Spitzstraße Seefeld OT Hechendorf; Vorstellung und Diskussion über die Grundstücksvergabe im Rahmen eines Genossenschaftsmodells
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Gremium wurde bereits mehrfach darüber diskutiert, wie die Vergabe der gemeindlichen Grundstücke an der Spitzstraße, Flurstücke 402/26, 402/27 und 402/28
Mit einer Gesamtfläche von 2.450 m² erfolgen soll.
In die heutige Sitzung konnte Herr Stupka eingeladen werden, der vor 25 Jahren die „Wogeno München eG“ gegründet hat und die Kommunen bei Überlegungen zu genossenschaftlichem Wohnungsbau berät.
Herr Stupka hat sich bereit erklärt, in der heutigen Sitzung genossenschaftliches Wohnen vorzustellen und steht für die weitere Diskussion zur Verfügung.
Sitzungsverlauf
Herr Stupka erläutert wie eine Ausschreibung erfolgen kann, welche Parameter festgelegt werden können, wie ein Kaufvertrag gestaltet werden kann und wie die Gemeinde eigene Belegungsrechte sichern kann. Rechtliche Unterstützung ist über das Kommunalreferat der Stadt München, Herrn Dr. Eisenreich möglich.
Die Frage nach Umwandlungen in Eigentumswohnungen zu einem späteren Zeitpunkt verneint Herr Stupka. Dies wird bei ausschließlich für den Bau einer Maßnahme gegründeten Genossenschaften teilweise praktiziert, entspricht aber nicht dem Genossenschaftsgedanken. Auch kann eine Gemeinde nicht alleiniger Genosse sein. Üblicherweise hat eine Genossenschaft eine Vielzahl von Mitgliedern, die sich in wartende Mitglieder, wohnenden Mitglieder und Solidarmitglieder und Anleger aufteilt. Die Finanzierung eines Objektes erfolgt über die Einlagen aller Mitglieder. Ziel der Genossenschaft ist die Versorgung mit dauerhaft preisgünstigem Wohnraum. Bereits bei der Planung werden Sozialgemeinschaften gebildet, um das Miteinander zu fördern.
Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen über eine Instandhaltungsrücklage.
Der Grunderwerb der Genossenschaft kann auch über einen Erbbauvertrag erfolgen und senkt somit die Baukosten. In diesem Fall ist ein Erbbauzins in Höhe von ca. 2,3% möglich.
Ansonsten ist eine Grundstücksvergabe auch unter dem Bodenrichtwert möglich.
Informationen zu Ausschreibungen mit dem Ziel der Vergabe an eine Genossenschaft können über die Internet Seite „Muenchen.de, konzeptioneller Mietwohnungsbau“ an dem Beispiel Ausschreibung Genossenschaft Freiham, eingeholt werden.
Auf die Frage auf ein Anrecht einer z.B. 100 qm-Wohnung, die ursprünglich mit einem 4 Personenhaushalt bewohnt wird, die nach Reduzierung der Familie durch Auszug der Kinder oder sonstige Ereignisse nur noch aus einem 2-Personenhaushalt besteht, erläutert Herr Stupka, dass den Bewohnern 3 Angebote für eine kleinere Wohnung unterbreitet werden, um wieder Wohnraum für größere Familien zu schaffen. Wird keines der Angebote angenommen, kann ein Mietaufschlag bzw. Fehlbelegungsab
gabe erfolgen.
Datenstand vom 28.06.2018 16:46 Uhr