Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport; Bauort: Fl.Nr757/5, Graf-Toerring Straße 35; Bauantrag-Nr- 38/2016; Antragsteller: Frau Elen und Herr Stephan Gulde


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bauausschusses, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2016 ö 3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.757/7 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 830 m² wurde aus dem ehemaligen Grundstück Fl.Nr.757 herausgemessen. Eine Realteilung wurde vorgenommen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 30 BauGB in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Beermahd Süd, rechtsverbindlich seit dem 20.08.1970.

Für das Grundstück liegt ein wirksamer Vorbescheid vom 02.069.2015 (Az.40-V-2015-87-14) vor. Darin wurde mit dem Einvernehmen der Gemeinde Seefeld folgende Befreiungen/A usnahmen erteilt: Eine Verschiebung des Bauraums, zwei Garagen außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen (je eine Garage pro Doppelhaus), und ausnahmsweise ein zweites Vollgeschoss im UG.

Das Bauvorhaben sieht die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Doppelcarport  zusätzlich zur bestehenden Garage vor. Das Wohnhaus wird in einer Bebauung KG, UG, EG, DG (zwei Vollgeschosse mit UG und EG) in den Ausmaßen 11,00m x 7,75 m errichtet. Dies entspricht einer GR von 85,25 m². Die umlaufenden Holzdecks der Terrasse sind nicht auf die GR anzurechnen, weil hinsichtlich des Bebauungsplans von 1970 die BauNVO von 1968 gilt; hiernach sind diese Flächen nicht auf die GR anrechenbar. Unter Beachtung der anzuwenden BauNVO 1968 hält das Bauvorhaben mit einer GRZ von 0,16 und einer GFZ von 0,31 die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Die Wandhöhe ist mit 6,00 m talseitig vorgesehen. Es wird ein asymmetrisches Satteldach mit einer Dachneigung von 26 Grad geplant.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld sind erfüllt. Zusätzlich zur Bestandsgarage wird ein Doppelcarport errichtet. Es stehen somit drei Stellplätze dauerhaft zur Verfügung. Die Zufahrt erfolgt seitlich von der Straße, eine Stauraumproblematik liegt somit nicht vor.

Anlagen:

-Lageplan
-Grundrisse, Ansichten, Schnitt
-Anschreiben Architekt und Antragsteller

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.07.2016 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.07.2016 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:38 Uhr