Datum: 13.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 20.02.2018 und des Bauausschusses vom 20.02.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2018
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Badeplatz am Wörthsee" mit paralleler 16. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss
6 Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Seefeld
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning
8 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 20.02.2018 und des Bauausschusses vom 20.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 23.01.2018


TOP 5: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Auftragsvergabe Abbrucharbeiten

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Auftragsvergabe für die Abbrucharbeiten an die Fa. Thomas Endres, Rehbergstr. 2 in 86949 Windach mit einer Vergabesumme in Höhe von 29.333,50 € zu.
Die Kosten für die Baumaßnahme sind auf der HHSt. 4645.94000 für das HH-Jahr 2018 vorgesehen.


TOP 7:        Erkundung der ehemaligen Hausmülldeponie "Kiesgrube Buchet", Gemarkung Meiling; Ergebnis der beschränkten Ausschreibung und Auftragsvergabe

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistungen für die Detailuntersuchung im Bereich der ehemaligen Hausmülldeponie „Kiesgrube Buchet“ an die Firma BGU Dr. Schott & Dr. Straub GbR aus Starnberg zu.

Die Mittel werden der Haushaltsstelle 8700.50000 entnommen.

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2017 bis 2021 zu verabschieden.

Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 werden an die Mitglieder des Finanzausschusses verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.

Darüber hinaus kann der Haushaltsplan für das Jahr 2018 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Anlagen: Haushaltssatzung und Vorbericht zum Haushalt 2018

Sitzungsverlauf

               Herr Dr. Gasser stellt folgende Anträge:

  1. Es soll möglichst bald eine FA-Sitzung einberufen werden, um den Haushalt 2019 strukturell planerisch (z.B. Ortsentwicklung) und finanziell (Einnahme-/Ausgabesituation) vorzubereiten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung sämtlicher freiwilliger Leistungen anzufertigen.


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung aller Gebühren- und Beitragssatzungen, sowie sonstiger Entgelte zu erstellen, um eine mögliche Anpassung vornehmen zu können. Es soll ferner geprüft werden, welche Gebühren bzw. Beiträge derzeit noch nicht erhoben werden, aber Satzungen dies ermöglichen würden.

Beschluss 1

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.


2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2017 bis 2021



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

1.        Es soll möglichst bald eine FA-Sitzung einberufen werden, um den Haushalt 2019 strukturell planerisch (z.B. Ortsentwicklung) und finanziell (Einnahme-/Ausgabesituation) vorzubereiten.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung sämtlicher freiwilliger Leistungen anzufertigen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung aller Gebühren- und Beitragssatzungen, sowie sonstiger Entgelte zu erstellen, um eine mögliche Anpassung vornehmen zu können. Es soll ferner geprüft werden, welche Gebühren bzw. Beiträge derzeit noch nicht erhoben werden, aber Satzungen dies ermöglichen würden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Badeplatz am Wörthsee" mit paralleler 16. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Für die planungsrechtliche Sicherung des in brandschutzrechtlicher Hinsicht ertüchtigten Vereinsgebäudes des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V. auf dem Grundstück Flur Nr. 470/18 der Gemarkung Hechendorf (Wörthseestraße 41) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Sachverhalt wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2018 näher erörtert und beraten. Hierbei wurde der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren vorbereiten soll.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ sowie zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (16. Änderung) stellt den formalen Startschuss für den Einstieg in die Bauleitplanverfahren dar.

In dem beigefügten Lageplan ist der vorläufige Umgriff des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung dargestellt. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit entsprechender Zweckbestimmung (Frei zeitnutzung). Über den derzeitigen baulichen Bestand und die vorhandenen Freizeitnutzungen hinaus sollen keine weiteren baulichen Anlagen oder anderweitigen Nutzungen zugelassen werden.

Die anfallenden Planungskosten werden vom Schwimmclub Wasserfreunde München von 1912 e.V. getragen. Entsprechende Regelungen zur Planungskostenübernahme werden im Zuge eines städtebaulichen Vertrages getroffen.

Anlage: Lageplan mit vorgeschlagenem Umgriff des Bebauungsplanes

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ sowie die Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für den im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bereich.

2.        Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten einzuholen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger (Schwimmclub Wasserfreunde München von 1912 e.V.) einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Seefeld im vergangenen Jahr auf den aktuellen Stand gebracht wurde, schlägt die Verwaltung vor, nun auch die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) nach Maßgabe der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages zu aktualisieren.

Die aktuell gültige Satzung datiert vom 17.03.1989 und trat am 30.03.1989 in Kraft. Sie ist somit fast 30 Jahre alt und in Folge nicht mehr auf dem neuesten Stand .
 
Der beiliegende Satzungsentwurf wurde von der Rechtsaufsicht im Landratsamt geprüft und freige-geben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in der Fassung vom 19.02.2018 zu und beschließt diese. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat am 12.06.2012 und 12.03.2013, beschlossen, den Bebauungsplan Buch Nr. 9 zwischen Staatsstraße 2067 und Hauptstraße Buch zu ändern (2. Änderung). Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.

Der ursprüngliche Bebauungsplan Buch Nr. 9 zwischen Staatsstraße 2067 und Hauptstraße Buch sieht die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes vor. Große Teile der im Bebauungsplan festgesetzten Bauflächen wurden mittlerweile realisiert. Im Rahmen der Umsetzung hat sich in gewissen Bereichen ein Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf der Bebauungsplanfestsetzungen ergeben. Im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die erforderlichen Anpassungen und Aktualisierungen nun vorgenommen werden (u.a. Umwidmung der Mischgebiets- in Wohnbauflächen, teilweise Zulassung von Aufschüttungen und Abgrabungen, Anpassung der Dachneigung, redaktionelle Ergänzungen und Aktualisierungen).

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 27.02.2018 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können spätestens ab dem 09.03.2018 auf der Homepage der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Rathaus/Aktuelles eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

Betreffend das Grundstück Fl.Nr.412 der Gemarkung Drößling wurde der Gemeinde zur Kenntnis gebracht, dass der Eigentümer, eine Zufahrt auf einer Länge von ca.230 m geschaffen hat, um den Bauplatz eines von ihm als verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art.57 Abs.1c) BayBO angezeigten Schafstalls zum vorübergehenden Witterungsschutz für seine Schafe zu erschließen. Dazu wurde auf eine Länge von 230 m der Oberboden abgezogen und teilweise Kies eingebracht. Am Bauplatz wurde ebenfalls der Oberboden entfernt, eine Abmessung der Gebäudekanten eingerammt und schließlich mit Vorbereitungsarbeiten für das Fundament begonnen.

Am Montag, den 12.03.2018 fand ein gemeinsamer Ortstermin mit Herrn Bürgermeister Gum und dem Bauamt vor Ort statt. Anschließend nahm das Bauordnungsamt Kontakt mit dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde auf. Eine Baueinstellung erging mündlich durch das Landratsamt am Dienstag, den 13.03.2018 sowohl für die Straße als auch den Stadelbau. Der Eigentümer wurde aufgefordert, einen entsprechenden Bauantrag zur Prüfung über die Gemeinde einzureichen.

Bisher liegt der Gemeinde nur die freiwillige deklaratorische Anzeige hinsichtlich eines verfahrensfreien Bauvorhabens nach Art.57 Abs.1c) BayBO mit Skizzen vor. Die Unterlagen beinhalten keine prüffähigen Eingabepläne nach Bauvorlageverordnung. Die eingereichten Unterlagen wurden ohne Äußerung als Anzeige am 22.02.2018 zu den Akten genommen.

Datenstand vom 28.06.2018 16:45 Uhr