Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Auslaufes für Ziegen, Nutzungsänderung einer Maschinen- und Bergehalle zum Ziegenstall u. Anbau an eine bestehnde landwirtschaftl. Halle; Bauort:Fl.Nr. 297 u.298, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.52/2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 24.10.2017 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Bauauschusses vom 19.01.2016 wurde der Antrag des Bauwerbers auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorbescheid nicht befürwortet. Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid waren folgende Fragen:

1. Ist die geplante Auslaufläche im Süd/Westen in dieser Form genehmigungsfähig?
2. Ist die geplante Nutzungsänderung der bestehenden Maschinen-und Bergehalle zu einer Aufstallungsfläche genehmigungsfähig?
3. Ist der geplante Anbau an eine landwirtschaftliche Halle mit Heutrocknung genehmigungsfähig?

Am 5.10.217 stellte der Bauwerber gegenüber dem Landratsamt klar, dass die Fragen des Vorbescheids nur in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu verstehen seien, also nur die Voraussetzungen einer Genehmigung  nach § 35 BauGB rechtsverbindlich geklärt werden sollen.

Mit Schreiben vom 06.10.2017 bittet das Landratsamt Starnberg die Gemeinde um nochmalige Entscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens unter Berücksichtigung der Beurteilung des Landratsamtes, das aufgrund der inzwischen vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden (Immissionsschutz, Naturschutz und AELF) der Antrag auf Vorbescheid genehmigungsfähig sei. Sollte das gemeindliche Einvernehmen ohne Nennung von Gründen verweigert werden, wird die Ersetzung des Einvernehmens angekündigt.

Zusammenfassend ist zu den Stellungnahmen der Fachbehörden Folgendes vorzutragen:

  1. Immissionsschutz:
  • Bestandssituation:  Halle Nord: 60 Milchziegen ganzjährig
Mittelteil:20 Stück Nachzucht ganzjährig und 120 Jungtiere für 2-3 Monate (Tränklämmer 2.-7. Woche)
Nebenanlagen: offene Jauchegrube (1m²), Festmistlager (30 m²), Auslauf Milchziegen im Westen (140 m²)

-Planfall/Vorbescheid: Halle Nord: 60 Milchziegen ganzjährig
Mittelteil: 2 Ziegenböcke ganzjährig
120 Tränklämmer (2.-7. Woche) für 2-3 Monate (Mitte Jan.-Mitte März)
60 Aufzuchtlämmer männlich ( 8.-22. Woche) für 1-2 Monate (Mitte März bis Mitte Mai)
60 Aufzuchtlämmer weiblich ( 8.-22. Woche) für 2-3 Monate (Mitte März bis Mitte Juni)
  Halle Süd: ganzjährig 20 Stück Nachzucht
Nebenanlagen: offene Jauche bei reduzierter Öffnungsfläche um 80 % (0,2 m²); Festmistlager bei reduzierter Fläche auf 17,5 m²; Auslauf Milchziegen 140m²; Auslauf Nachzucht im Süden 50 m²

Der Immissionsschutz kommt zu dem Ergebnis, dass bezogen auf die am stärksten beeinträchtigten Immissionsorte am Höhenweg 20 und die noch zur Bebauung anstehende angrenzende Freifläche Fl.Nr.173 die Fragen des Vorbescheid positiv als genehmigungsfähig zu beantworten sind. Untersucht werden hierzu Geruchsemissionen, ferner wird eine Beurteilung hinsichtlich des Ammoniaks vorgenommen.  Voraussetzung für Genehmigungsfähigkeit sind vorgesehene Auflagen hinsichtlich der Errichtung einer Abluftanlage mit 10 m hohen Kaminen, eine tägliche Reinigung der Auslaufflächen.

Im Vorschlag des Immissionsschutzes zu den Auflagen wurde die Verschließung der Stallöffnungen auf der Ostseite (in Richtung Wohnbebauung) nicht aufgenommen, obwohl dieser Umstand zuvor als Grundlage der Prognose Berücksichtigung  fand. Die empfohlenen Auflagen stimmen somit in einem wesentlichen Punkt nicht mit der Beurteilung überein.

Nicht untersucht wurden durch das Landratsamt zudem die Geräuschimmissionen der Ballentrocknungsanlage im Anbau der Maschinen- und Berghalle.

  1. Stellungnahme Naturschutz: vgl. Schreiben in Anlage

  1. Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF): vgl. Schreiben in Anlage

Die beiden Pläne zu dem von der Gemeinde in der Sitzung 16.01.2016 behandelten Antrag auf Vorbescheid wurden bei Landratsamt vom Bauwerber ausgetauscht. Die aktuellen Pläne sind datiert vom 18.10.2016 und beinhalten drei zusätzliche Abluftkamine für die Stallräume.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Stellungnahme Immissionsschutz
  • Gutachten zum Immissionsschutz Müller MBB
  • Stellungnahme Naturschutz
  • Stellungnahme AELF

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 18.10.2016 wird nicht befürwortet.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 18.10.2016 wird nicht befürwortet. Es bestehen Bedenken hinsichtlich dem Vorhaben engegenstehnder schädlicher Umwelteinirkungen im Sinne von dauerhalften Belästigungen der Nachbarschaft duch vom Betrieb ausgehende Immissionen. Im Vorschlag des Immissionsschutzes zu den Auflagen wurde die Verschließung der Stallöffnungen auf der Ostseite (in Richtung Wohnbebauung) nicht aufgenommen, obwohl dieser Umstand zuvor als Grundlage der Prognose berücksichtigt wurde. Die empfohlenen Auflagen stimmen somit in einem wesentlichen Punkt nicht mit der Beurteilung überein. Die Hackschnitzelheizung mit Ballentrocknung wird in der Beurteilung der Unteren Immssionsschutzbehörde vom 10.08.217 unter Ziff.5.) ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Geruchsimmissionsprognose beurteilt. Nicht untersucht wurden die Geräuschimmissionen der Ballentrocknungsanlage als schädliche Umwelteinwirkungen.

Datenstand vom 02.03.2018 08:51 Uhr