Datum: 24.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 10.07.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Ortsentwicklungskonzept Seefeld; Vorstellung und Diskussion eines möglichen Fahrplanes für das weitere Vorgehen
5 Antrag des TC 1980 Seefeld e.V. auf Kostenübernahme für die Erneuerung der Abwasserhebeanlagenpumpe
6 Bebauungsplan "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
7 Ziegenzucht im Bereich der Hauptstraße in Hechendorf: Antrag auf Aussiedlung und Umnutzung der derzeitigen Hofstelle
8 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Es wird nach dem weiteren Vorgehen zum Ausbau des Neuhoffweges gefragt. Herr BGM Gum erläutert hierzu, dass dieses Thema im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 10.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 10.07 .2018 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 26.06.2018
TOP 2: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Genehmigung 1. Nachtrag Fa. Rogorsch/Erd- und Baumeisterarbeiten

Beschluss:
Das Gremium stimmt dem 1. Nachtrag der Firma Rogorsch + Strobl mit einer Nachtragssumme in Höhe von brutto 8.671,22 € zu. Die neue Auftragssumme für die Erd- und Baumeisterarbeiten beträgt 286.799,29 €.
Abstimmung: 19:0

TOP 3: Genehmigung zur Eintragung einer Dienstbarkeit am Grundstück Fl.Nr.252 der Gemarkung Oberalting-Seefeld

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde zur Bestellung einer Dienstbarkeit (Leitungsrecht) am Grundstück Fl.Nr.252 zugunsten des Eigentümers der Grundstücke Fl.Nr.212/1 und 212/6 der Gemarkung Oberalting-Seefeld vom 20.04.2018 des Notars Dr. Gerhard Brandmüller, Josef-Jägerhuber-Str.13 in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
Abstimmung: 19:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Ortsentwicklungskonzept Seefeld; Vorstellung und Diskussion eines möglichen Fahrplanes für das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 4

Sach- und Rechtslage

Im April tagte der Gemeinderat im Rahmen einer Klausursitzung in der Schule für Dorf und Landentwicklung Thierhaupten, um über Möglichkeiten, Modalitäten und Inhalte eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Seefeld zu beraten.

Als nächster Schritt sollte ein möglicher Fahrplan für das weitere Vorgehen aufgestellt werden, der insbesondere auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erarbeitung und Ausgestaltung des Konzeptes regelt.

Frau Winzinger, die bereits die Klausursitzung in der SDL Thierhaupten moderierte, hat in Abstimmung mit Bürgermeister und Verwaltung einen solchen Fahrplan erarbeitet (siehe Anlage). Dieser wird in heutiger Sitzung von Frau Winzinger präsentiert und anschließend zur Diskussion gestellt.  

Sitzungsverlauf

Frau Winzinger erläutert den Leitfaden für das weitere Vorgehen und die vorgesehene Einbindung der Bürger in das Verfahren. Mit der Bildung einer sog. Lenkungsgruppe soll ein Beratungsgremium geschaffen werden, welches Fachwissen aus der Bürgerschaft nach „innen“ in den Gemeinderat und zugleich Informationen zum Sachstand und zum Verfahren nach „außen“ in die Öffentlichkeit bringt.

Zu Diskussionen führt zunächst die Frage nach der konkreten Zusammensetzung der Lenkungsgruppe. Einerseits soll ein möglichst breites Spektrum der Bürgerschaft und deren unterschiedlichen Interessen abgebildet sein, andererseits darf die Lenkungsgruppe nicht zu groß werden und muss handlungsfähig bleiben. Erste Überlegungen sehen vor, dass aus den verschiedenen Interessensgruppen wie Agenda, Geschäftsleute, Senioren etc. jeweils ein Vertreter (inkl. Stellvertreter) benannt und in die Lenkungsgruppe entsandt wird. Aus den Fraktionen soll jeweils ein Vertreter (und ein Stellvertreter) benannt werden. Vertreter der Verwaltung sollen ebenfalls unterstützend teilnehmen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach den konkreten nächsten Schritten. Es werden Bedenken geäußert, dass der zielorientierte Ansatz verlorengehen könnte. Die bisherigen Ergebnisse der Gemeinderatsklausur sollten außerdem Beachtung finden und als Grundlage für das weitere Vorgehen dienen. Als nächster Schritt sollten konkrete Überlegungen zur Bildung der Lenkungsgruppe und zur Organisation einer Bürgerinformationsveranstaltung angestellt werden. Die weitere Diskussion und Festlegung der Vorgehensweise erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

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5. Antrag des TC 1980 Seefeld e.V. auf Kostenübernahme für die Erneuerung der Abwasserhebeanlagenpumpe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der TC 1980 Seefeld e.V. beantragt, die Gemeinde möge die Rechnung der Fa. Oberland Pumpenservice i.H.v. 8.926,20 Euro (nach Abzug Skonto) voll übernehmen, da der TC 1980 Seefeld e.V. durch hohe Verbindlichkeiten kaum freie Mittel zur Begleichung der Rechnung aufweisen kann.

Im Frühjahr fiel die Hebepumpenanlage für das Clubgebäude aus und musste dringend erneuert werden. Nachdem der TC gerade nicht liquide war, übernahm die Gemeinde in Absprache mit dem TC vorerst die Begleichung der Rechnung und bot diesem gleichzeitig Ratenrückzahlung an.

In einer kurzen Präsentation am Sitzungsabend, werden zwei Vorstandmitglieder des TC 1980 Seefeld e.V. ihren Antrag kurz begründen.

