Datum: 19.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen / Antrag zur Geschäftsordnung
2 Genehmigung des Protokolls vom 19.02.2019 und des Bauausschusses vom 19.02.2019
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2019
5 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019
6 Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 13. Fünf-Seen-Festival vom 04.09.-11.09.2019
7 Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling
8 1. Änderung des Bebauungsplanes "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
9 Bebauungsplan "Schützenstraße"; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
11 6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
12 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinden Herrsching und Weßling
13 Sonstiges

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1. Bürgerfragen / Antrag zur Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

1.

Seitens des Bund Naturschutz wird der Gemeinde eine Schulung zum Thema „Baumschutz“
angeboten. Die Kosten werden vom Bund Naturschutz getragen. Interessenten können sich beim BN melden.


2.

Antrag zur Geschäftsordnung

Es wird beantragt, den TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung öffentlich zu behandeln.
Beschluss:        2 : 14 (abgelehnt)

Es wird beantragt, den Top 2 der nichtöffentlichen Sitzung zu vertagen, um ihn vorher zu diskutieren.
Beschluss:        3 : 13 (abgelehnt)

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2. Genehmigung des Protokolls vom 19.02.2019 und des Bauausschusses vom 19.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 19.0 2.2019 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 19.02.2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 22.01.2019
TOP 3:   Erstmalige endgültige Herstellung der Wörthseestraße 53-79 – Breitbander-
          Schließung

Beschluss:
1) Das Gremium stimmt dem Ausbau der Breitbandversorgung für die Bereiche Wörthseestraße zwischen HsNr. 1 und HsNr. 17A sowie zwischen HsNr. 53 und HsNr. 79 zu. Die Kosten von ca. 30.000,- € (brutto) abzgl. Förderung je Bereich sind über die Haushaltsstelle des jeweiligen Projektes abzudecken.

2) Das Gremium stimmt der Beauftragung der Firma IKT für die Ausführungsplanung sowie für die Stellung der Förderanträge zu.

Abstimmung: 18:0
(ohne GR Wastian)

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen.

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4. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2018 bis 2022 zu verabschieden.

Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 werden an die Mitglieder des Finanzausschusses verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.

Darüber hinaus kann der Haushaltsplan für das Jahr 2019 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Anlagen: Haushaltssatzung und Vorbericht zum Haushalt 2019

Sitzungsverlauf

Die Fraktionen bedanken sich bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltsplans 2019 und die gute Zusammenarbeit.
Der Haushaltsplan sieht dieses Jahr noch keine Kreditaufnahme vor, da dieser durch Rücklagen ausgeglichen werden kann . Die Finanzplanung für die nächsten Jahre hingegen schon. Daher wird einstimmig gemahnt die zukünftigen Ausgaben genau zu prüfen und ggf. zu reduzieren. Ebenfalls sollen mögliche Einnahmen ermittelt werden.

Beschluss

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.


2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2018 bis 2022



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Arbeitskreis der Agenda 21 „Alternative Energien“, Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld hat einen Antrag auf Änderung der Richtlinien  des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019 gestellt.


ANTRAG:

„Wir beantragen nach Rücksprache mit der Verwaltung, im „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ ab dem Jahr 2019 den Punkt 3.6 wie folgt zu ergänzen.

3.6 PV und Energiespeicher
Gefördert werden:
- Neu installierte PV-Anlagen einschließlich Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
- Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie als Nachrüstung bestehender PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 2.500.- €.

Begründung

  • Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen wird immer weiter abgesenkt. Dadurch wird die Eigennutzung des Stroms aus PV-Anlagen immer sinnvoller. Der Anteil der Eigennutzung kann in Verbindung mit Speichermöglichkeiten und intelligenten Steuerungen wesentlich erhöht werden. Diese Technologie ist derzeit für den Privathaushalt noch nicht wirtschaftlich.
  • Die Zunahme der Elektromobilität bewirkt eine Erhöhung des lokalen Strombedarfs. Die Erzeugung von regenerativem Strom aus PV-Anlagen soll damit in Seefeld deutlich vorangetrieben werden. Zusätzlich wird die vom Energiewendeverein in Zusammenarbeit mit dem Landkreis gestartete Solarkampagne unterstützt.“


In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 29.01.2019 wurde dahingehend ein befürwortender Empfehlungsbeschluss gefasst.


Der bisherige Text lautet:

3.6 Energiespeicher

Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 2.000.- €.

