3. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Riedel", Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2016 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 19.01.2016 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wird veranlasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Schulgebäudes im Schluchtweg in Hechendorf zu schaffen. In einem Anbau südlich an das Bestandsgebäude sollen zukünftig Erweiterungsflächen für den Kinderhort und die Mittagsbetreuung untergebracht werden.

Der Geltungsbereich wurde im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs auf das gesamte Bestandsgebäude und die Erweiterungsflächen südlich des Bestandsgebäudes erweitert, um eine schlüssige ganzheitliche Regelung der Bebauungsmöglichkeiten für das gesamte  Schulgebäude inkl. Erweiterungsflächen sicherstellen zu können.

Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a Abs.1 Satz 1 BauGB) handelt, ist das beschleunigte Verfahren anwendbar. Das Verfahren sieht nach der Billigung des Bebauungsplanentwurfes die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“ in der Fassung vom 16.02.2016, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:02 Uhr