Sitzungsverlauf

Der 1. Vorstand des Vereines, Herr Guido Cantoni erläutert zunächst die Vereinsarbeit, besonders die intensive Jugendarbeit  und die finanzielle Lage. Instandhaltungen werden größtenteils selbst finanziert. Ein Dank geht auch an die Gemeinde, die den Bau des Midcourtplatzes finanziert hat. Das Gremium beschließt die Unterstützung des Vereines und die 100%ige Übernahme der Kosten für die Erneuerung der Abwasserhebeanlage.

Beschluss

Die Rechnung der Fa. Oberland Pumpenservice i.H.v. 8.926,20 € an den TC 1980 Seefeld e.V. wird von der Gemeinde Seefeld übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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6. Bebauungsplan "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine von der MARO Genossenschaft betriebene Wohnanlage im Bereich der Hedwigstraße, südöstlich des Kinderhauses St. Hedwig. Das Projekt sieht die Errichtung von zwei reihenhausartigen Bauzeilen mit mehreren Wohneinheiten für senioren- und generationsübergreifendes Wohnen in Genossenschaftsform vor.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 05.06.2018 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 15.06.2018 bis zum 06.07.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.06.2018 erneut aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.07.2018 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.07.2018). Die Abwägung vom 24.07.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.07.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Ziegenzucht im Bereich der Hauptstraße in Hechendorf: Antrag auf Aussiedlung und Umnutzung der derzeitigen Hofstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Infolge der Lärm- und Geruchsbelastung im Bereich der Ziegenzucht am südlichen Ortsrand von Hechendorf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu spannungsgeladenen Situationen zwischen den Anwohnern und dem Betreiber der Ziegenzucht. Durch die zuletzt vorgelegten Ausbaupläne des Landwirtschaftsbetriebs verschärfte sich die Situation zusätzlich.

In der Folge wurde nach Möglichkeiten gesucht, wie der städtebauliche Konflikt des Nebeneinanders von geruchsintensiver Landwirtschaft und Wohnbebauung gelöst und zugleich die zukünftige Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs gesichert werden kann.

Der Eigentümer und Betreiber der Ziegenzucht hat zur Konfliktlösung daraufhin angeboten, seinen Betrieb in den Außenbereich zu verlagern. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Fachbehörden einer Verlagerung zustimmen und die Aussiedlung auf Grundlage des § 35 BauGB genehmigen, ferner müsste eine sinnvolle Nachnutzung (Mischnutzung, gewerbliche Nutzung o.ä.) für die jetzige Hofstelle gefunden werden, damit eine Aussiedlung für den Landwirt auch wirtschaftlich darstellbar ist. Als besonders problematisch hat sich hierbei allerdings  herausgestellt, dass die Flächen der bestehenden Ziegenzucht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind und tlw. sogar als Biotop kartiert wurden.

Zur formellen Einleitung eines möglichen Prüfverfahrens hat der Betreiber der Ziegenzucht mit Schreiben vom 14.06.2018 einen Antrag auf Aussiedlung gestellt, unter der Prämisse, dass für die bestehende Hofstelle ein Bebauungsplan erstellt wird, der an dieser Stelle zukünftig eine Mischgebietsfläche festsetzt (siehe Anlage).

Sollte der Gemeinderat der Prüfung weiterer Schritte zustimmen, so wäre zunächst zu erörtern, ob die zuständigen Fachbehörden die Errichtung eines Aussiedlerhofs (an der vorgeschlagenen Stelle, in der erforderlichen Größe und mit dem vom Landwirt gewünschten Nutzungsspektrum) auf Grundlage des § 35 BauGB als genehmigungsfähig betrachten. Dies müsste von Seiten des Landwirts geklärt werden.

Des Weiteren wäre zu ermitteln, ob aus fachbehördlicher Sicht die Ausweisung von gewerblichen, gemischten oder sonstigen Bauflächen im Bereich der jetzigen Hofstelle vorstellbar wäre und welche weiteren Schritte hierfür einzuleiten wären. Hierzu könnte durch die Gemeinde ein sog. Scoping-Termin mit allen betroffenen Fachbehörden im Landratsamt initiiert werden.  

Der Gemeinderat wird um Stellungnahme und Entscheidung gebeten, ob der Einleitung eines Prüfverfahrens und dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zugestimmt werden kann.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt einen Scoping-Termin beim Landratsamt Starnberg zu beantragen, um die grundsätzliche Realisierbarkeit sowie die fachlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung der derzeitigen Hofstelle prüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

Nach der kontroversen Diskussion in der letzten Sitzung des Gemeinderates zu dem Thema „Lagerflächen für Bodenaushub im Zuge gemeindlicher Tiefbaumaßnahmen“ hat Herr GR Schlecht bei den umliegenden Kiesgruben Informationen eingeholt. Die Auskunft war von allen Grubenbetreibern, dass sie keinerlei Lagermöglichkeiten anbieten können und der Zeitraum von der Lagerung bis zur Beprobung und Abfuhr auf die entsprechenden Deponien bei den Baumaßnahmen berücksichtigt werden muss.
Um Tiefbaumaßnahmen nicht unrealisierbar zu machen, wurde bereits mit dem Gemeindetag Kontakt aufgenommen. Es sollten landkreisweite Lagerflächen angeboten werden.
Es soll überprüft werden, ob eine genehmigungsfähige Lagerfläche an der Grube Unering möglich ist.

Es wird nach dem Planungsstand „Erweiterung Supermarkt EDEKA“ gefragt. Lt. vorliegenden Informationen werden die Planungen weitergeführt. Der derzeitige Planungsstand ist nicht bekannt.

Datenstand vom 19.09.2018 09:25 Uhr