Datum: 04.06.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Aufstockung eines Wohngebäudes; Bauort: Fl.Nr.85+84/3, Haupststraße 16-18 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.22.2019
2 Sonstiges

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1. Bauantrag zur Aufstockung eines Wohngebäudes; Bauort: Fl.Nr.85+84/3, Haupststraße 16-18 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.22.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.06.2019 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Grundstücke Fl.Nr.85 und 84/3 befinden sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit nach § 34 BauGB, d.h. das Bauvorhaben muss sich in die bestehende Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.

Gegenstand des Bauantrags ist die Aufstockung eines Laternengeschosses auf das bestehende Wohngebäude. Das Bestandsgebäude ist derzeit zweigeschossig mit EG und 1. OG, einer Wandhöhe von 6,31 m und einer Firsthöhe von 7,82 m. Der Bauantrag sieht die Aufstockung um ein 2. OG vor. Das geplante Geschoss wird als Laternengeschoss ausgebildet, d.h. es wird zurückversetzt in der bisherigen Dachfläche eingesetzt. Die neue Wandhöhe des Laternengeschosses beträgt 8,55 m und die Firsthöhe 9,51 m. Das Laternengeschoss wird nicht über die gesamte Gebäudelänge errichtete, sondern nur im hinteren, straßenabgewandten Teil, so dass die Höhenentwicklung für das Straßenbild der Hauptstraße abgemildert wird und kein dreigeschossiges Erscheinungsbild unmittelbar an der Straße entsteht. Als Nutzung ist die Erweiterung der zwei bestehenden Wohnungen im 1. OG durch jeweils einen Durchbruch ins 2. OG geplant.

Es werden die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 5 Stellplätze nachgewiesen.

Die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO zu den Nachbarn werden eingehalten.

Als Bezugsfall hinsichtlich der Höhenentwicklung in der näheren Umgebung kann das Grundstück Fl.Nr.83/4, Hauptstraße 20 a gelten. Dort besteht ein Wohnhaus mit einer Wandhöhe von 7,50 m und einer Firsthöhe von 10,00 m.

Anlagen:

  • Eingabepläne
 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 02.05.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 02.05.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.06.2019 ö 2
Datenstand vom 26.09.2019 12:15 Uhr