Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung; Ergänzung der Abwägung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Anregungen und Hinweise, die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – eingegangen sind, behandelt und abgewogen.

In Bezug auf eine Anregung der Stadt München zur Überdachung der Schüttgosse im Bereich D (Sondergebiet Landwirtschaft) wurde die Abwägung jedoch vertagt und muss noch ergänzt werden. Darüber hinaus haben sich im Zuge der Konkretisierung der Planung noch weitere neue Erkenntnisse ergeben, die eine Ergänzung bzw. Aktualisierung der Abwägung in einzelnen Punkten erfordert.

Die beschlussmäßig zu behandelnden Änderungen sind in der beiliegenden Abwägung farblich markiert und werden von den beauftragten Planungsbüros Skorka/Treiber kurz vorgestellt.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.11.2015, ergänzt am 16.02.2016). Die Abwägung vom 17.11.2015, ergänzt am 16.02.2016, ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – in der Fassung vom 16.02.2016 auszufertigen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:02 Uhr