Datum: 09.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen / Antrag zur Geschäftsordnung
2 Genehmigung des Protokolls vom 19.03.2019 und des Bauausschusses vom 19.03.2019
3 Ortsentwicklungskonzept: Vorstellung des weiteren Vorgehens
4 Vorstellung eines Verkehrskonzeptes für die Hauptstraße in Seefeld
5 Verkehrssituation in der Mühlbachstraße in Seefeld
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling
7 Sonstiges

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1. Bürgerfragen / Antrag zur Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

1.

Antrag zur Geschäftsordnung

Es wird beantragt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2019 (Grundstückserwerb Verlängerung Jahnweg) in der Sitzung zu behandeln.
Beschluss:        3 : 17 (abgelehnt)


2.

Zu dem Vorgang des Grunderwerbs von landwirtschaftlichen Flächen im Anschluss an das Gewerbegebiet Jahnweg wird gefragt, ob die untere Naturschutzbehörde mit einbezogen wurde. Dies wird verneint, weil für den Grunderwerb nicht erforderlich und die Flächen weder im FFH-Gebiet noch im Landschaftsschutzgebiet liegen.
Weiterhin wird kritisiert, dass der Vorgang nicht im Vorfeld im Gemeinderat diskutiert wurde. Dies wird dementiert, da der Grunderwerb im Gemeinderat unter „Sonstiges“ und im Finanzausschuss besprochen und im Haushalt 2019 berücksichtigt wurde. Der Vorgang wurde im Protokoll vom 19.03.2019 nicht erwähnt. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird kritisiert, dass hier Flächen für eine Bebauung vorgesehen würden, die schützenswert seien. In der Diskussion im Jahr 2014 um einen Gewerbestandort der Fa. Dosch und den Neubau einer Klinik im Jahr 2017 wurden diese Flächen jedoch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als geeignet betrachtet. Auch in der Klausurtagung in Thierhaupten wurde erläutert, diese Fläche als Erweiterungspotential mit einzubeziehen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 19.03.2019 und des Bauausschusses vom 19.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 19.03.2019 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 19.03 .2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Ortsentwicklungskonzept: Vorstellung des weiteren Vorgehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Vertreter des Planungsverbandes und der Human IT-Service GmbH werden ihr Konzept für den Prozess zur Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes in der Sitzung vorstellen und mit dem Gemeinderat erörtern. Dabei soll es schwerpunktmäßig um folgende Inhalte gehen:
-        grober Zeitplan – auch im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl,
-        Einsetzung und Besetzung des projektbegleitenden Lenkungskreises,
-        mögliche Themenfelder (unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Gemeinderatsklausur),
-        erste Schritte zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.

Sitzungsverlauf

Das Konzept für den Prozess zur Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes wird von den Vertretern des Planungsverbandes und der Human IT-Service GmbH dem Gremium vorgestellt. Verschiedene Detailfragen werden diskutiert und geklärt.
Mit dem Grundkonzept zum weiteren Vorgehen besteht breites Einverständnis. Einzelne ergänzende Informationen und Hinweise aus dem Gemeinderat u.a. zu den Handlungsfeldern, zur Bildung und Besetzung des Lenkungskreises sowie zum weiteren Prozess werden aufgenommen und sollen im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Die Bildung des Lenkungskreises soll zügig in Angriff genommen werden, da die konstituierende Sitzung des Lenkungskreises bereits für den 09.05.2019 geplant ist. Die Fraktionen werden gebeten, jeweils einen Vertreter inkl. Stellvertreter für den Lenkungskreis zu benennen. Die potentiellen Vertreter aus den anderen Interessensgruppen sollen zeitnah angeschrieben und hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Mitwirkung befragt werden.
Die im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes vorgesehene Onlinebeteiligung über eine Onlineplattform soll anhand des neu konzipierten Verkehrskonzeptes in der Hauptstraße erstmals getestet werden.

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4. Vorstellung eines Verkehrskonzeptes für die Hauptstraße in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.12.2018 zur Verbesserung der Parksituation und des fließenden Verkehrs in der Hauptstraße in Seefeld legt die Verwaltung nunmehr ein Verkehrskonzept als Testlauf vor.

Das vorliegende Konzept ist in Zusammenarbeit mit der Agenda Verkehr und der Polizeiinspektion Herrsching als Verkehrsbehörde entstanden. Grundgedanke des Konzepts ist es, eine Fahrbahnseite vom ruhenden Verkehr freizuhalten, um die Durchfahrt für alle Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehrs zu verbessern und insbesondere auch den ÖPNV in der Hauptstraße in Seefeld mit seinen Verbindungen in seiner Attraktivität zu fördern. Um gleichzeitig aber nicht die gefahrenen Geschwindigkeiten im innerörtlichen Bereich zu erhöhen, verspringt die freie Fahrbahnseite über die Länge der Hauptstraße vier Mal. Bei der Wahl der freien Fahrbahnseite wurde nach Möglichkeit versucht, den Interessen der Anwohner hinsichtlich Dauerstellplätzen und der Gewerbetreibenden hinsichtlich Kurzeitparkern Rechnung zu tragen. Vor den Geschäften sind Kurzeitparkplätze mit einer Beschränkung auf 2 Stunden Standzeit vorgesehen. Die Anwohnerparkplätze wurden bewusst nicht positiv geregelt, um einen zu hohen Regelungsgehalt (und Schilderwald) zu vermeiden. Gegebenfalls wäre hier auch eine nachträgliche Regelung möglich, wenn entsprechende Verstöße oder Auswüchse zu beobachten sind.

Der Verwaltung ist bewusst, dass auch mit diesem Konzept nicht allen Interessen Rechnung getragen werden kann und an vielen Stellen sich in der Erprobungszeit Vorschläge bzw. ein Bedarf zur Nachsteuerung ergeben werden. Das Verkehrskonzept darf als Erprobungsvorschlag betrachtet werden und soll Teil des Ortsentwicklungskonzepts werden. Angedacht ist eine Bürgerbeteiligung über die Internet-Beteiligungs-Plattform von Polit-Aktiv.


Anlagen:

  • Verkehrskonzept Übersichtsplan

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung stellt das Verkehrskonzept mit seinen Grundzügen und Grundideen vor. In der anschließenden Diskussion erfolgt der Appell an die Anwohner, die Parksituation weiter zu entlasten, indem wieder eine vermehrte Nutzung der Garagen vorgenommen wird. Diese Entlastung käme auch dem öffentlichen Parkraum zugute. Das neue Verkehrskonzept mit seinen Anordnungen soll durch den Kommunalen Zweckverband im Rahmen der Verkehrsüberwachung kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Erprobungsphase für das Verkehrskonzept soll mindestens 6 Monate betragen. Die Bürger werden aufgefordert ihre Anregungen und Bedenken auf der neuen Plattform der Ortsentwicklung, oder per Mail oder Brief der Verwaltung mitzuteilen. Eine Änderung der Stellplatzsatzung soll im Rahmen des Ortsentwicklungskonzepts diskutiert werden, damit diese an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden kann.

Beschluss

Das vorgelegte Verkehrskonzept für die Hauptstraße in Seefeld wird zur Erprobung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und dem Vollzug beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Verkehrssituation in der Mühlbachstraße in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Zu dem Tagesordnungspunkt erfolgt ein mündlicher Vortrag in der Sitzung.

Sitzungsverlauf

Seitens der Anwohner der Mühlbachstraße wurde die Verwaltung aufgefordert, die Durchfahrtsgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und auch eine Tonnagebegrenzung festzulegen.
In der Diskussion wird festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich nicht durchsetzbar ist und eine Tonnagebeschränkung den Schwerlastverkehr auf andere Nebenstrecken und Ortsteile verlagert. Aus diesem Grund sollen auch die Hochstädter Straße in Drößling und die Uneringer Straße in Oberalting mit einbezogen werden. Im Bereich der Brücke über den Mühlbach, befährt der Schwerlastverkehr im Begegnungsfall den Gehweg, was zu baulichen Schäden im Gehwegbereich und einer Gefährdung der Fußgänger führt. Im Bereich des Gehweges sollen Sicherheitspfosten aufgestellt werden.

Zum Schutz der Anwohner und den anliegenden Gebäuden, die bereits durch die Erschütterungen starke Rissbildungen zeigen, werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1

Beschränkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf 30 km/h

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 2

Beschränkung des zul. Gesamtgewichtes in den Bereichen Mühlbachstraße und Uneringer Straße im OT Oberalting und Hochstädter Str. im OT Drößling auf 12,5 to

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Weßling: vBP „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im Zuge der Nachverdichtung ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit attraktivem Vorplatz im Bereich der Hauptstraße in Weßling planungsrechtlich gesichert werden. Mit dem Neubau soll ein weiterer Baustein zur Umgestaltung der Hauptstraße, zur Verkehrsberuhigung und zur Schaffung einer belebten Ortsmitte in Anlehnung an die Rahmenplanung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) umgesetzt werden.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 12.03.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“ in der Fassung vom 27.02.2019 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit Schreiben vom 19.03.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


II.        Gemeinde Weßling: BP „Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden“ in Oberpfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Das Gebiet „Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden“ im Ortsteil Oberpfaffenhofen wurde ursprünglich in den 1960er und -70er Jahren aufgesiedelt. Inzwischen liegen der Gemeinde Weßling vermehrt Bauvoranfragen/-anträge zum Abriss und Neubau der alten Gebäude vor bzw. fanden entsprechende Bautätigkeiten bereits statt. In Anbetracht dieser fortschreitenden Entwicklung möchte die Gemeinde Weßling mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine städtebauliche Steuerung insbesondere in Hinblick auf die verkehrliche Situation und Erschließung der Grundstücke sowie die potentielle Einwohnerentwicklung sicherstellen.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 12.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit Schreiben vom 19.03.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


III.        Gemeinde Weßling: 1. Änd. BP „Zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geringfügige Erweiterung der Grundschule in Weßling.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 12.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit Schreiben vom 19.03.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Weßling: vBP „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“ in Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: BP „Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettenhofener Straße, Prinz-Alfons-Weg, Im Kesselboden“ in Oberpfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 


III.        Gemeinde Weßling: 1. Änd. BP „Zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Walchstadter Weg und Schulstraße“ in Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Die Freiwillige Feuerwehr Oberalting lädt am 2.6.2019 zum 150 jährigen Jubiläum ein.

Nach einem Gerichtsurteil dürfen Badeplätze mit Sprungtürmen, Badeinseln oder Rutschen nur unter Aufsicht betrieben werden. Seitens der Gemeinde werden keine Gebühren mehr erhoben und es wird geprüft, ob die Jahresmiete für Umkleidekabinen weiterhin erhoben werden dürfen. Der Status des öffentlichen, für Jedermann zugänglichen Bades könnte damit erfüllt sein. Der Pächter des Wörthseebades, Herr Dosch, wurde informiert.

Nach den Osterferien ist ein Ramadama im OT Oberalting geplant. Es werden dringend Helfer gesucht, die sich in der Gemeinde melden können.

Für das Kindergarten- und Hortjahr 2019/2020 konnten alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden.

Es wird erläutert, dass die Landwirte zum Schutz der Bodenbrüter und Rehkitze ab März die Wiesen nicht mehr befahren. Es wird jedoch immer wieder festgestellt, dass Hundehalter ihre Hunde in diesen Bereichen frei laufen lassen und die Jungtiere gefährden und Rehe gerissen werden. Es wird empfohlen, in der Zeit von April bis Juli einen Leinezwang zu erlassen.

Datenstand vom 31.05.2019 13:08 Uhr