Datum: 22.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Errichtung eines Dopelhauses mit Doppelgarage und Carport; Bauort: Fl.Nr.916/24, Steebstraße 10 in Seefeld; Bauantrag-Nr.70/2018
2 Bauantrag zum Anbau an eine Doppelhaushälfte; Bauort: Fl.Nr. 974/12, Münchnerstraße 9 in Seefeld; Bauantrag-Nr.69/2018
3 Bauantrag Neubau eines Appartementhauses (Tektur); Bauort: Fl.Nr.6/8, Am Weiher in Unering; Bauantrag-Nr.66/2018
4 Bauantrag auf Nutzungsänderungvon Räumen im Untergeschoss in eine 2-Zimmerwohnung; Bauort: Fl.Nr.965/28, Herrschinger Straße 2 in Seefeld; Bauantrag 67/2018
5 Sonstiges

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1. Bauantrag zur Errichtung eines Dopelhauses mit Doppelgarage und Carport; Bauort: Fl.Nr.916/24, Steebstraße 10 in Seefeld; Bauantrag-Nr.70/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2019 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.916/24 mit einer Größe von 754 m² befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Ortsmitte –Teil Südwest in Seefeld. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Auf dem Grundstück befindet sich zurzeit ein Wohnhaus als Bestand, welches im Rahmen des Bauantrags zum Abriss vorgesehen ist.

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück die Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelcarport, welches bezogen auf die in Richtung Höhenstraße ansteigende Steebstraße abgetreppt errichtet wird. An der gemeinsamen Zwischenwand ist ein Höhenversatz von ca. 1,20 m erforderlich, um den Höhenversatz auf dem Grundstück in Nord-Süd Richtung von 2,20 m baulich auszugleichen.

Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Doppelhauses in den Abmessungen 17,40 m (straßenseitig zur Steebstraße) und 10,10 m  (bezogen auf die Verbindungstraße zwischen Hubertus- und Steebstraße) vor. Die überbaute Grundfläche (GR) beträgt 188,90 m², mithin eine GRZ von 0.25 für das Gebäude. Die überbaute Grundfläche nach Art. 19 Abs. 4 BauNVO (mit Nebenanlagen) beträgt 311,88 m², mithin eine GRZ 2 von 0,41. Die Wandhöhe beträgt ab Bezugspunkt 6,50 m. Die Dachneigung 35 Grad bei einem symmetrischen Satteldach.

Es entstehen drei Wohneinheiten. Zwei Hauptwohneinheiten und eine Einliegerwohnung. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung von 5 Stellplätzen werden eingehalten. Es sind ein Doppelcarport und drei offene Stellplätze geplant. Die ursprünglich vorgesehen Doppelgarage wurde kurzfristig vom Antragsteller gestrichen.

Aufgrund des Höhenversatz auf dem Grundstück in Nord-Süd Richtung von 2,20 m und der erforderlichen Abtreppung der Doppelhaushälften sind begrenzt auf drei Bereiche, hauptsächlich im Bereich der Eingänge zu den Haushälften, Abgrabungen von mehr als 40 cm nötig, die nach der Festsetzung 8.4 des Bebauungsplans nicht zulässig sind. Die Abgrabungen haben eine maximale Breite von 2,10 m und erscheinen städtebaulich untergeordnet.

 Die Bauherren stellen daher einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung 8.4 des Bebauungsplans Ortsmitte –Teil Südwest in Seefeld. Aus Sicht der Verwaltung kann der Antrag befürwortet werden, weil das starke Gefälle auf dem Grundstück (Höhenunterschied 2,20 m) als atypische Geländesituation die Abgrabung erforderlich macht. Weiterhin ist sie städtebaulich vertretbar, weil durch Abgrabung selbst keine Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe von 6,50 m entsteht und gleichzeitig eine sinnvolle Abtreppung der Doppelhaushälften erst möglich wird. Nachbarliche Interessen werden zudem nicht tangiert.

Anlagen:

  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Übersicht Abgrabungen

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung 30.10.2018 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung gem. § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung 8.4 des Bebauungsplans Ortsmitte –Teil Südwest in Seefeld entsprechend den Darstellungen in den Plänen des Bauantrags in der Fassung vom 30.10.2018 erteilt.
 

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung 30.10.2018 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung gem. § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung 8.4 des Bebauungsplans Ortsmitte –Teil Südwest in Seefeld entsprechend den Darstellungen in den Plänen des Bauantrags in der Fassung vom 30.10.2018 erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Anbau an eine Doppelhaushälfte; Bauort: Fl.Nr. 974/12, Münchnerstraße 9 in Seefeld; Bauantrag-Nr.69/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2019 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.974/12 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von 425 m ² befindet sich nicht in im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Das Grundstück ist derzeit mit einem zweigeschossigen Reiheneckhaus mit einer Grundfläche von 80m² bebaut. Im Zuge des Bauantrags ist geplant die Grundfläche auf 115,9 m² zu erhöhen.  

Der vorliegende Bauantrag sieht einen eingeschossigen, unterkellerten Anbau mit einem Flachdach vor. Der Anbau soll ein Wohnzimmer mit 23,8 m² und ein homeoffice mit 12,1 m² enthalten. Insgesamt ergibt sich damit für das Grundstück eine GRZ von 0,27 und eine GFZ 0,44 von  Das Flachdach ist als Dachterrasse mit Austrittsmöglichkeit  vom Haupthaus vorgesehen. Zusätzlich soll der Eingangsbereich des Haupthauses mit einer Tiefe von 1,55 m überdacht werden und ein Carport mit 2,80 m Wandhöhe an der Grenze zum Nachbarn errichtet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Der Stellplatznachweis von zwei Stellplätzen entspricht den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Anlage:

  • Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Lageplan
 

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 08.09.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 08.09.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Neubau eines Appartementhauses (Tektur); Bauort: Fl.Nr.6/8, Am Weiher in Unering; Bauantrag-Nr.66/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2019 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.18/12 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 443 m² ist bereits mit Appartementhaus bebaut.

Das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines Bauantrags in der Sitzung des Bauauschusses vom 06.12.2016 bereits positiv behandelt. Der Bauantrag wurde vom Landratsamt in Starnberg mit Bescheid vom 19.04.2017 (Az.: 40-B-2016-806-14) genehmigt. Gegenstand der Genehmigung ist ein Appartementhaus mit drei Wohneinheiten.

Der Antragsteller begehrt nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Apartmenthauses mit vier Wohneinheiten als Tektur zum ursprünglichen Bauantrag.

Die Außenhülle des Baukörpers bleibt dabei komplett unverändert. Allein die Innenaufteilung der Wohneinheit ändert und erhöht sich von drei  Wohneinheiten auf vier Wohneinheiten.

Für jede Wohneinheit wird ein Stellplatz nachgewiesen. Damit sind Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung erfüllt.

Anlagen:

  • Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.11.2018 wird gem. §34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.11.2018 wird gem. §34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Nutzungsänderungvon Räumen im Untergeschoss in eine 2-Zimmerwohnung; Bauort: Fl.Nr.965/28, Herrschinger Straße 2 in Seefeld; Bauantrag 67/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2019 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Beschlussvorschlag

-keiner-

Sitzungsverlauf

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2019 ö 5
Datenstand vom 18.03.2019 09:37 Uhr