Datum: 09.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:23 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 18.09.2018 und des Bauausschusses vom 18.09.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Bebauungsplan "Schützenstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 und 2015 und Entlastung der Gemeindeverwaltung
7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenstift Pilsensee"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Die Initiatori n bedankt sich für die Unterstützung bei der Durchführung der Plant-for-the-Planet Akademie am 06.10.2018, an der 37 Kinder teilgenommen haben.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 18.09.2018 und des Bauausschusses vom 18.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 18.09.2018 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 18.09.2018 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 24.07.2018

TOP 2:   Erstmalige Erschließung des Neuhoffweges;
   Beauftragung des Planungsbüros Berkmann mit der Entwurfsplanung

Beschluss:
Der Beauftragung des Ing. Berkmann, Haus 22, 82272 Steinbach mit der Lph 3 (Entwurfsplanung)
wird zugestimmt.

Abstimmung: 19: 0


Sitzung vom 21.08.2018 (Ferienausschuss)

TOP2:        Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf;
Freigabe der Kosten für die Ausschreibung Innentüren

Beschluss:
Das Gremium stimmt dem Kostenrahmen und Durchführung der Ausschreibung für das Gewerk „Innentüren“ mit einem Kostenrahmen in Höhe von brutto 25.138,75 € zu. Die Deckung der Kosten erfolgt über die HHST 4645.94000.
Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen stimmt das Gremium zu, dass die heute genehmigte Vergabesumme bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird.
Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der 1. Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtig, den Auftrag zu vergeben.
Abstimmung: 7:0


TOP3:        Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf;
Freigabe der Kosten für die Ausschreibung Kücheneinrichtung

Beschluss:
Das Gremium stimmt dem der Durchführung der Ausschreibung der Kücheneinrichtungen mit einer kalkulierten Summe in Höhe von 38.000 € zu.
Die Mittel sind auf der HHST 4645.94000 bereitgestellt.
Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen besteht Einverständnis, dass die heute genehmigte Vergabesumme bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird.
Abstimmung: 7:0


TOP4:        Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf;
Freigabe der Kosten für die Ausschreibung Trockenbauarbeiten

Beschluss:
Das Gremium stimmt dem Kostenrahmen und Durchführung der Ausschreibung für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ mit einem Kostenrahmen in Höhe von brutto 47.419,72 € zu. Die Deckung der Kosten erfolgt über die HHST 4645.94000.
Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen stimmt das Gremium zu, dass die heute genehmigte Vergabesumme bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird.
Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der 1. Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtig, den Auftrag zu vergeben.
Abstimmung: 7:0


TOP5:        Kanalbau Jahnweg, 1. Nachtrag Los 2

Beschluss:
Der Beauftragung des 1. Nachtrages mit einer Summe in Höhe von brutto 8.383,91 € wird zugestimmt.
Der Deckung der Mehrkosten über die HHST 6302.95016 (Hirtenweg/Ausbau Bereich zur Inninger Straße) wird zugestimmt.

Abstimmung: 7:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Bebauungsplan "Schützenstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der insbesondere in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist.

Der Vorentwurf i.d.F. vom 20.02.2018 wurde durch den Gemeinderat am 20.03.2018 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 03.04.2018 bis zum 04.05.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 04.05.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden von der Verwaltung und den beauftragten Planungsbüros geprüft. Die wesentlichen Anregungen sowie die sich daraus ergebenden Planungsänderungen und erforderlichen Anpassungen werden in der heutigen Sitzung näher erläutert.

In Bezug auf das weitere verfahrenstechnische Vorgehen wurde von Seiten des Kreisbauamtes folgender Vorschlag geäußert (Stellungnahme vom 15.05.2018):
„Aufgrund der Vielzahl an vorgebrachten Anmerkungen empfehlen wir der Gemeinde, zunächst auf eine (aufwändige) Abwägung zu verzichten und dem Gemeinderat stattdessen den geänderten Entwurf zur erneuten Billigung vorzulegen.“

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Kreisbauamtes zu folgen und demnach keine formelle Abwägung der einzelnen Stellungnahmen zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen, sondern auf Grundlage der neu vorliegenden Erkenntnisse einen aktualisierten Entwurf zu billigen und im Anschluss daran die öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung durchzuführen. Ein Vorschlag für einen aktualisierten Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt.  

Sitzungsverlauf

Herr Prells vom Planungsverband stellt die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise vor und erläutert welche Planungsänderungen und Folgen sich hieraus ergeben. Anschließend werden diverse Detailfragen geklärt.

