Bauantrag zur Errichtung eines Heizkraftwerks; Bauort: Fl.Nr.309, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.22/2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bauausschusses, 18.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Baugrundstück Fl.Nr.309 mit einer Größe von 8.055m² liegt im Geltungsbereich des seit 14.06.2017 rechtsverbindlichen Bebauungsplans „ 1.Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ in Seefeld. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 30 BauGB.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau nach Art.2 Abs.4, Nr.19 BayBO.
Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Heizwerkes als Ersatzbau für das bisher bestehende, kleinere Heizwerk vor. Geplant ist die Errichtung eines Heizwerks in den Ausmaßen 19,40 m x 10,75m in einer teilweise zweigeschossigen Bauweise. Die überbaute Grundfläche beträgt 166 m². Zusätzlich werden ein neues Lagersilo mit 120m ³ Fassungsvermögen neben das jetzt bereits bestehende Lagersilo, ein Wärmespeicher mit einer Höhe von 9,20m und zwei Schornsteine mit einer Höhe von jeweils 8,30m errichtet. Die Wandhöhe beträgt am tiefsten Geländepunkt, gemessen bis zum Schnittpunkt mit der Dachaußenhaut,
7,25 m. Für das Heizwerk ist ein Pultdach mit 8 Grad Dachneigung vorgesehen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Die Abstandsflächen können nach Art. 6 Abs.5 S. 1 und 2 BayBO eingehalten.
Der Brandschutznachweis nach §11 BauVorlV und der schalltechnische Untersuchungsbericht liegen positiv vor.
Anlagen:
Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Lageplan)
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 19.12.2016 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 19.12.2016 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2018 08:44 Uhr