Datum: 22.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 04.12.2018 und des Bauausschusses vom 04.12.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Änderungsbeschluss
5 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Antrag der Energienetze Bayern GmbH für den Standort einer Gasdruckregel-und Messanlage in Seefeld, Bereich Friedhof Lindenallee
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs
8 Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seefeld
9 Sonstiges
10 Information zur Netzinfrastruktur Seefeld (Fernwärme)

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird  nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 04.12.2018 und des Bauausschusses vom 04.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 04.12.2018 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 04.12.2018 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 06.11.2018
TOP 3:   Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UR.Nr.1685/V/2018 vom
   27.09.2018; Straßengrunderwerb im Dammweg

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr.1685/V/2018 vom 27.09.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 20:0

TOP 4:  Genehmigung Grundstückskaufvertrag UR.Nr.1830/V/2018 vom 17.10.2018;
         Grundstücksverkauf

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr.1830/V/2018 vom 17.10.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
Abstimmung: 20:0

TOP 7:  Errichtung eines unselbständigen Geh- und Radweges entlang der St 2068 –
         Nachträge

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Nachträge 4, 9, 10 und 14 der Fa. Hagmayer mit einer Gesamtsumme von 35.638,12 € brutto und der damit verbundenen Erhöhung der Auftrags-summe auf 861.854,83 € brutto durch den Ersten Bürgermeister oder einer seiner Vertreter zu.

Der Betrag ist über die Haushaltsstelle 6301.95041 gedeckt.

Abstimmung: 20: 0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Im Bereich des Gasthofes mit Landhotel Sepperlwirt im Ortsteil Meiling kommt es während der Stoßzeiten (v.a. in den Sommermonaten und am Wochenende) immer wieder zu Engpässen bei den Stellplätzen. Dies hat zur Folge, dass zunehmend der öffentliche Straßenraum im Bereich der nördlichen Dorfstraße sowie Flächen entlang der Ortsverbindungsstraße in Richtung Auing bis weit in den Außenbereich hinein zugeparkt werden. Neben einer steigenden Belastung für die Anwohner stellt diese Situation auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar.

Gemäß Baugenehmigung sind für den Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb in seiner jetzigen Größenordnung insgesamt 32 Stellplätze nachzuweisen. Entsprechend einer Auflistung und Darstellung des Betreibers stehen derzeit 36 Stellplätze in der näheren Umgebung des Gasthofes zur Verfügung. Erfahrungsgemäß reiche diese Anzahl während der Stoßzeiten aber bei weitem nicht aus. Verschärfend komme hinzu, dass der Pachtvertrag für einige Ausweichparkplätze am nördlichen Ortsrand vor kurzem gekündigt wurde und diese zukünftig somit nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Ferner plant der Betreiber die Errichtung von E-Ladestationen im Bereich der bestehenden Parkplätze, wodurch weitere Stellplätze wegfielen.

Um die angespannte Stellplatzsituation zu entschärfen, Engpässe in Stoßzeiten und wegfallende Parkplätze zu kompensieren sowie auf langfristige Sicht eine ausreichend Anzahl an Stellplätzen sicherstellen zu können, möchte der Gastwirt am nördlichen Ortsrand von Meiling neue Stellplatzflächen errichten. Die ursprünglich anvisierte Anzahl der neu geplanten Stellplätze wurde nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung  von 41 auf 25 reduziert.

Da sich die neu geplanten Stellplätze im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden und im Flächennutzungsplan an dieser Stelle eine Landwirtschaftsfläche dargestellt ist, bestehen derzeit jedoch nicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Parkplatzes. Mit Schreiben vom 18.10.2018 hat der Betreiber des Gasthofes Sepperlwirt daraufhin die Einleitung der erforderlichen planungsrechtlichen Schritte beantragt (siehe Anlage 1).

