E-Mobiltankstelle in Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.07.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Am 1. März 2017 startete das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI. Die EU-Kommission hat das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm von Bundesminister Dobrindt genehmigt. Nun können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Ziel ist der Aufbau einer bundesweiten, flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das BMVI den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro.
Voraussetzung für einen Antrag auf Fördermittel ist, dass bereits ein fester Standort und eine Ladesäulenart durch den Gemeinderat beschlossen wurde und Kostenvoranschläge für die beantragte Ladeinfrastruktur, für die Genehmigung bzw. die Bestätigung des Eingangs eines entsprechenden Antrages für den Netzanschluss und für Bau- und Installationsmaßnahmen vorliegen.
In den ersten Wochen gingen bei der BMVI (BAV Aurich als Projektträger) über 1.000 Anträge im Bereich der Normalladestationen ein. Dies hatte zur Folge, dass die für den ersten Aufruf bereitgestellten Fördermittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Höhe von 10 Mio. Euro bereits vor Ablauf der Antragsfrist am 28.04.2017 ausgeschöpft waren. Die bereitgestellten Fördergelder für Anträge im Bereich der Schnellladeinfrastruktur wurden nicht komplett abgerufen. Hier endete die Antragsfrist ebenfalls am 28.04.2017.

Potentielle Antragsteller werden nun gebeten, momentan auf eine Antragstellung zu verzichten und den nächsten Förderaufruf (voraussichtlich Mitte des Jahres) abzuwarten.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 25.04.2017 wurde die Thematik einer Ladesäule für die Gemeinde Seefeld vorbesprochen. Hier wurden mehrere Standorte betrachtet. Man eignete sich für einen Standort auf dem Parkplatz am Eisenpark, da dort sowohl mehrere Einzelhandel ansässig sind als auch bereits eine Stromversorgung vorhanden ist. Hier würde als Ladesäule nur eine Schnellladesäule (Ladezeit ca. 30 – 60 Min.) Sinn machen, da ein dauerhafter Aufenthalt hier in den Geschäften (z.B. Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt etc.) nicht geplant ist. Ein längerer Aufenthalt wäre eigentlich nur denkbar im dortigen Fitnessstudio oder im nahegelegenen Krankenhaus.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine Schnellladesäule am Standort Parkplatz Eisenpark zu ermitteln.

Schnellladesäule                                                        24.789,08 €
Kalkulierte Montagekosten                                                  6.791,39 €
Kalkulierte Netzanschlusskosten                                          1.280,57 €
Baukostenzuschlag für Netzanschluss da Schnellladesäule          3.150.-    €

Gesamtkosten sind somit: 36.011,04 € netto (42.853,14 € brutto)

Vergleichskosten Normalladestation:

Normalladesäule                                                        3.847,90 €
Kalkulierte Montagekosten                                                3.668,66 €
Kalkulierte Netzanschlusskosten                                        1.769,61 €

Gesamtkosten sind somit: 9.286,17 € netto (11.050,54 € brutto)

Im ersten Förderaufruf war der Förderzuschuss 40 % für den Anschluss/Inbetriebnahme und die Ladesäule.
Wie hoch der Förderzuschuss in einem weiteren Förderaufruf ist wird mit diesem bekanntgegeben.

Die Abrechnung mit den Nutzern erfolgt über Chip/RFID-Karte oder QR-Code (Mobiltelefon) und wird von einem Fremdanbieter angeboten, der einem Ladesäulenverbund (ganz Deutschland) angeschlossen ist. Die Gemeinde hat dadurch keine Einnahmen. Allerdings entfallen für die Gemeinde sämtliche Tätigkeiten wie z.B. Abrechnung, Verwaltung der Säule oder die anhängigen Bankgeschäfte.

Innerhalb dieses Verbundes ist das Aufladen des E-Autos für den Bürger überall dort möglich, wo dieser Fremdanbieter Ladesäulen anbietet. Dadurch werden die Ladekosten sehr günstig gehalten.

Eine Einzellösung (Gemeinde ist Anbieter) wäre möglich. Die dann anfallenden Kosten für die Tätigkeiten (siehe oben) müsste die Gemeinde tragen. Der Strom müsste dann vermutlich teurer angeboten werden. Der Bürger könnte nur über die Gemeinde einen eigene(n) Chip/RFID-Karte oder QR-Code beziehen.

Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahmen keine Gelder vorgesehen. Diese könnten dann für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt werden.

Grundsätzlich sollte nun abschließend geklärt werden, ob Bedarf an einer E-Auto Ladesäule besteht, welche Ladesäulenart gewünscht ist und welches Abrechnungssystem am sinnvollsten wäre.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser informiert kurz über den aktuellen Sachstand.
Herr Preininger würde gerne wissen ob hier überhaupt Bedarf an einer E-Ladesäule für Autos
Besteht.
Herr Wagner merkt an, dass eine Ladesäule eher nicht für die ortsansässigen Bürger sondern  für Touristen wäre.
Herr Schlecht wünscht sich durchaus einen Ausbau des Ladenetzes.
Herr Dr. Gasser erläutert, dass nur dann mehr E-Autos gekauft werden, wenn auch die Infrastruktur für Ladesäulen besser ausgebaut wäre. Wenn aber nicht die Infrastruktur der Ladesäulen besser ausgebaut wird werde auch der Absatz von E-Autos stagnieren. Die Nachfrage an der E-Ladesäule am Bahnhof in Herrsching ist eher gering.
Frau Dorschner ist der Meinung, dass diese Thematik ein Thema für den Landkreis wäre. Evtl. als Antrag im Kreistag, als Antrag für die gwt (Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH) oder als Ladesäulenkonzept für den Alltagstourismus.
Herr DR. Gasser gibt zu bedenken, dass fossile Tankstellen auch nicht in jedem Ort zu finden sind. Hier werden auch Fahrtstrecken in Kauf genommen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass ein flächendeckender Bedarf im Landkreis momentan noch nicht notwendig ist. Zukünftig ist es vor allem von der Tourismusseite her durchaus sinnvoll eine E-Ladesäule aufzustellen.

Die Verwaltung soll das Gespräch mit der gwt suchen und nachfragen ob diese Thematik als Projekt für eine landkreisweite Infrastruktur von Ladesäulen in Frage kommen würde.

Weiter ist mit Frau Mall vom Bayernwerk zu klären in wie weit ein Letter of Intent für die Antragstellung eines neuen Förderaufrufs bindend ist.

Der Umwelt- und Energieausschuss beschließt zuerst zu prüfen ob ein Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur auf Landkreisebene geplant ist und welche Wirkung ein Abschluss des LOI bei Bayernwerk hat.

Datenstand vom 02.04.2019 11:58 Uhr