Datum: 04.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 07.05.2019 und des Bauausschusses vom 07.05.2019
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (Typ LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Meiling
5 Spitzstraße Seefeld OT Hechendorf; Diskussion zur Grundstücksvergabe im Rahmen eines Genossenschaftsmodells oder als Maßnahme des SeeKU
6 Bahnübergang "An der Beermahd/Bahnhofstraße" und rückwärtige Rampe von der Bahnhofstraße; Zustimmung zur Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG
7 Bauprojekt im Bereich der Hauptstraße 47 in Hechendorf (beim "Alten Wirt"); Vorstellung des Planungskonzeptes
8 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
9 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 1. Änderung des Bebauungsplanes "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
11 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs (Bebauungspläne im Bereich Frieding-Nord)
12 Eisenpark; Vorschläge zur Eindämmung von Geräuschbelästigung und Verunreinigungen
13 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Es wird darauf hingewiesen, dass die Duschen bei dem Badeplatz „zur Wurzn“ nicht in Betrieb sind. Die Verwaltung erläutert die Sanierungsabsichten des Betreibers (Erholungsflächenverein) und wird die Bitte der Inbetriebnahme der Duschen an den Betreiber weiterleiten.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 07.05.2019 und des Bauausschusses vom 07.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 07.05.2019 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 07.05 .2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 19.03.2019

TOP 2:   Genehmigung UR.Nr.443/V/2019 vom 26.02.2019; Grunderwerb von Herrn Hans
          Huber zur potentiellen Erweiterung des Gewerbeparks Seefeld

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.443/V/2019 vom 26.02.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 14:2


TOP 3:   Genehmigung UR.Nr.337/V/2019 vom 13.02.2019; Messungsanerkennung und
          Auflassung Sanktjohanser betreffend den Verkauf von Gewerbeflächen

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr.337/V/2019 vom 13.02.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 16:0


TOP 4:   Genehmigung UR.Nr. 386/V/2019; Messungsanerkennung und Auflassung Kanzler
          Haus GbR wg Inninger Straße 1 in Hechendorf

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde UR.Nr.386/V/2019 vom 20.02.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt

Abstimmung: 16:0


TOP 5:   Genehmigung UR.Nr.2205/V/2018; Grundstückskaufvertrag für eine Trafo-
          häusschen in der Wörthseestraße

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde 2205/V/2018 vom 21.11.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 16:0


TOP 6:   Genehmigung UR.Nr.2206/V/2018; Messungsanerkennung und Auflassung zum
          Radweg am Campingplatz Pilsensee

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde 2206/V/2018 vom 21.11.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 16:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (Typ LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Meiling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Das derzeitige Fahrzeug, ein LF 8, der FFw Meiling, wurde am 11.11.1986 zugelassen und stand erst eine ganze Weile bei der FFw Hechendorf im Dienst. Im Jahre 2002 erhielt die FFw Hechendorf ein neues Fahrzeug, LF 8/6, und gab ihres an die FFw Meiling ab.
Die FFw Meiling deckt bei Einsätzen im Rahmen der technischen Hilfeleistung die Staatsstraße 2068, die Bahnlinie S8 im Bereich zwischen Weßling und Steinebach und neu hinzugekommen, die Umgehungsstraße Weßling mit ab. Zudem ist die Feuerwehr bei landkreisweiten Einsätzen (Hochwasser, Schnee) tätig.
Durch ein wasserführendes Fahrzeug kann die FFw Meiling im Ort bzw. in Delling selbst bei Brandgefahr schneller Eingreifen, gerade da hier einige mehr brandgefährdete Objekte (TQ, Gasthof, Zimmerei, landwirtschaftliche Betriebe mit etlichen Ställen) anzutreffen sind.
Das Nachfolgemodell zum bisherigen Löschgruppenfahrzeug, ein LF 10, wird mit rd. 350.000 € brutto incl. der erforderlichen Ausstattung veranschlagt. Seitens der Reg. v. Obb. kann mit einem Zuschuss i.H.v. 73.500 € gerechnet werden.
Nachdem das verbaute Tor im Feuerwehrgerätehaus ein bestimmtes Maß vorgibt, muss darauf bei der Ausschreibung besonders geachtet werden.
Insofern empfiehlt es sich, die öffentliche Ausschreibung mit einer darauf spezialisierten Fachfirma durchführen zu lassen.
Haushaltsmittel sind für die Fahrzeug-Ersatzbeschaffung in den Jahren 2019 (Fahrgestell) und 2020 (Aufbau und Ausstattung) vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis zu der Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs, Typ LF 10, für die Feuerwehr Meiling mit einer veranschlagten Bruttosumme bis maximal 350.000 €, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates.

