Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei offenen Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.977/14, Pilsenseestraße 9, Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.44/2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 24.10.2017 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.977/14 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von 952 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Das Grundstück ist bereits straßenseitig an der Ortsstraßen Pilsenseestraße mit einem Wohnhaus bebaut. Mit dem vorliegenden Bauantrag begehrt der Bauwerber die zusätzliche Bebauung des hintern Grundstücksteil zur Staatstraße 2068 hin. Das Staatliche Bauamt in Weilheim hat im Hinblick auf die die Anbauverbotszone von 20 m bzw. die Zustimmungspflicht für Bauvorhaben in dem Abstand bis zu 40 m zur Staatstraße aus dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) eine Vorabstellungnahme vorgenommen, in der ein Mindestabstand von 10m des Bauvorhabens als ausreichend erachtet wird. Der Bauwerber hält mit seinem Wohnhaus diesen Mindestabstand ein. Die Stellplätze werden deshalb straßenseitig zur St 2068 als offene Stellplätze hergestellt.

Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses in den Abmessungen 8,30 m x 11,00 m  in einer Bebauung KG, EG, OG, D (zwei Vollgeschosse). Die Wandhöhe beträgt umlaufend 6,57 m. Ausgerichtet nach Südosten, zum bestehenden Wohnhaus hin ist eine Zwerchgiebel vorgesehen. Die überbaute Grundfläche GR beträgt 96,50 m². Zusammen mit dem bestehenden Wohnhaus  und den versiegelten Stellplatzflächen ergibt sich somit eine überbaute Gesamtgrundfläche nach § 19 Abs.4 BauNVO von 328,35 m², mithin eine zulässige GRZ von 0,34. Die Geschossfläche beträgt 193,00 m². Das Haus ist mit einem Zeltdach mit einer allseitig gleichen Dachneigung von 23 Grad geplant.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld sind mit der Erstellung von zwei Stellplätzen erfüllt.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Anlagen:

  • Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 25.09.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 25.09.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2018 08:51 Uhr