Bauantrag zur Errichtung eines Pflegeheims für alte Menschen und Demenzkranke mit einer Tagespflegeeinrichtung; Bauort: Fl.Nr. 267-Teil, 253, 269, Nähe Ulrich-Haid-Straße in Seefeld; Bauantrag-Nr.01/2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2019 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für die Grundstücke Fl.Nr.267(Teilfläche), 253 und 269 mit einer Größe von 3.022 m²  wurde ein notarieller Vertrag am 14.12.2017 mit der Gemeinde Seefeld und der Kirchengemeinde geschlossen, der es dem Erwerber ermöglicht, sobald das angestrebte Baurecht für die Errichtung eines Seniorenzentrums geschaffen ist, sein vertragliche Kaufoption auszuüben.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist rechtsverbindlich  und ein Durchführungsvertrag wurde abgeschlossen. Der Erwerber stellt nunmehr seinen Bauantrag zur Errichtung eines Seniorenzentrums für alte Menschen (betreutes Wohnen) und Demenzkranke mit dem Anschluss einer Tagespflegeeinrichtung.  

Bauplanungsrechtlich richtet sich die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 30 BauGB. Nach Art.2 Abs.4 Nr. 9 Bayerische Bauordnung (‚BayBO) handelt es sich um einen Sonderbau, weil es sich um eine Pflegeinrichtung für betreute Personen handelt, die in ihrer Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt sind. Nach Art. 60 BayBO ist das Landratsamt in Starnberg damit zur Prüfung im Baugenehmigungsverfahren zuständig, unabhängig davon, ob das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhält.

Gegenstand des vorliegenden Bauantrags ist entsprechend den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Errichtung eines Seniorenzentrums mit drei Vollgeschossen (EG, OG 1, OG 2) und Unterkellerung. Eine eingeschossige Tagespflegeeinrichtung ist straßenseitig zur Ulrich-Haid-Straße vorgelagert. Die Abmessungen des Hauptbaukörpers betragen 40,43 m x 28,61 m. Die Tagespflege ist geplant mit 14,31 m x 23,29 m. Die überbaute Grundfläche beträgt 1392,68 m. Die Überschreitungsmöglichkeit der Grundfläche um 20 % für Balkone, Innenhöfe und Terrassen wird mit 275,63 m² (279 m² zulässig)eingehalten. Die GR 2 nach § 19 Abs. 4 BauNVO mit der Überschreitungsmöglichkeit der Grundfläche bis 0,80 GRZ für Zufahrten etc. wird ebenfalls eingehalten und beträgt 0,553 GRZ. Die Wandhöhe beträgt umlaufend 9,60 m. Die Firsthöhe am höchsten der beiden Giebel der Pultdächer beträgt 11,50 m. Im Innenhof des Hauptgebäudes ist ein Lichtraum als Garten vorgesehen.

Im Übrigen wird auf die detaillierte Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung der Etagengrundrisse des Bauwerbers vollumfänglich in Anlage verwiesen.

Es werden wie im Bebauungsplan gefordert 16 Stellplätze nachgewiesen.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Bau- und Betriebsbeschreibung

Sitzungsverlauf

Das Bauvorhaben wird vorgestellt. Es werden 16 Stellplätze für das Bauvorhaben errichtet. Dies entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es wird allerdings vorgebracht, dass ein zusätzlicher Stellplatz im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan unabsichtlich „weggefallen“ ist. Dazu führt der Architekt Herr von Rebay aus, dass der Busparkplatz auf dem Parkplatz für die Anlieferung vorgesehen sei. Zunächst sei keine Küche im Keller des Gebäudes geplant. Außerdem habe man die Problematik erkannt, könne aber keinen weiteren zusätzlichen Pkw Stellplatz ausweisen, weil man sich sonst nicht mehr innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für Stellplätze bewege und keine Genehmigungsfähigkeit vorliege. Allerdings werde die Fläche anschließend an die Pkw Standplätze an der Südostseite von der Oberflächenbeschaffenheit so angelegt, dass ein weiterer Stellplatz als Ausweichmöglichkeit dann vorhanden sei. Weiterhin wird angemerkt, dass der Baukörper mit seiner Baumasse im Widerspruch zum Grundgedanken einer grünen Mitte in Seefeld stehe.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 07.01./08.01. 2019 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.04.2019 11:41 Uhr