1. Gemeinde Herrsching: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „zwischen Hermann-Rainer-Straße, Gachenstraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42 „zwischen Hermann-Rainer-Straße, Gachenstraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel der Änderung soll die Aufrechterhaltung der städtebaulichen Ordnung sein. Hierzu sollen die derzeit bestehenden zwei Bauräume für Wohnbebauung herausgenommen und stattdessen ein größerer, mittig im Grundstück situierter Bauraum festgesetzt werden.
Mit Schreiben vom 26.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 07.03.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
2. Gemeinde Herrsching: Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Bereich des Ortsteiles Rausch
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, für den Ortsteil Rausch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu erlassen.
Ziel der Satzung soll die Klarstellung der Innen-/Außenbereichsabgrenzung sein. Darüber hinaus soll eine moderate Bebauung auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 1467/2 der Gemarkung Herrsching, das derzeit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist, ermöglicht werden.
Mit Schreiben vom 27.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 09.03.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
3. Gemeinde Herrsching: Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“
Für ein Grundstück im Bereich der VDK-Siedlung Lochschwab (südlich der Rieder Straße im Westen von Herrsching) wurde ein konkreter Antrag zum Anbau an ein bestehendes Reihenmittelhaus vorgelegt. Da nach Ansicht des Landratsamtes die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ dem Vorhaben entgegenstehen und keine Befreiung erteilt werden könne, wurde dem Bauherrn empfohlen, eine Änderung des Bebauungsplanes zu beantragen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in der Sitzung am 16.09.2015 eine Änderung des Bebauungsplanes jedoch abgelehnt und stattdessen die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan habe durch die damalige Errichtung der VDK-Siedlung seinen Zweck mittlerweile erfüllt und sei für die künftige Entwicklung nicht mehr erforderlich. Nach Durchführung des Aufhebungsverfahrens wäre das Plangebiet zukünftig als Innenbereich zu werten und das Vorhaben wäre bei Beachtung der Vorgaben gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 26.01.2016 um erneute Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (siehe Beschluss vom 17.11.2015) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
4. Gemeinde Inning a. Ammersee: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausstellungshalle mit Betriebswohnungen“
Der Gemeinderat von Inning hat in der Sitzung am 15.09.2015 beschlossen, auf Antrag der Fa. Gandl Natursteine GmbH den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ausstellungshalle mit Betriebswohnungen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Betriebserweiterung auf dem bestehenden Firmengelände am Rudolf-Diesel-Ring in Inning durch die Errichtung eines Ausstellungsgebäudes mit Tiefgarage und Wohnungen, welches gemäß den Festsetzungen des derzeit für diesen Bereich rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiler“ nicht möglich wäre.
Mit Schreiben vom 27.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 01.03.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht tangiert wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus Aktuell eingesehen werden.
5. Gemeinde Wörthsee: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“
Der Gemeinderat von Wörthsee hat beschlossen, für den Bereich der Hauptstraße in Steinebach den Bebauungsplan Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, vor dem Hintergrund des wachsenden Siedlungsdrucks und der zunehmenden Anzahl von Bauanträgen für den Neubau großer Wohngebäude, das historisch gewachsene Ortsbild von Steinebach im Bereich der Hauptstraße zu schützen und langfristig zu erhalten. Der Bebauungsplan gibt daher Vorgaben zur Ordnung der künftigen Bebauung und zur baulichen Gestaltung. Das Plangebiet umfasst die südlich der Kirche in Steinebach gelegenen und westlich an die Hauptstraße angrenzenden Grundstücke von der Dorfstraße 1 bis zur Hauptstraße 20.
Mit Schreiben vom 13.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 22.02.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme der Gemeinde Seefeld im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (siehe GR-Beschluss vom 16.12.2014) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht tangiert wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (www.pv-muenchen.de) unter Aktuelles / Bauleitplanverfahren eingesehen werden.
6. Gemeinde Wörthsee: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“
Der Gemeinderat von Wörthsee hat beschlossen, für den Bereich des Wörthseeufers westlich der Seeleite den Bebauungsplan Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“ aufzustellen.
Die bisherigen Bebauungsplansatzungen für diesen Bereich wurden gerichtlich angefochten und in letzter Instanz für unwirksam erklärt. Angesichts der Umnutzungswünsche der Eigentümer im Planungsgebiet hält die Gemeinde Wörthsee eine städtebauliche Ordnung dieses Bereichs jedoch nach wie vor für dringend erforderlich, um insbesondere eine weitere bauliche Verdichtung in der ökologisch sensiblen Lage am Wörthseeufer zu verhindern und die Seeuferbereiche insgesamt in ihrem naturräumlichen Zusammenhang zu erhalten und regenerieren zu können.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 57 schließt an die Gemeindegrenze Wörthsee-Seefeld an. Darüber hinaus grenzt das Plangebiet unmittelbar an den Geltungsbereich des seit 18.05.2000 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wörthseeufer“ der Gemeinde Seefeld.
Mit Schreiben vom 13.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Nach Abgleich der Planungsinhalte konnten keine Widersprüchlichkeiten oder Planungskonflikte zwischen dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Gemeinde Seefeld und dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Gemeinde Wörthsee festgestellt werden. Beide Bebauungspläne zielen auf den Schutz des Seeufers und die Verhinderung einer zunehmenden baulich
en Verdichtung in diesem Bereich ab. Auch an den Berührungspunkten der beiden Plangebiete sind keine Unstimmigkeiten zu erkennen (siehe Anlage). Insgesamt ist von einer ausreichenden Berücksichtigung der Seefelder Planungshoheit sowie von einer Konformität beider Bebauungspläne auszugehen.
Die Verwaltung empfiehlt insofern, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (www.pv-muenchen.de) unter Aktuelles / Bauleitplanverfahren eingesehen werden.