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung der Richtlinien  des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2019 wird wie angegeben zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 13. Fünf-Seen-Festival vom 04.09.-11.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Fünf Seen Filmfestival GmbH, Herr Matthias Helwig, bittet um einen Zuschuss i.H.v. 5.000 € als Unterstützung für das 13. Fünf Seen Filmfestival 2019, das vom 04.09.-11.09.2019 und vom 20.11.-24.11.2019 als Kinder- und Jugendfilmfest stattfindet.

Einzelheiten sind dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.

Haushaltsmittel in vorgenannter Höhe sind unter der Haushaltsstelle 3400.71800 eingeplant.

Sitzungsverlauf

Nach Diskussion den Zuschuss aufgrund der knappen Haushaltsmittel zu kürzen, wird dem Antrag jedoch in voller Höhe zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Fünf Seen Filmfestival GmbH für die Durchführung des diesjährigen 13. Fünf Seen Filmfestivals 2019 und des Kinder- und Jugendfilmfests 2019 mit 5.000 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Am 1. März 2019 wurden die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling, Herr Jörg Altmann und Herr Maximilian Ludwig, von den aktiven Mitgliedern für weitere sechs Jahre in ihrem Amt bestätigt.
Die Amtszeit der beiden Herren beginnt am 1. April 2019.

Beide Herren erfüllen die gesundheitlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen.
Seitens des Kreisbrandrates, Herrn Peter Bauch, der bei der Wahl anwesend war, besteht Einverständnis.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt gem. Art. 8 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz Herrn Jörg Altmann als Kommandanten und Herrn Maximilian Ludwig als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ i.d.F. vom 24.07.2018 wurde mit Bekanntmachung vom 02.08.2018 rechtsverbindlich. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genossenschaftswohnanlage im Bereich der Hedwigstraße, südöstlich des Kinderhauses St. Hedwig.

Aufgrund ökonomischer Sachzwänge des geförderten Wohnungsbaus sieht sich die MARO-Genossenschaft als Vorhabenträger leider gezwungen, einige Anpassungen am bisherigen Konzept vorzuschlagen, da andernfalls die Realisierbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in Genossenschaftsform nicht mehr darstellbar ist. So könnte durch eine Verkürzung des Laubengangs zugunsten von mehr Wohnfläche und durch die Erschließung des Dachgeschosses über einen weiteren Laubengang (bisher über Maisonette-Wohnungen erschlossen) das Verhältnis von Wohnfläche zum baulichen Volumen verbessert werden. Des Weiteren könnte anstatt der Tiefgaragenabfahrt ein Autoaufzug errichtet werden, infolgedessen durch die damit verbundene Baumassenreduzierung weitere Kosten gespart werden könnten. Das Grundkonzept sowie die äußeren Gebäudekubaturen würden durch die Änderung weitgehend unangetastet bleiben. Eine gute optische Einfügung in die bauliche Umgebung sollte nach wie vor gewährleistet sein.

Um die vorgeschlagenen Änderungen realisieren zu können, müssten allerdings einige Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werden. So wäre für eine Fortführung des Laubengangs in der Ebene des Dachgeschosses ein Dacheinschnitt in das Satteldach erforderlich (bisher unzulässig). Zur Begehbarkeit des Laubengangs in diesem Bereich müsste zudem ein Flachdach zugelassen werden (Fußboden Laubengang = Flachdach). Ferner würde durch den Laubengang/Dacheinschnitt rechnerisch eine höhere Wandhöhe ausgelöst als bisher festgesetzt. Aufgrund der erforderlichen Liftüberfahrt für den Autoaufzug würde sich außerdem eine Erhöhung der Tiefgarageneinfahrt ergeben. Diese könnte aber mittels Geländeanpassung kompensiert werden, so dass die nachbarlichen Interessen nicht beeinträchtigt würden. Die Festsetzung zu Garagen und Nebenanlagen müsste hierfür ebenfalls angepasst werden.

Vom Vorhabenträger und dem Planungsbüro Skorka wurde in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ein Bebauungsplanentwurf mit den entsprechenden Anpassungen vorbereitet, der in heutiger Sitzung vorgestellt wird. Ebenso werden die Beweggründe für die aus Sicht der MARO-Genossenschaft erforderlichen Änderungen nochmals näher erläutert.