Die öffentliche Ausschreibung für dieses Fahrzeug soll durch eine darauf spezialisierte Fachfirma durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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5. Spitzstraße Seefeld OT Hechendorf; Diskussion zur Grundstücksvergabe im Rahmen eines Genossenschaftsmodells oder als Maßnahme des SeeKU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 07.Mai 2019 hat das Seefelder Kommunalunternehmen ein Konzept zur Realisierung der Bebauung an der Spitzstraße in Hechendorf als gemeindliches Objekt vorgestellt. Bei einer Durchführung durch das SeeKU müsse der Antrag auf Fördermittel
schnellstmöglich gestellt werden, da das Programm zum Wohnungspakt Bayern am 31.12.2019 auslaufe und über eine Verlängerung noch nicht entschieden wurde.

In der heutigen Sitzung sind Vertreter des genossenschaftlichen Wohnens und des SeeKU anwesend um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Vergaben darzustellen.

Bei einer Ausschreibung als genossenschaftliches Modell wäre festzulegen, ob das Grundstück in Erbpacht vergeben werden soll oder veräußert wird.

Mit Datum 27.05.2019 ging ein Antrag des BVS ein, der vor einer Entscheidung über die Vergabe der Projektabwicklung ein konkretes Bebauungskonzept fordert (s.a. Anlage).

Sitzungsverlauf

Es werden nochmals die unterschiedlichen Strukturen der Bebauung und einer künftigen Vermietung sowie Bewirtschaftung der Wohnobjekte im Rahmen eines Genossenschaftsmodelles und des SeeKU diskutiert.

Beschluss

Eine Entscheidung über die Vergabe soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bahnübergang "An der Beermahd/Bahnhofstraße" und rückwärtige Rampe von der Bahnhofstraße; Zustimmung zur Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Projektrealisierung „2. S-Bahn-Stammstrecke München“ plant die DB Netz AG als Netzergänzende Maßnahme den zweigleisigen Ausbau der Strecke Steinebach – Seefeld Hechendorf.
In einem Gespräch mit Vertretern der DB wurde der Verwaltung die aktualisierte Planung erläutert.
Der Einwand von Herrn BGM Gum hinsichtlich der Berücksichtigung der Barrierefreiheit wurde negativ beantwortet. Der Haltepunkt Steinebach wird barrierefrei ausgebaut, der Haltepunkt Herrsching ist bereits ausgebaut. Für den Haltepunkt Hechendorf ist keine barrierefreie Herstellung vorgesehen.
Die Planer wurden auf die jahrelangen Bemühungen der Gemeinde auf eine mögliche Lösung über eine barrierefreie Rampe von der Bahnhofstraße/Bereich Bahnübergang hingewiesen. Die Gemeinde kann sich hier auch auf eine Zusage der DB berufen, die eine Rampenlösung bereits im Jahr 2005 zugesagt hat.
Da mit dem zweigleisigen Ausbau eine der Gleistrassen verschoben werden muss, hat der Planer die dringende Bitte der Gemeinde aufgenommen und die Errichtung eines Zuganges mittels Rampe geprüft. Leider wurde seitens der DB diese Lösung jedoch abgelehnt, da für Fahrgäste im Bereich zwischen den Gleisen eine zu hohe Gefahr besteht, die auch durch zusätzliche Fußgängerschranken nicht gelöst werden kann. Es soll nun doch die Möglichkeit geprüft werden, ob eine Barrierefreiheit über eine Aufzugsanlage hergestellt werden kann.