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg könnte durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Umwidmung der Landwirtschaftsflächen in Parkplatzflächen, siehe Anlage 2) voraussichtlich eine Genehmigungsfähigkeit der Stellplatzflächen gemäß § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Nutzung im Außenbereich) erzielt werden. Die zusätzliche Aufstellung eines Bebauungsplanes erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich, sofern Immissionsschutzkonflikte ausgeschlossen werden können (gutachterliche Stellungnahme ggf. erforderlich) und die Befestigung/Versiegelung der Stellplatzflächen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Schotterfläche).  

Die anfallenden Planungskosten für eine Änderung des Flächennutzungsplanes (18. Änderung) müssten vom Antragsteller übernommen werden. Entsprechende Regelungen hierzu würden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages getroffen.

Sitzungsverlauf

Der Sachverhalt wird von der Verwaltung kurz vorgetragen. Trotz bereits geäußerter Bedenken seitens der unmittelbaren Nachbarschaft soll das Verfahren eingeleitet werden, da die Vorteile durch die Entschärfung der angespannten Parkplatzsituation nach Ansicht des Gremiums deutlich überwiegen. Die Stellplätze sollen allerdings nicht als reguläre Parkplätze, sondern nur als Ausweichparkplatz herangezogen werden.
Von dem Vorschlag der Ausbildung eines größeren befestigten Parkplatzes (41 Stellplätze) mit Beleuchtung wird von Seiten der Verwaltung abgeraten, da eine derartige Dimensionierung und Ausstattung voraussichtlich nicht mehr als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden könne und die Erfordernis eines Bebauungsplanes wohl nach sich ziehen würde.  
Nach einer Realisierung des Ausweichparkplatzes soll ein innerörtliches Parkverbot in der Dorfstraße in Erwägung gezogen werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 103 (Teilfläche), 104 (Teilfläche) und 105 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Meiling, durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen und ein geeignetes Planungsbüro mit der Erarbeitung der Planunterlagen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB durchzuführen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung eines zusätzlichen Baufeldes für ein Wohngebäude im Bereich der Drozzastraße in Drößling. Die Planung stellt eine angemessene und sinnvolle Maßnahme der Nachverdichtung dar.

Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfes kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ in der Fassung vom 04.12.2018 , bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Antrag der Energienetze Bayern GmbH für den Standort einer Gasdruckregel-und Messanlage in Seefeld, Bereich Friedhof Lindenallee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Energienetze Bayern GmbH beabsichtigen die Erweiterung des Gasnetzes zur Erdgasversorgung der Gemeinden Wörthsee und Inning. Hierfür ist die Errichtung einer Gasdruckregel- und Messanlage im Gemeindegebiet Seefeld erforderlich.
Die Anlage wird in einem Gebäude in der Größe einer Garage ( 5,00 x 3,00 m) mit Satteldach situiert. Der ursprünglich in Erwägung gezogene Standort im Bereich der Unterführung zum Technologiepark kann nicht realisiert werden, da in dem Bereich zahlreiche andere Versorgungsleitungen verbaut sind und der Standort optisch zu dominant wäre.

Nach einer Ortsbegehung wurde ein Standort am Friedhof Lindenallee, im Bereich hintern den Urnenstelen als geeignet und planungsrechtlich unproblematisch betrachtet.
Die Leitungen können aus Richtung Staatsstraße im Bereich des Geh- und Radweges und der Querung der Lindenallee aufgrabungsfrei verlegt werden.
Das Gremium wird um Abwägung des Standortes gebeten.

Sitzungsverlauf

Es wird darum gebeten, bei den Erdarbeiten auf die Wurzeln der umliegenden Bäume zu achten, so dass diese nicht verletzt werden.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem geplanten Standort für eine Gasdruckregel- und Messanlage im Bereich hinter den Urnenstelen des Friedhofes Lindenallee zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

I.        Bebauungsplan Nr. 57 „Wieninger Schloss“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.11.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ aufzustellen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht, das Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße im Ortsteil Erling nach der Aufgabe der bisherigen Nutzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Nachnutzung zuzuführen. Im Konkreten soll das Wieninger Schloss wieder seiner ursprünglichen Funktion als Wohngebäude zugeführt werden und eine maßvolle Nachverdichtung durch mehrere Neubauten (Einzel- und Mehrfamilienhäuser) in diesem Bereich erfolgen.

