkliches Baumaterial und als Stellplatz für Wohnwägen und Segelboote. Ausweislich des Artikels aus dem Starnberger Merkur vom 12./13 08.2017 wurde die Nutzung im Rahmen der Milchviehhaltung aufgegeben (vgl. Artikel in Anlage).

Die Lagerhalle wurde durch die Tektur Az.:3024/76 vom 12.11.1975 zum ursprünglichen Bauantrag Az.: 3068/75 vom 15.04.1975 nach § 35 Abs.1 BauGB als privilegiertes Vorhaben genehmigt.

Eine Nutzungsänderung für gewerbliche Zwecke als Lagerhalle ist im Sinne einer Entprivilegierung nur unter den Voraussetzungen nach § 35 Abs.4 BauGB möglich. Vorliegend sind die Voraussetzungen mit der Betriebsaufgabe und der Verpflichtungserklärung des Bauwerbers zum Verzicht auf einen Neubau als Ersatz für die aufgegeben landwirtschaftliche Nutzung erfüllt. Andernfalls müsste die gewerbliche Lagernutzung wieder aufgegeben werden und die Halle wieder ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung zugeführt werden.

Nach den Vorgaben der Garagenstellverordnung des Freistaates Bayern schafft der Bauwerber fünf neue Stellplätze neben der Halle.

Anlagen:

  • Zeitungsartikel vom 12./13.08.21417 aus dem Starnberger Merkur
  • Eingabeplan (Grundriss, Lageplan, Schnitt)

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Nutzungsänderung in der Fassung vom 20.07.2017 wird gem. § 35 Abs.4 Nr.1 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Nutzungsänderung in der Fassung vom 20.07.2017 wird gem. § 35 Abs.4 Nr.1 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2018 08:45 Uhr