In der vorliegenden Planung wurde bereits die Verlängerung des Geh- und Radweges von der Lindenallee kommend berücksichtigt.

Zur Weiterführung der Planungsleistungen, die durch die DB Netz AG vorgenommen werden, wurde der Verwaltung eine Planungsvereinbarung zur Sicherstellung der Kostenübernahme der Gemeinde zur Zustimmung vorgelegt. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der HOAI.

Die Kostenbeteiligung der Gemeinde bei Realisierung der Maßnahmen beträgt gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetzt 1/3 der Baukosten.
Der Kostenrahmen für die Fortführung des Geh- und Radweges wurde mit ca. 400.000 € geschätzt.

Die Planungsleistungen soll bis 2020 erfolgen, die Planfeststellung/Genehmigung 2020 bis 2022.
Eine Realisierung ist ab 2023 in Aussicht gestellt.

Beschluss

Der Planungsvereinbarung Bahnübergang „An der Beermahd“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bauprojekt im Bereich der Hauptstraße 47 in Hechendorf (beim "Alten Wirt"); Vorstellung des Planungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Das alte baufällige Stadlgebäude im Bereich der Hauptstraße 47 (beim „Alten Wirt“) wurde vor kurzem vollständig zurückgebaut. Derzeit werden vom Grundstückseigentümer Überlegungen über die Nachnutzung des Bereichs angestellt. Vorgesehen ist die Errichtung eines neuen Gebäudes in denselben Ausmaßen wie das Ursprungsgebäude, allerdings etwas zurückversetzt von der Hauptstraße. Als Nutzung ist eine Mischung aus vorübergehendem Wohnen („Boardinghouse“ / Business Apartments)  und untergeordnet nicht störendem Gewerbe (Laden, Dienstleistung) vorgesehen.

Da die aktuellen Planungen mit den Festsetzungen des derzeit an dieser Stelle rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Ortsmitte Hechendorf Teilbereich C“ (1. Änderung), der hier zwei Wohngebäude vorsieht, nicht vereinbar sind, müsste eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.

Der Vorhabenträger bzw. der beauftragte Projektant (Unternehmensgruppe Thierer) wird in der heutigen Sitzung den aktuellen Projektstand vorstellen.

Sitzungsverlauf

Die aktuelle Projektplanung wird von Herrn Thierer von der MTP Wohn- und Gewerbebau GmbH vorgestellt. Demzufolge ist an der Stelle des vor kurzem abgerissenen Stadels ein von der Hauptstraße leicht zurückgesetzter Neubau in den gleichen Ausmaßen wie das Altgebäude geplant, in welchem Appartements zum vorübergehenden Wohnen (Geschäfts- und Ferienappartements) sowie Flächen für einen Laden und Büros oder Praxen untergebracht werden sollen. Für die Realisierung ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt das Projekt und die aktuellen Planungen zustimmend zur Kenntnis. Auf die Gestaltung und eine ortsbildverträgliche Einbindung des neuen Gebäudes soll ein großer Wert gelegt werden. Als Herausforderung und mögliches Problem wird die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze betrachtet. Geprüft werden soll zudem die Unterbringung einer Ladesäule für Elektroautos im Hofbereich.  

Die Planung soll durch den Vorhabenträger weiter konkretisiert und darauf aufbauend auf einer der nächsten Sitzungen ein formeller Aufstellungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden.