Da im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Anregungen und Hinweise vorgetragen wurden, die eine erneute Änderung der Planung zur Folge hatten, beschloss der Bauausschuss der Gemeinde Andechs am 04.12.2018 den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 11.12.2018 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 04.12.2018 gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Bebauungsplan Nr. 55 „Friedhof, Friedenskapelle Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 55 für den Bereich „Friedhof, Friedenskapelle Erling“ aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung des Bestandes und der geplanten Erweiterung des vorgenannten Friedhofareals an der Starnberger Straße (Kreisstraße STA 3) im Ortsteil Erling.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 12.12.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 04.07.2017 gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

I.        Bebauungsplan Nr. 57 „Wieninger Schloss“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 für den Bereich „Wieninger Schloss“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Bebauungsplan Nr. 55 „Friedhof, Friedenskapelle Erling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 für den Bereich „Friedhof, Friedenskapelle Erling “ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Auf Grund der anstehenden Investitionen in das Tagwasserkanalnetz schlägt die Verwaltung den Erlass der im Anhang beigefügten „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seefeld" (EWS) mit Stand vom 01.01.2019. Da es für reine Tagwassersysteme keine Satzungsmuster gibt, wurde der angehängte Satzungsentwurf in Absprache mit dem Bayerischen Gemeindetag und der zuständigen Stelle im Landratsamt Starnberg erarbeitet. Dieser Teil der Satzung enthält keine Angaben über die Beiträge und Gebühren für die Benutzung des Tagwasserkanalnetzes, die Beiträge und Gebühren werden in der „Beitrags-  und Gebührensatzung zur EWS" geregelt.

Da die Festsetzung der Beiträge und Gebühren nicht willkürlich erfolgen kann, sondern anhand der tatsächlichen Kosten (Unterhalt und Investitionen) kalkuliert werden müssen, ist es zunächst erforderlich, diese Kosten zu bestimmen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Kalkulation sind die angeschlossenen Flächen, die für das gesamte Gemeindegebiet ebenfalls ermittelt werden müssen.

Eine erste Abschätzung der angeschlossenen Flächen könnte auf Basis dieser Satzung durch eine Befragung der Grundstückseigentümer erfolgen (Fragebogen-Aktion), so dass daraufhin eine erste Gebührenkalkulation erfolgen könnte. Vor der Erstellung der Bescheide müssten die Angaben aus den Fragebögen überprüft und verifiziert werden. Diese Leistung ist durch die  Verwaltung personell nicht zu erbringen und sollte auch aus Neutralitätsgründen an ein Ingenieurbüro vergeben werden.

Sitzungsverlauf

Die Öffentlichkeit soll über die Neufassung der Satzung, die bevorstehende Fragebogenaktion sowie das weitere Vorgehen in den Seefelder Nachrichten vorab informiert werden. Erst im Anschluss soll mit der Fragebogenaktion begonnen werden. Darüber hinaus wird angeregt, eine entsprechende Informationsveranstaltung für d ie Öffentlichkeit zu organisieren, sobald die Einleitungsgebühren konkret benannt werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Seefeld" (EWS) mit Stand vom 01.01.2019 zu und beschließt diese. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Gremium beauftragt die Verwaltung nach in Kraft treten der EWS mit der Durchführung der Fragebogen-Aktion zur Feststellung der angeschlossenen Flächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Es wird vorgeschlagen, die Anhänge zu den Sitzungsvorlagen im Vorfeld der Sitzungen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung erläutert, dass dies aus Datenschutzgründen oftmals sehr problematisch ist und von Seiten der Rechtsaufsicht im Landratsamt hiervon eher abgeraten wird. Im Rahmen der Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes soll zumindest für den Bereich der Bauleitplanung erörtert werden, inwiefern eine noch größere Transparenz und frühzeitige Information der Öffentlichkeit erzielt werden könnte.