Bezüglich mehrerer Baufenster im Hangbereich zwischen Schützenstraße und Stampfgasse wird diskutiert, ob diese zum Schutz des Hanges und der dort bestehenden Grünstrukturen ggf. gestrichen oder verkleinert werden können. Zu Bedenken wird diesbezüglich gegeben, dass die Gemeinde dann ggf. schadenersatzpflichtig werden könnte. Zu diesem Sachverhalt erfolgen auf Anregung durch das Gremium gesonderte Beschlüsse (siehe Beschluss zu 1.).

Unter der Festsetzung 8.4 sollen die angegebenen Pflanzqualitäten nochmals überprüft werden. Hier liegt allem Anschein nach ein redaktioneller Fehler vor.

Die Verwaltung erläutert, dass eine Untersuchung zur Niederschlagswasserbeseitigung (Nachweis der ausreichenden Leistungsfähigkeit des Tagwasserkanals) noch aussteht. Die Erkenntnisse sollen nach Vorliegen des Ergebnisses in den Planunterlagen ergänzt werden.

Unabhängig von der gegenständlichen Planung wird diskutiert, wie die Transparenz im Vorfeld der Gemeinderatssitzungen erhöht werden könnte. Es wird bemängelt, dass die Öffentlichkeit zwar die Beschlussvorlagen, nicht jedoch die Anlagen einsehen könne. Die Verwaltung erläutert, dass dies je nach Fallgestaltung u.a. auch aus Datenschutzgründen schwierig sein könnte. Speziell bei Bau- und Planungsvorhaben besteht außerdem die Gefahr, dass der Umlauf von noch nicht im Gemeinderat erläuterten und gebilligten Planentwürfen eher zu Verwirrung, denn zu erhöhter Transparenz führt. Die Verwaltung wird prüfen, inwiefern hier Abhilfe geschaffen werden kann.

Beschluss 1

1.        Zu den Baufenstern auf dem Grundstück Flur Nr. 101, Gemarkung Oberalting-Seefeld, ergehen folgende gesonderte Beschlüsse:

       Das nördliche Baufenster („GR 120“) wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Beschluss 2

       Das nördliche Baufenster („GR 120“) wird hinsichtlich der Lage/Form angepasst und organischer angeordnet, so dass der Eingriff in den Hang und in die bestehenden Grünstrukturen minimiert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 3

       Der östlich in den Hangbereich hineinragende Teil des südlichen Baufensters („GR 200“) wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Beschluss 4

2.        Der Gemeinderat billigt den in heutiger Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes „Schützenstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. noch erforderliche redaktionelle Ergänzungen oder Aktualisierungen vorzunehmen und die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom 09.10.2018 auszufertigen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 die Durchführung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Schützenstraße beschlossen.

Ziel der Planung ist eine Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes an die Gebietsausweisungen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schützenstraße“. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zukünftig Rechnung tragen zu können, soll entlang der Schützenstraße anstelle des Mischgebietes demzufolge ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Lediglich der Bereich um die Bäckerei an der Ecke Marienplatz-Schützenstraße soll entsprechend der aktuellen Nutzung nach wie vor als Mischgebiet dargestellt werden.  

Die frühzeitige Information über die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung im Bereich der Schützenstraße sowie deren Auswirkungen und die Eröffnung der Möglichkeit zur Stellungnahme erfolgte bereits im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Schützenstraße“. Auf Ebene der nun parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung wird daher keine Erforderlichkeit zur Durchführung eines separaten Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gesehen, so dass aus Sicht der Verwaltung nach Billigung des FNP-Änderungsentwurfes unmittelbar die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden kann.  

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den in heutiger Sitzung vorgestellten Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße). Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsunterlagen inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2018 auszufertigen .

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 und 2015 und Entlastung der Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung der Haushaltsjahre 2014 und 2015 erfolgte in der Zeit vom 12.04.2016 bis 28.03.2017 (2014) und vom 28.03.2017 bis 03.07.2018 (2015). Sie wurde auch diesmal durch drei Teams (je zwei Mitglieder) durchgeführt, die folgende Bereiche stichprobenartig überprüften:

2014
-        Straßenerhalt (inkl. Reinigung, Räumung und Baumpflege)
-        Rathausplanung, Grund- und Gewerbesteuer (Stichproben), Fachliteratur
-        EDV-Ausstattung, -Wartung und -Schulung

Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.03.2017 einstimmig verabschiedet.