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8. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt) beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ausweichparkplatzes für den Landgasthof Sepperlwirt am nordwestlichen Ortsausgang von Meiling. Dadurch soll die angespannte Parkplatzsituation, die sich während der Stoßzeiten im Innerortsbereich regelmäßig einstellt, entschärft und somit die Anwohner entlastet sowie die Verkehrsgefährdung in diesem Bereich reduziert werden.

Mittlerweile wurde vom beauftragten Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ein Vorentwurf für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Nach Billigung des Vorentwurfes kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt) in der Fassung vom 04.06.2019 , bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 10.07.2018 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung der derzeitigen Festsetzungen des rechtverbindlichen Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ an den tatsächlichen baulichen Bestand sowie an die betrieblichen Anforderungen für den im Geltungsbereich vorhandenen Landwirtschaftsbetrieb. Das bisherige Planungskonzept lässt eine sinnvolle zukünftige Entwicklung des Betriebs nicht in ausreichendem Maße zu.

Mittlerweile wurde vom beauftragten Planungsbüro Arnold Consult AG ein Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ erarbeitet. Nach Billigung des Entwurfes kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ in der Fassung vom 04.06.2019 , bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 19.03.2019 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Im Zuge der Konkretisierung des Projektes Genossenschaftswohnen in der Hedwigstraße mussten zur Sicherstellung der Realisierbarkeit des Vorhabens kleinere Änderungen an der Hochbauplanung vorgenommen werden, die auch eine Anpassung der bisherigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nach sich zogen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 19.02.2019 wurde am 19.03.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 27.05.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.04.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 27.05.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 04.06.2019). Die Abwägung vom 04.06.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 04.06.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs (Bebauungspläne im Bereich Frieding-Nord)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 11

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Andechs konkretisiert derzeit ihre Planungen für die Ortsentwicklung im Norden von Frieding. Der ursprünglich entlang der Drößlinger Straße als Gesamtplanung vorgesehene Bebauungsplan „Frieding Nord“ wurde mittlerweile in insgesamt sechs einzelne, vorhabenbezogene Bebauungspläne unterteilt (siehe Übersicht, Anlage 1). Die Bebauungspläne werden auf Grundlage des ebenfalls noch im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanentwurfes vom 18.07.2018 entwickelt (siehe Anlage 2).

Die Gemeinde Seefeld wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu diesen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen gebeten.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Bebauungsplanverfahren mit folgenden Planungsinhalten:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.1, Frieding Nord (Zerhoch)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Regenerative Energien“
  • Zulässige Nutzungen im SO: Be- und Verarbeitung von Rohstoffen zur Gewinnung regenerativer Energie
  • Festsetzung eines Dorfgebietes (südwestlicher Teilbereich, Bestandsüberplanung)
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 950 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.2, Frieding Nord (Sedlmayr)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerhaltung und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“,
  • Zulässige Nutzungen: Lagerplätze sowie Gebäude zur Lagerung beweglicher Gegenstände mit Ausnahme von Gefahrstoffen und Düngemittel, Maschinenhallen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 1.200 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.3, Frieding Nord (Kaiser)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“
  • Zulässige Nutzungen: Maschinenhallen für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Lagerung von forst- und landwirtschaftlichen Rohstoffen, Lagerung und Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) von forst- und landwirtschaftlichen Produkten, Strom- und Wärmeerzeugung (vorwiegend zum Eigenbedarf)
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 1.800 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.4, Frieding Nord (Painhofer)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“
  • Zulässige Nutzungen: Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe; Handel mit landwirtschaftlichem Bedarf und landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Reinigung, Trocknung und Aufbereitung von Getreide und Saatgut
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 2.500 m²