Für die Ulrich-Haid-Straße wird ein nächtliches Halteverbot für Lkw ins Gespräch gebracht. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Es wird angeregt, zwischen Kirche und Altem Rathaus in Seefeld einen zusätzlichen Briefkasten mit häufigerer Leerung zu installieren bzw. bei der Post zu beantragen. Die bestehenden Briefkästen am Marienplatz und am Eisenpark werden jedoch als ausreichend betrachtet, dennoch wird die Verwaltung die Post diesbezüglich ansprechen.

Es wird um Überprüfung gebeten, ob die Straße zwischen Hechendorf und Ellwang für den öffentlichen Verkehr gesperrt bzw. wie hier eine Befahrung eingeschränkt werden könnte. Da es sich um eine Ortsverbindungsstraße handelt, ist dies voraussichtlich nicht ohne weiteres möglich. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Landratsamt prüfen, ob und inwiefern ggf. eine Herabstufung der Ortsverbindungsstraße möglich ist.  

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10. Information zur Netzinfrastruktur Seefeld (Fernwärme)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö Vorberatung 10

Sach- und Rechtslage

Anlässlich der Kanalbaumaßnahmen in Seefeld und der Baumaßnahmen MARO und Senioren-heim und damit zweier möglicher Großkunden, wurde wegen der sich bietenden Chance und der möglichen Synergien das Thema Fernwärme nochmals an die Verwaltung herangetragen.

Zur Versorgung der beiden Neubauprojekte sowie der Schule Seefeld und des Altbaus des Seniorenheims ist ein Leitungsnetz von ca. 1,4 km erforderlich. Die geschätzten Investitionskosten betragen unter Berücksichtigung der Planerkosten und 15 Hausanschlüssen rd. 880.000 € (brutto). Die KfW-Bank fördert diese Investitionen mit 30%, das entspricht einem Betrag von rd. 264.000 € (brutto), somit verbleiben Kosten in Höhe von ca. 616.000 € (brutto).

Von den 1,4 km Leitungsnetz könnten gut 300 m gemeinsam mit der Kanalbaumaßnahme erstellt werden, wodurch die Kosten der Straßenwiederherstellung eingespart werden würden. Setzt man für die Wiederherstellung 120 € (brutto)/m an, ergibt sich durch die Synergie eine Ersparnis in Höhe von 36.000 € (brutto). Damit verblieben Investitionskosten von rd. 580.000 € (brutto) für das Leitungsnetz.

Sitzungsverlauf

Die aktuelle Sachlage wird von der Verwaltung dargestellt. Pro und Contra einer Fortführung des Projektes unter Zugrundelegung der neuesten Erkenntnisse werden ausführlich diskutiert.

Folgende weitere Schritte werden vorgeschlagen:
  • Erneute Betrachtung und Prüfung der Kalkulation durch eine Kommission, bestehend aus Vorhabenträger, Vertreter des Gemeinderates und Verwaltung,
  • Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Errichtung, Betrieb und Unterhalt des Fernwärmenetzes (Übernahme durch ein Kommunalunternehmen oder einen anderen Betreiber wie z.B. die Energiegenossenschaft?),
  • Abstimmung mit der Energiegenossenschaft, ob diese sich nicht doch ggf. als Netzbetreiber zur Verfügung stellt,
  • Abstimmung mit der Klinik Seefeld, ob und unter welchen Bedingungen ein Anschluss der Klinik an das Fernwärmenetz denkbar wäre.

Datenstand vom 28.02.2019 14:54 Uhr