Datum: 18.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:08 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 24.07.2018 und des Ferienausschusses vom 21.08.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Ortsentwicklung Seefeld; Bildung eines Arbeitskreises/einer Lenkungsgruppe
5 Bebauungsplan "Eichtalweg"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 Straßenwidmung Erschließungsstraße "Am Höhenrücken" als Ortsstraße
7 Zustimmung zur Teilnahme an dem Bundesprogramm " Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
8 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Frau Gaal-Baier informiert das Gremium über die am Samstag, 06.10.2018, stattfindende Plant-for-the-Planet-Akademie und teilt eine Informationsbroschüre aus.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 24.07.2018 und des Ferienausschusses vom 21.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 24.07.2018 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Ferienausschusses vom 21.08.2018 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 10.07.2018


TOP 3: Erstmalige Herstellung der Wörthseestraße 55-79 - erneute Vorlage zur Zustimmung der Baumaßnahme

Beschluss:

1. Das Gremium stimmt dem Ausbauvorschlag mit den ggf. besprochenen Änderungen zu.

2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Anwohnerinformation beauftragt.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung im IV. Quartal 2018 durchzuführen, um auch die erforderlichen Haushaltsmittel für 2020 genauer beziffern zu können.

Abstimmung: 19: 0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Ortsentwicklung Seefeld; Bildung eines Arbeitskreises/einer Lenkungsgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 4

Sach- und Rechtslage

Eine Diskussion des Gemeinderates zum Thema „Ortsentwicklung Seefeld“ vor der Sommerpause hatte ergeben, dass in einer Fraktionsrunde das weitere Vorgehen konkretisiert werden sollte.

Um ein möglichst konstantes Arbeiten gewährleisten zu können, sollte pro Fraktion jeweils ein fester Vertreter benannt werden. Diese Arbeitsgruppe wird zunächst das weitere Prozedere wie Beteiligung von Bürgern/Interessensvertreter, Bildung von Onlineforen, Öffentlichkeitsarbeit usw. vorberaten. Bürgermeister Gum wird spätestens zu den Bürgerversammlungen einen Ausblick geben.

Sitzungsverlauf

Herr Bgm. Gum informiert das Gremium über das Ergebnis der kürzlich stattgefundenen Fraktionssitzung und das geplante weitere Vorgehen. Demzufolge soll ein Arbeitskreis, bestehend aus Erstem Bürgermeister, je einem Vertreter aus jeder Fraktion sowie Vertretern der Verwaltung, gebildet werden. Dieser Arbeitskreis soll die nächsten Schritte inhaltlich und organisatorisch vorbereiten.

Folgende Vertreter werden von den jeweiligen Fraktionen benannt:
Frau Dr. Altenberger (SPD), Frau Dr. Hoppe (Grüne), Herr Dr. Lindermayer (FDP), Herr Pirzer (FW), Frau Senft (BVS), Herr Wagner / Herr Schneider (CSU).  

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5. Bebauungsplan "Eichtalweg"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichtalweg“, Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen im Bereich südlich des Eichtalwegs im Ortsteil Drößling.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 10.07.2018 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 23.07.2018 bis zum 14.08.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.07.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 14.08.2018 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Eichtalweg“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 18.09.2018). Die Abwägung vom 18.09.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Eichtalweg“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 18.09.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Eichtalweg“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Straßenwidmung Erschließungsstraße "Am Höhenrücken" als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Nachdem der Gemeinderat die Benennung der Straße mit „Am Höhenrücken“ beschlossen hat, die Straße bauliche komplett hergestellt wurde und durch die zunehmende bauliche Tätigkeit auch ein öffentlicher Verkehr dort stattfindet, ist es erforderlich die Straße zu widmen.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Anlagen:

Unterlagen zur Widmung

Beschluss

Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird zur Ortsstraße im Sinne Art. 46 Nr.2 BayStrWG mit dem Na men „Am Höhenrücken“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Zustimmung zur Teilnahme an dem Bundesprogramm " Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Relativ kurzfristig wurden die Kommunen über ein Förderprogramm des Bundes zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur informiert.
Bis zum 24.08.2018 sollten Projekte zur Förderung angemeldet werden, über die eine Jury bis Ende 2018 entscheiden wird, welche Objekte in dem Förderprogramm aufgenommen werden können. Die Realisierung der Maßnahmen soll bis 2022 durchgeführt werden.
Es wurden folgende Projekte angemeldet:

  1. Gestaltung des Höhenrückens in Hechendorf mit Verbindung zwischen dem Neubaugebiet „Am Höhenrücken“ und „Am Gillbiger“ mit Kinderspielplatz und Aussichtspunkt und innerörtlichem Gehweg zwischen der „Spitzstraße“ und „In der Au“.
  2. Sanierung der öffentlich zugängigen Tartanbahn am Sportgelände Seefeld (Baujahr 90er Jahre)
  3. Sanierung des Hallenbodens der Schulturnhalle Seefeld , große und kleine Halle (Baujahr 60er Jahre)
  4. Sanierung des Hallenbodens in der Schulturnhalle Hechendorf (Baujahr 60er Jahre)
  5. Verlegung des Skaterplatzes und Neubau eines Kleinspielfeldes in Hechendorf

Alle eingereichten Maßnahmen werden von der Gemeinschaft der Bürger, Spaziergänger, Freizeitsportler und Vereine  genutzt.

