4. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße I"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2016 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll durch eine Anpassung des Baufensters, der Firstrichtung sowie der Stellplatzsituierung die Bebaubarkeit des Grundstücks Flur Nr. 819/17, Gemarkung Hechendorf, aus städtebaulicher Sicht optimiert und eine verbesserte Einfügung des Baukörpers in die bauliche Umgebung erzielt werden.

Der Planentwurf wird vom beauftragten Planungsbüro Arnold Consult AG in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ in der Fassung vom 15.11.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowi e die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr