Datum: 07.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:27 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 09.04.2019 und des Bauausschusses vom 09.04.2019
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Festsetzung von Gründächern in Bebauungsplänen; Vortrag
5 Bebauung Spitzstraße; Alternative Möglichkeit der Bebauung durch das SeefeldBau Kommunalunternehmen
6 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
7 Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 2"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning am Ammersee
9 Fairtrade-Gemeinde
10 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Es wird nach dem Sachstand zur geplanten Müllumladestation „Tiefenbrunner Rinne“ zwischen Hochstadt und Oberbrunn gefragt. Zusätzlicher Verkehr würde den Ortsteil Drößling weiter belasten. Herr BGM Gum ist der Meinung, dass der Alternativstandort nördlich der A 96, („An den Gruben“) bevorzugt werden sollte.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 09.04.2019 und des Bauausschusses vom 09.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 2

Beschluss 1

Das Protokoll vom 09.04.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

Das Protokoll des Bauausschusses vom 09.04.2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 19.02.2019

TOP 3: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung URNr.207/V/2019; Verkauf
 Gewerbegrund an Herrn Schrafstetter

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr. 207/V/2019 der am 25.01.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 18:0


TOP 5: Ufersicherung Feichtenbach - Ausführungs- und Ausschreibungsbeschluss

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Durchführung der Maßnahme und der vorzeitigen Ausschreibung zu. Die notwendigen Mittel in Höhe von 30.000,- € (brutto) sind im Haushalt 2019 unter der Haushaltsstelle 6900.95260 bereitzustellen.
Sollte das günstigste Angebot den Kostenrahmen von 25.000,- € (brutto) um nicht mehr als 5% überschreiten, wird der Erste Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Das Gremium ist in der darauffolgenden Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.

Abstimmung: 18:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Festsetzung von Gründächern in Bebauungsplänen; Vortrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö Vorberatung 4

Sach- und Rechtslage

Die Erfordernis der Erschließung von Gewerbeflächen, ist zur Sicherung von Steuereinnahmen dringend erforderlich. Ebenso steigt der Siedlungsdruck im Umland von München.
Dem steht entgegen, dass vorher als Grün- und Ackerland genutzte Flächen durch die Erschließungsmaßnahmen versiegelt werden.

Mit Regelungen in den Bebauungsplänen besteht die Möglichkeit, Dachbegrünungen, und auch in hoher Qualität festzusetzen. Somit kann Wiesen- oder Weidefläche mit hochwertigen Grünflächen auf Dächern ersetzt und verbessert werden.

Herr Burk, von der Firma ZinCo GmbH hat sich bereiterklärt, einen Vortrag zu dem Thema Dachbegrünungen vor dem Gremium zu halten.

Das weitere Vorgehen bei der Entwicklung von Bebauungsplänen könnte im Zuge der Ortsentwicklungsplanung mit berücksichtigt werden.

Sitzungsverlauf

Herr Burk von der Firma ZinCo stellt dem Gremium die Funktion von Gründächern in extensiver und intensiver Bauweise anhand zahlreicher Referenzbeispiele vor. Neben der Biodiversität bieten diese Systeme auch Entlastungsmöglichkeiten für die Tagwasserkanalisation, da je nach Art und Aufbau der Dachbegrünung das Niederschlagswasser zurückgehalten und zeitversetzt/gepuffert der Tagwasserkanalisation zugeführt wird. Zusätzliche Anreize für die Ausbildung einer Dachbegrünung und der damit verbundenen Reduzierung der Flächenversiegelung könnten durch eine Minderung der Entwässerungsgebühren gesetzt werden. Bei der Entwicklung künftiger Bebauungspläne, insbesondere bei gewerblichen Bauflächen, wäre eine verbindliche Festsetzung von Gründächern zu erwägen.

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5. Bebauung Spitzstraße; Alternative Möglichkeit der Bebauung durch das SeefeldBau Kommunalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Vorstand des SeefeldBau Kommunalunternehmens wird zur Sitzung berichten.

Sitzungsverlauf

Die Vertreter des SeefeldBau Kommunalunternehmens (SeeKU) erläutern dem Gremium, wie eine Bebauung des Grundstückes an der Spitzstraße unter Regie des SeeKU erfolgen könnte.

Die Vorteile lägen insbesondere darin, dass Grundstück und Gebäude dauerhaft im Eigentum der Gemeinde verbleiben würden, die Gemeinde allein Einfluss auf Mietpreise und Belegung hätte sowie weitreichende Fördermöglichkeiten und günstige Kommunalkredite über das Wohnbauförderungsprogramm „Wohnungspakt Bayern“ in Anspruch genommen werden könnten. Da das Wohnbauförderungsprogramm an günstige Mietpreise gekoppelt ist (lt. SeeKU ca. 10 €/qm Wohnfläche möglich), könnten insbesondere Geringverdiener von der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes profitieren. Da das derzeitige Förderprogramm am 31.12.2019 endet, müssten Anträge auf Fördermittel zeitnah gestellt werden.

Zu berücksichtigen ist andererseits, dass die Gemeinde im Falle einer Projektabwicklung über das SeeKU auch langfristig für Bewirtschaftung, Verwaltung und Instandhaltung der Gebäude zuständig wäre. Hierfür müssten entweder entsprechende Verwaltungsstrukturen innerhalb des SeeKU geschaffen oder eine externe Hausverwaltung beauftragt werden.

Alternativ zur Bebauung des Grundstücks unter Regie des SeeKU steht weiterhin ein genossenschaftliches Wohnbauprojekt zur Diskussion.

Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erfolgen.

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6. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“, Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung eines zusätzlichen Baufeldes für ein Wohngebäude im Bereich der Drozzastraße in Drößling. Die Planung stellt eine angemessene und sinnvolle Maßnahme der Nachverdichtung dar.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 22.01.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 01.02.2019 bis zum 05.03.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.01.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.03.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 07.05.2019). Die Abwägung vom 07.05.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 07.05.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 2"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel ist eine Ersetzung der bisher im Bereich Roseggerstraße geltenden Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren, die zu großen Teilen überholt sind, vom tatsächlichen baulichen Bestand abweichen und nur noch eingeschränkt vollziehbar sind. Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 06.11.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.11.2018 bis zum 21.12.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 21.12.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes (Festsetzungen zum Immissionsschutz) ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf sind entsprechend markiert.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 07.05.2019). Die Abwägung vom 07.05.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 2“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 07.05.2019, bestehend aus Satzung und Begründung mit Anlagen .

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning am Ammersee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Inning a. Ammersee möchte ihren Flächennutzungsplan aktualisieren und in insgesamt elf Teilbereichen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet erstrecken, überarbeiten und ergänzen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten und Planungsabsichten sowie um redaktionelle Korrekturen und Konkretisierungen. Die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgt dabei in drei Abschnitten (Teil A, B und C).

Die Gemeinde Seefeld wurde zwischen 2016 und 2018 bereits mehrfach an der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes beteiligt und um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da keine Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld zu erkennen waren, wurden seitens der Gemeinde Seefeld keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Aufgrund von Verfahrensfehlern musste die Gemeinde Inning die Feststellungsbeschlüsse zur Flächennutzungsplanänderung in den Teilabschnitten A und B aufheben und zur Heilung der Verfahrensfehler die Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschließen.

Mit Schreiben vom 08.04.2019 wurde daher die Gemeinde Seefeld erneut um Stellungnahme zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für die Abschnitte Teil A und Teil B gebeten.

Da es sich um einen formellen Akt zur Heilung der Verfahrensfehler handelt und keine inhaltlichen Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, empfiehlt die Verwaltung an den bisherigen Stellungnahmen festzuhalten und keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorzubringen.  

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen zur FNP-Änderung der Gemeinde Inning a. Ammersee (Teil A und Teil B) können auf der Homepage der Gemeinde (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.  

Beschluss

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inning a. Ammersee (Teil A und Teil B) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Fairtrade-Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Seefeld hat in der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 02.04.2019 den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, Fairtrade-Gemeinde zu werden.
Die Gemeinde strebt an, an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die Auszeichnung als Faitrade-Town zu erhalten.

Bei allen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse, sowie im Büro des Bürgermeisters müsste ein Fairtrade-Getränk und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet werden.

Für die Umsetzung benötigt man die Erfüllung von 5 Kriterien:

1. Ratsbeschluss:
Es wird ein Ratsbeschluss zur Unterstützung des fairen Handels gefasst. In der Gemeindeverwaltung werden ein faires Getränk (z.B. Kaffee) und ein weiteres faires Produkt angeboten.

2. Steuerungsgruppe:
Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht aus mindestens drei Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft. Die Steuerungsgruppe sollte sich aus mehreren Interessensgruppen der Gemeinde zusammensetzen.

3. Fairtrade-Produkte im Sortiment:
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus fairem Handel angeboten. Richtwert ist hier die Einwohnerzahl der Kommune: Bis 25.000 Einwohner mind. 2 Geschäfte und 1 Gastronomie.
 
4. Zivilgesellschaft:
Produkte aus fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie mind. 1 Schule, 1 Verein und 1 Kirche verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair z. B. der Kampagne Fairtrade-Schools.

5. Medien: 
Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg  zur Fairtrade-Town. Es werden regelmäßig (1 x im Quartal) Artikel über die Kampagnenarbeit erscheinen. Genutzt werden sollen hierzu auch die kommunalen Kommunikationswege (Homepage, etc.).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 10

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Internetseite/Beteiligungsplattform zum Verkehrskonzept Hauptstraße Seefeld freigeschaltet ist (www.hauptstrasse-seefeld.de) und ab sofort von den Bürgern für Anregungen, Kritik und Wünsche genutzt werden kann.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die Vorgaben zum Verkauf des Bahnhofsgebäudes erfüllt wurden (Vorhaltung öffentlicher Toiletten, Kiosk mit Fahrkartenverkauf usw.).

Datenstand vom 18.06.2019 16:48 Uhr