Die Förderung der Kosten verteilt sich lt. Information aus dem Projektaufruf zur Antragstellung auf 45% Bundesmittel und 55% kommunale Mittel.

Die eingereichten Maßnahmen sind bereits in den kommenden Haushaltsjahren zur Durchführung berücksichtigt, vorbehaltlich einer möglichen Kostendeckung. Eine Bezuschussung aus Mitteln des Bundes würde eine deutliche Entlastung des gemeindlichen Haushaltes für andere anstehende Maßnahmen bedeuten.
Die Durchführung der Maßnahmen sollte lt. Förderprogramm bis 2022 erfolgen.

Beschluss

Das Gremium stimmt der Aufnahme der Anträge in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit den Maßnahmen:

  1. Gestaltung des Höhenrückens in Hechendorf mit Verbindung zwischen dem Neubaugebiet „Am Höhenrücken“ und „Am Gillbiger“ mit Kinderspielplatz und Aussichtspunkt und innerörtlichem Gehweg zwischen der „Sitzstraße“ und „In der Au“.
  2. Sanierung der öffentlich zugängigen Tartanbahn am Sportgelände Seefeld (Baujahr 90er Jahre)
  3. Sanierung des Hallenbodens der Schulturnhallen Seefeld (Baujahr 60er Jahre) große und kleine Halle
  4. Sanierung des Hallenbodens in der Sch ulturnhalle Hechendorf (Baujahr 60er Jahre)
  5. Verlegung des Skaterplatzes und Neubau eines Kleinspielfeldes in Hechendorf


Zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

Es wird bekannt gegeben, dass Frau Schank aus gesundheitlichen Gründen die Organisation des Christkindlmarktes auf Schloss Seefeld nicht mehr übernehmen kann. Unter den bisherigen Marktbetreibern soll ein Nachfolger gesucht werden.
Herr Bgm. Gum teilt mit, dass die Sanierung der WC-Anlage in der Grundschule Seefeld unter Einhaltung des kalkulierten Kostenrahmens erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Herr Bgm. Gum dankt allen Verantwortlichen und Mitwirkenden.
Es wird berichtet, dass im Zuge der kürzlich stattgefundenen Prüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) die Nachbarschaftshilfe Seefeld mit der Note 1,0 ausgezeichnet wurde.
Das Gremium bittet darum, die Realisierung des geplanten Gehwegs in der Starnberger Straße in Drößling voranzutreiben. Eine Umsetzung scheiterte bislang daran, dass sich die benötigten Flächen noch nicht im Eigentum der Gemeinde Seefeld befinden. Herr GR Wagner erklärt sich bereit, diesbezüglich ein zeitnahes Gespräch mit der derzeitigen Grundstückseigentümerin zu führen.
Herr GR Schlecht gibt bekannt, dass das Nahwärmekonzept in Seefeld aufgrund zu weniger Anschlussteilnehmer wirtschaftlich nicht tragbar wäre und infolgedessen zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht realisiert werden kann. Für erhöhte Anschlusspreise der gemeindlichen Einrichtungen oder anderweitige gemeindliche Fördermaßnahmen wird aufgrund der erheblichen Kosten kein Spielraum gesehen.
Aus dem Gremium ergeht die Bitte, dass sich alle Parteien an die gemeinsamen Vereinbarungen zur Plakatierung von Wahlplakaten halten sollen.
Frau GR Dr. Hoppe weist auf eine Ausschreibung „Bienenfreundliche Gemeinde“ hin und schlägt eine Teilnahme der Gemeinde Seefeld vor. Nähere Informationen werden an die Verwaltung weitergeleitet.  
Es wird darum gebeten, das Anlegen der Wildblumenwiesen wieder zu forcieren. Die Verwaltung erläutert, dass aufgrund personeller Engpässe am Bauhof eine rechtzeitige Aussaat in diesem Jahr leider nicht gewährleistet werden konnte.
Aufgrund diverser Nachfragen zu Lage, Situierung und Gestaltung von Bushaltestellen im Ortsteil Drößling teilt die Verwaltung mit, dass vor kurzem eine Vor-Ort-Begehung mit der Polizei stattgefunden hat. Die Ergebnisse dieser Begehung werden noch mitgeteilt. Herr GR Dr. Gasser erläutert zudem, dass derzeit ein Landkreiskonzept zur einheitlichen Gestaltung aller Bushaltestellen erarbeitet wird.  

Datenstand vom 25.10.2018 15:23 Uhr