Die Bebauungsplanänderung kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Hierzu wäre zunächst der Änderungsbeschluss bekannt zu machen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich über die Ziele und Zwecke der Änderungen zu informieren und ggf. Stellung zu nehmen. Sofern sich hierdurch kein Bedarf einer Planungsänderung ergibt, ist der Bebauungsplanentwurf einen Monat lang auszulegen (formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an die Unterrichtung der Öffentlichkeit den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ i.d.F. vom 19.02.2019 auf Grundlage der in heutiger Sitzung vorgestellten Planung auszufertigen und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan "Schützenstraße"; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der insbesondere in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 09.10.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 28.12.2018 bis zum 05.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.12.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.02.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 19.03.2019 sind entsprechend farblich markiert.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 19.03.2019). Die Abwägung vom 19.03.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 19.03.2019 , bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer bzw. Frist für die Stellungnahmen, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Schützenstraße durchzuführen.

Ziel der Planung ist eine Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes an die Gebietsausweisungen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schützenstraße“. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zukünftig Rechnung tragen zu können, soll entlang der Schützenstraße anstelle des Mischgebietes demzufolge ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Lediglich der Bereich um die Bäckerei an der Ecke Marienplatz-Schützenstraße soll entsprechend der aktuellen Nutzung nach wie vor als Mischgebiet dargestellt werden.

Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße) wurde in der Sitzung am 09.10.2018 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 28.12.2018 bis zum 05.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.12.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.02.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 19.03.2019). Die Abwägung vom 19.03.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 19.03.2019 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. 6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 11

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 06.11.2018 die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13b BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemäßigte Nachverdichtung und Ortsabrundung im Bereich der Ulrich-Haid-Straße am nordwestlichen Ortsrand von Seefeld. Neben der Ergänzung eines zusätzlichen Wohnhauses soll insbesondere der langfristige Erhalt des Gemeindehauses der Evangelischen Kirche (Martin-Luther-Haus) durch dessen Sanierung und Aufstockung gesichert werden.

Von dem vom Vorhabenträger (Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Herrsching) beauftragten Planungsbüro Baumann wurde in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung mittlerweile ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet (siehe Anlage) .

Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfes durch den Gemeinderat kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.  

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) in der Fassung vom 19.03.2019, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinden Herrsching und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 12

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I (...)“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum I – nördlich der Bahnhof- und Luitpoldstraße, südwestlich und nordöstlich der Rieder Straße, sowie östlich des Mitterweges“ inkl. dessen 3. Änderung aufzuheben.

Ziel der Aufhebung ist es, dass die bauliche Entwicklung im genannten Bereich künftig auf Grundlage des § 34 BauGB erfolgen soll.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme zur Planung gebeten. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht, da eine Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld nicht zu erkennen war.

Mit Schreiben vom 12.02.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


II.        Gemeinde Weßling: 1. Änd. BP „SO Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling u. Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist eine Verlängerung der Befristung für den Betrieb der bestehenden Recyclinganlage in Oberpfaffenhofen inkl. Lagerung von Bauschutt und zerkleinertem Material bis 31.12.2038.

Mit Schreiben vom 04.03.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

I.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I (...)“

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I – nördlich der Bahnhof- und Luitpoldstraße, südwestlich und nordöstlich der Rieder Straße, sowie östlich des Mitterweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: 1. Änd. BP „SO Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling u. Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 13

Sach- und Rechtslage

Da Herr Dr. Benoist die Aufgabe des Vertreters der Gemeinde für das jährlich stattfindende „Stadtradeln“ nicht mehr übernehmen wird, ist ein Nachfolger zu bestimmen.
Nach kurzer Diskussion wird Herr GR Wastian (in Abwesenheit), als Sportreferent der Gemeinde, einstimmig zum neuen Beauftragten der Gemeinde für das Stadtradeln benannt.

Die Wiedereinführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Mühlbachstraße und eine eventuelle Tonnagebeschränkung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden.

An der Hangseite der Bergstraße wurden auf privatem Grund innerhalb der Fällzeit Bäume in großem Umfang gerodet. Die Verwaltung wurde vorher über die Aktion nicht in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltung wird sich mit dem Eigentümer diesbezüglich in Verbindung setzen. Das Thema wird im Umweltausschuss diskutiert.

In den Anschreiben, die seitens der Verwaltung an Grundstückseigentümer zur Verkehrssicherungspflicht versendet werden, soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Verkehrssicherungspflicht nur den angrenzenden öffentlichen Raum betrifft.

Datenstand vom 30.04.2019 11:16 Uhr