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.5, Frieding Nord (Strobl)
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerflächen“
  • Zulässige Nutzungen im SO „Lagerflächen“: Abstellen, Lagern und Verladen von Transport- und Baucontainern, Werk- und Hilfsstoffen (wie z.B. Verbaumaterial), Verladerampen, Betonfertigteile und Baumaschinen; Lagerung von Bauschutt-, Straßenaufbruch, Zuschlagsstoffen (wie z.B. Kies, Humus, Steine und nicht verunreinigtes, zertifiziertes Material); Lagerung und Veredelung von Rohstoffen und Recyclinggut; Stellplätze für Mitarbeiter
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Verwaltung“
  • Zulässige Nutzungen im SO „Verwaltung“: Verwaltungs-/Bürogebäude mit Tiefgarage, private Grünflächen, Stellplätze für Mitarbeiter/Kunden/Besucher, Werbeanlage (Firmenschild), Anlagen für die Löschwasservorhaltung und für die flächige Versickerung von Niederschlagswasser
  • Bauflächenneuausweisungen SO: 8.300 m² (Lagerflächen) und 350 m² (Verwaltung)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.6, Frieding Nord (Kracher)
  • Schaffung eines Gewerbegebietes
  • Zulässig sind alle gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO im Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen (Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke).
  • Bauflächenneuausweisungen GE: 2.300 m²

Neben der Überplanung bereits bestehender gewerblicher bzw. land-/forstwirtschaftlicher Gebäude und Nutzungen erfolgt mit der Aufstellung der o.g. Bebauungspläne eine Neuausweisung von insgesamt rund 17.400 m² Bau- bzw. Lagerflächen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen für die Lagerung sowie Be-/Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Baustoffe und Bauabfallprodukte. Für den Transport dieser Güter sind i.d.R. große Lkw oder Landwirtschaftsmaschinen erforderlich, die über die Drößlinger Straße (STA 9) an- und abfahren. Bei Realisierung der Planung ist daher mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der STA 9 zu rechnen. Im Bereich des Seefelder Ortsteils Drößling ist die STA 9 jedoch nicht für Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert. Eine genauere Ermittlung, Bewertung und Gesamtbetrachtung der verkehrlichen Auswirkungen erfolgt in den Bebauungsplänen nicht.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die bereits im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens dargelegten Bedenken in Bezug auf den Schwerlastverkehr auch auf Ebene der nun in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne vorzubringen und zu konkretisieren (siehe Beschlussvorlage).

Anlagen:
  • Anlage 1: Übersicht, Lageplan
  • Anlage 2: Auszug aus dem aktuellen FNP-Entwurf
  • Anlagen 3.1 bis 3.6: Planzeichnungen der Bebauungspläne Nr. 43.1 bis 43.6
(Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen inkl. Begründungen, Umweltberichte, Gutachten usw. können im Bauamt eingesehen werden)

Sitzungsverlauf

Die Stellungnahme soll auch an das Staatliche Bauamt Weilheim zur Kenntnis weitergeleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zu den Bebauungsplänen Frieding Nord (Nrn. 43.1 bis 43.6) folgende Stellungnahme abzugeben:

Die in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Frieding Nord (Nrn. 43.1 bis 43.6) werden zur Kenntnis genommen.

Wie bereits im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden auch auf Ebene der nun nachfolgenden Bebauungspläne Bedenken in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr (insbesondere Schwerlastverkehr) vorgebracht.

Neben der Überplanung bereits bestehender gewerblicher bzw. land-/forstwirtschaftlicher Gebäude und Nutzungen erfolgt mit der Aufstellung der o.g. Bebauungspläne eine Neuausweisung von insgesamt rund 17.400 m² Bau- bzw. Lagerflächen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen für die Lagerung sowie Be-/Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Baustoffe und Bauabfallprodukte. Für den Transport dieser Güter sind i.d.R. große Lkw oder Landwirtschaftsmaschinen erforderlich, die über die Drößlinger Straße (STA 9) an- und abfahren. Bei Realisierung der Planung ist daher mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der STA 9 zu rechnen.

