Sitzung vom 15.05.2018
TOP 2: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Freigabe der Kosten für die Durchführung der Ausschreibungen Naturstein, Fenster, Malerarbeiten, Estrich, Innen- und Aussenputz
Beschluss:
Das Gremium stimmt der Durchführung der Ausschreibungen
Natursteinarbeiten (Fensterbänke)
Fenster
Malerarbeiten
Estrich
Innen- und Aussenputz
mit einem Kostenrahmen von insgesamt 117.030,33 € zu. Die Deckung der Kosten erfolgt über die HHST 4645.94000.
Um einen zügigen Bauablauf zu erreichen, stimmt das Gremium zu, dass die heute genehmigten Vergabesummen bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden dürfen, wenn dies aus gegebenem Anlass erforderlich ist.
Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der 1. Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtig, den Auftrag zu vergeben.
Das Ausschreibungsergebnis ist in einer der darauffolgenden Sitzung des Gemeinderates bekanntzugeben.
Abstimmung: 19:0
TOP 5: Genehmigung Grundstückskaufvertrag URNr. 648/V/2018 vom 11.04.2018
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.648/V/2018 vom 11.04.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
Abstimmung: 19:0
TOP 6: Genehmigung Verkaufsvollmacht zum Abschluss der Grundstückskaufverträge im Einheimischenmodell "Am Höhenrücken" in Hechendorf
Beschluss:
Der Erster Bürgermeister und Gemeindeverwaltung der Gemeinde Seefeld werden ermächtigt, die Grundstücke der Gemarkung Hechendorf, Flurstücke Nrn.: 402/1, 402/2, 402/3, 402/4, 402/5, 402/6, 402/7, 402/8, 402/9, 402/10, 402/11, 402/12, 402/13, 402/14, 402/15, 402/16, 402/17, 402/18, 402/19, 402/20, 402/21, 402/22, 402/23, 402/24, 402/25, 402/29, 402/30, 402/31, 402/32, 402/33(hervorgegangen aus Vermessung gem. FN 1327 und 1328, Vermessungsamt Landsberg/Lech, Außenstelle Starnberg für die Gemarkung Hechendorf) zu veräußern.
Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung sowie der Beleihung mit Finanzierungsvollmachten der Erwerber in beliebiger Höhe schon jetzt zu.
Die Kaufvertragsurkunde muss auf die Bezugsurkunde (welche ebenfalls vorsorglich genehmigt wird) des Notars Michael Volmer in Starnberg vom 25.04.2018, URNR. 738/V/2018 verweisen und diese damit zum Inhalt des Kaufvertrages machen. Unter Bezugnahme auf diese Urkunde muss ein Wiederkaufsrecht vereinbart werden. Die weiteren Einzelheiten bestimmt die Gemeindeverwaltung.
Abstimmung: 18:1
Gegenstimme GR Dr. Benoist