Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Fl.Nr. 127,Seestraße 61 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.41/2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bauausschusses, 10.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 10.10.2017 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.127 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 4.028 m² befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Seestraße II. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bestimmt sich somit nach dem Bebauungsplan iVm. § 30 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt. Zudem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Westlicher Teil des Landkreises Starnberg.

Derzeit ist das Grundstück mit einem Wohnhaus älteren Baudatums bebaut, welches im Zuge des Bauantrages zum Abriss vorgesehen ist.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgargage. Seeseitig und südseitig soll ein Laubengang errichtet werden.  Das Haus ist in den Abmessungen 12,60m x 12,60 m mit einer GR von 158, 76 m² vorgesehen. Die Bebauung ist mit zwei Vollgeschossen (UG, EG, D) geplant. Die Wandhöhen betragen bergseitig 3,20 m und talseitig 6,00 m, bezogen auf das jetzt bestehende natürliche Gelände. Geplant ist weiterhin ein Satteldach mit 33 Grad Dachneigung.

Straßenseitig werden Anschüttungen von 0,10 m bis 0,60m vorgenommen. Seeseitig Abgrabungen von 0,09 m bis 0,30 m. Die Maßnahmen beeinträchtigen das Landschaftsbild nicht.

Das Bauvorhaben hält damit die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

Beantrag wird eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB für zwei österreichische Kiefern, die im Bebauungsplan nach Festsetzung 8e) als zu erhaltende Bäume festgesetzt sind. Bei den Kiefern handelt es sich um standortfremde Bäume, die durch zwei heimische Rotbuchen, eine Vogelbeere, einen Feldahorn, zwei Schwarzerlen, eine Trauerweide und zwei Apfelbäume als Ersatzpflanzungen kompensiert werden sollen. Die Fällung ist aufgrund der Nähe zur Baugrube und den sich daraus ergebenden Problemen der Standsicherheit erforderlich.

Die Vorgaben der Stellplatzverordnung werden eingehalten. Es werden drei Stellplätze errichtet.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Lageplan
  • Freiflächengestaltungsplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung  vom 30.08.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 8 lit. e) des Bebauungsplans Seestraße II bzgl. der Fällung von zwei österreichischen Schwarzkiefern wird erklärt. Eine Auflage zur Festsetzung von zumindest zwei standortnahen Rotbuchen als Ersatzpflanzung wird befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung  vom 30.08.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 8 lit. e) des Bebauungsplans Seestraße II bzgl. der Fällung von zwei österreichischen Schwarzkiefern wird erklärt. Eine Auflage zur Festsetzung von zumindest zwei standortnahen Rotbuchen als Ersatzpflanzung wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2018 08:47 Uhr