Die STA 9 ist im Bereich des Seefelder Ortsteils nicht für Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert. Die Straßenbreiten der Ortsdurchfahrt sind aufgrund der eng zusammenstehenden Gebäude für einen reibungslosen Begegnungsverkehr Lkw/Lkw oder Bus/Lkw nicht ausreichend. Neben einem möglichen Verkehrschaos und einer deutlichen Zunahme der Verkehrsgefährdung v.a. für Fußgänger und Radfahrer werden zudem bauliche Schäden an den Gebäuden und baulichen Anlagen entlang der Ortsdurchfahrt befürchtet. Bereits in jüngerer Vergangenheit musste z.B. die Kirchenmauer aufgrund starker Schäden aufwendig saniert werden.

In den Bebauungsplänen wird aus Sicht der Gemeinde Seefeld nicht ausreichend auf die Verkehrsproblematik eingegangen. Insbesondere fehlt es an einer fundierten Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere auch unter Betrachtung der zu erwartenden Verkehrsströme in und nach Drößling. Weder einzeln noch in der Gesamtbetrachtung erfolgt in diesem Zusammenhang eine ausreichende Würdigung des Belangs. Die Gemeinde Andechs wird daher darum gebeten, die verkehrlichen Auswirkungen über den Geltungsbereich der einzelnen Bebauungspläne hinaus in einer Gesamtbetrachtung genauer zu ermitteln und zu untersuchen.

Zudem wird nochmals grundlegend darum gebeten, bei der zukünftigen baulichen Entwicklung im Norden von Frieding möglichst behutsam und zurückhaltend vorzugehen, um eine Zunahme der verkehrlichen Belastung, insbesondere des Schwerlastverkehrs, auf der STA 9 zu verhindern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Eisenpark; Vorschläge zur Eindämmung von Geräuschbelästigung und Verunreinigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 12

Sach- und Rechtslage

Der Verwaltung werden immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen und Lärmbelästigungen im Eisenpark zugetragen.
Durch die Montage von Kameras konnten bisher keine Verursacher ermittelt werden.
Die Mitarbeiter des Bauhofes reinigen regelmäßig die betroffenen Flächen. Auch Anwohner sammeln regelmäßig Scherben und Abfälle auf.

Die Parkordnung wird nicht beachtet.

Die Verwaltung bittet das Gremium um Vorschläge, wie weiter mit der Nutzung des Eisenparks verfahren werden soll.

Sitzungsverlauf

Seitens der Anwohner wird die Situation im Eisenpark geschildert. Die Jugendlichen, die den Eisenpark als Treffpunkt nutzen, verhalten sich im Großen und Ganzen vernünftig. Es wird vor geschlagen, das Jugendhaus in Seefeld wieder als Treffpunkt für Jugendliche zu aktivieren. Durch die Anwohner werden häufig die Überreste im Eisenpark, wie Flaschen und Müll beseitigt. Sie weisen auch darauf hin, dass die größeren Schäden und Verunreinigungen nicht durch die Jugendlichen verursacht werden, sondern durch Anwohner, die sich über die Nutzung des Eisenparks ärgern. Es wird mehr Toleranz und Verständnis gegenüber den Nutzern erwartet. Die Installation einer hochauflösenden Kamera mit verwertbaren Bildern soll zusätzlich zur Aufklärung von Beschädigungen dienen. Die Anwohner werden bei den nächsten Begegnungen mit den Jugendlichen um deren Namen und Anschriften bitten, damit Herr BGM Gum mit ihnen ins Gespräch kommen kann.

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 13

Sach- und Rechtslage

Die 1. und 2. Fußballmannschaft des TSV Hechendorf sind jeweils in die nächsthöhere Klasse
aufgestiegen.

Die Vorplanung der Energiegenossenschaft Fünfseenland für das Nahwärmenetz im OT Oberalting sei abgeschlossen. Die Anschlusserklärung der Gemeinde mit dem Schulgebäude stünde noch aus.

Der Stand zur Aktion „Starnberger Land blüht auf“ wird erläutert.

Datenstand vom 11.07.2019 15:56 Uhr