2015
-        Gemeindewald und Ausgleichsflächen
-        Personal (außer TVöD>9 und Beamte), Zuschüsse an Organisationen
-        Beraterkosten, Beraterverträge, Beratungsleistungen und Planer

Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 03.07.2018 einstimmig verabschiedet.

Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Haushaltsjahre 2014 und 2015 und die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Anlagen:

2014
-        Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014
-        Abschlussbericht über die Prüfung Straßenerhalt (inkl. Reinigung, Räumung und Baumpflege)
-        Abschlussbericht über die Prüfung Grund- und Gewerbesteuer (Stichproben), Fachliteratur
-        Abschlussbericht über die Prüfung EDV-Ausstattung, -Wartung und -Schulung


2015
-        Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015
-        Abschlussbericht über die Prüfung Gemeindewald und Ausgleichsflächen
-        Abschlussbericht über die Prüfung Personal (außer TVöD>9 und Beamte), Zuschüsse an Organisationen
-        Abschlussbericht über die Prüfung Beraterkosten, Beraterverträge, Beratungsleistungen und Planer

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser dankt seinen Kollegen und der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Die Berichte der einzelnen Teams und deren Thematiken werden erläutert. Insbesondere verweist Herr Dr. Gasser auf die Erstellung einer neuen Entwässerungssatzung für Tagwassereinleitung.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 fest und beschließt die Entlastung der Verwaltung für die Jahre 2014 und 2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenstift Pilsensee"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 20.03.2018 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ – Seniorenstift als vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenstift Pilsensee“ fortzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Seniorenstifts mit einem gemischten Angebot aus Demenzwohngruppen, Seniorenwohngruppen, Seniorenwohnen für Rüstige und einer Tagespflege im Bereich der Anton-Ettmayr-/Ulrich-Haid-Straße in Seefeld.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 20.03.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 04.06.2018 bis zum 05.07.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.05.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.07.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen.

Sofern zuvor der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen wurde, kann der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenstift Pilsensee“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 09.10.2018). Die Abwägung vom 09.10.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenstift Pilsensee“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen, bestehend aus dem Satzungsteil mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 09.10.2018 sowie  dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 20.09.2018, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründungsteile zum Bebauungsplan und zur Grünordnungsplanung in der Fassung vom 09.10.2018 werden gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenstift Pilsensee“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.11.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13b BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht, das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße im Ortsteil Erling nach der Aufgabe der bisherigen Nutzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Nachnutzung zuzuführen. Im Konkreten soll das Wieninger Schloss wieder seiner ursprünglichen Funktion als Wohngebäude zugeführt werden und eine maßvolle Nachverdichtung durch mehrere Neubauten (Einzel- und Mehrfamilienhäuser) in diesem Bereich  erfolgen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 17.09.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.11.2017 gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 9

Sach- und Rechtslage

Es wird bekanntgegeben, dass von den Beschäftigten der Gemeinde Seefeld ein Personalrat gewählt wurde. Vorsitzender de s neuen Personalrates ist Herr Futterknecht, stellvertretende Vorsitzende ist Frau Schedlbauer.

Der Bau des Sportplatzes am Oberfeld wird zurückgestellt. Der TSV Hechendorf favorisiert den Bau eines großen Spielfeldes und prüft derzeit eine mögliche Realisierung.

Eine „Radlerwerkstatt“ wird am Hechendorfer Bahnhof am 16.10.2018 um 17:30 Uhr eingeweiht.

Der Zuschuss für den BOS Funkmast wurde abgerufen. Es wird noch geklärt, ob die Ansprüche der Zusage aus dem Jahr 2012 nicht bereits verjährt sind.

Das Seefelder Kommunalunternehmen prüft derzeit, ob auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert werden soll. Das Gremium sieht die Errichtung grundsätzlich als positiv an.

Die Verwaltung wird gebeten, die verkehrliche Situation in Unering, Bereich Andechser Straße zu prüfen. Es soll eine Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit angestrebt werden.

Die AWISTA möchte die Altglas-Entsorgung in Form von Unterflurcontainern in die Wege leiten. Als Standort soll das aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht bebaubare Flurstück 402/34 im Bereich Einheimischenmodell/Oberfeld auf Eignung untersucht werden.

Das Verkehrskonzept Oberalting/Hauptstraße soll zeitnah realisiert werden, um die Verkehrs- und Parksituation in der Hauptstraße zu optimieren. Durch die derzeitige Baustelle an der Schloßapotheke zeigt sich die Dringlichkeit.

Datenstand vom 20.11.2018 16:37 Uhr