Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Herrsching: (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum I – nördlich der Bahnhof- und Luitpoldstraße, südwestlich und nordöstlich der Rieder Straße, sowie östlich des Mitterweges“ inkl. dessen 3. Änderung aufzuheben.

Ziel der Aufhebung ist, dass die bauliche Entwicklung im genannten Bereich künftig auf Grundlage des § 34 BauGB erfolgen soll.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 08.06.2018 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


II.        Gemeinde Weßling: Aufstellung des Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 12.03.2013 beschlossen, den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ aufzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, wurde am 08.05.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Umsetzung des ersten Abschnitts des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) „Ortsmitte Weßling“ sowie der „Rahmenplanung Rückbau Hauptstraße St 2068“. Die Idee der Rahmenplanung sieht folgende Ziele vor:
  • durch Anlage von mehreren Platzflächen entlang der Hauptstraße soll ein verkehrsberuhigender Effekt erzielt werden,
  • Platzflächen sollen eine hohe Aufenthaltsqualität bieten, zum Verweilen einladen, soziale Treffpunkte bilden und barrierefrei gestaltet sein,
  • Zur Einfassung der Platzflächen sollen durch Neuordnung und entsprechende Situierung von Gebäuden Raumkanten geschaffen werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 30.05.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

I.        Gemeinde Herrsching: (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I – nördlich der Bahnhof- und Luitpoldstraße, südwestlich und nordöstlich der Rieder Straße, sowie östlich des Mitterweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: Aufstellung des Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2018 15:45 Uhr