Datum: 02.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 04.06.2019 und des Bauausschusses vom 04.06.2019
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Konkretisierung des Pachtvertrages Dosch am Campingplatz Wörthsee
5 Geplante Nahwärmeversorgung in Seefeld
6 Ersatzbeschaffung eines Anhängers für den gemeindlichen Bauhof
7 Bebauungsplan "Schützenstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8 Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 2"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
9 6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss
10 Glascontainer in der Bahnhofstraße; Verlegung des Standortes
11 Ausbau Wörthseestraße - Änderung des Leuchtentyps der Straßenbeleuchtung
12 Abbruch Stampfgasse 5-7 Oberalting; Überlegungen zum weiteren Vorgehen
13 Spitzstraße Seefeld OT Hechendorf; Grundstücksvergabe im Rahmen eines Genossenschaftsmodells oder als Maßnahme des SeeKU
14 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching, Weßling und Wörthsee
15 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Top 2 der nichtöffentlichen Sitzung wird vorgezogen, danach wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.


Zum Gedenken an den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhebt sich
das Gremium zu einer Schweigeminute.

Das Badegelände an der Wurzn und der Zustand des Umfeldes, Parkplatz, Unterführung wird
erneut bemängelt. Die vertraglich festgelegten Zuständigkeiten werden geprüft und der
Erholungsflächenverein mit dem Thema nochmals konfrontiert.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 04.06.2019 und des Bauausschusses vom 04.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 04.06.2019 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 04.06 .2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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4. Konkretisierung des Pachtvertrages Dosch am Campingplatz Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

In der jüngsten Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen über kommunale Haftungsfragen bzgl. der Sicherheit an öffentlichen Badestellen. Diese Thematik trifft auch unseren Campingplatz am Wörthsee. Deshalb wurde nun der bestehende Pachtvertrag, im Einvernehmen mit dem Pächter, rechtssicher formuliert und neu abgeschlossen. Die Bezeichnungen Bad oder Badeplatz wurden entfernt.

Beschluss

Der modifizierte Vertrag wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Geplante Nahwärmeversorgung in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Wie bereits in den letzten Jahren mehrfach in den Gremien besprochen und diskutiert, plant die Fa. Schlecht, von dem Standort der Firma aus, eine Nahwärmeversorgung in Seefeld. Hierfür wurden umfangreiche Vorplanungen durchgeführt. Teilweise wurden Maßnahmen bereits umgesetzt. Problematisch waren bisher immer der Bau und der Betrieb eines Leitungsnetzes.
Zwischenzeitlich hat es sich nun ergeben, dass die Energiegenossenschaft Fünf-Seen-Land e.V. die Investitionskosten für das zugehörige Nahwärmenetz übernehmen würde. Weiter würde die EGF auch für dieses Nahwärmenetz als Betreiber auftreten.
Ein entsprechender Vorvertrag, der die Lieferung (Fa. Schlecht) und die Weiterleitung (EGF) der Wärme regelt, wurde bereits abgeschlossen.
Die EGF hat, um für alle Beteiligten (Wärmeabnehmer) ein wirtschaftlich vertretbares Ergebnis zu erzielen, bereits detaillierte Planungen und Untersuchungen durchgeführt. Im Anhang finden Sie eine detaillierte Kostenanalyse über die nächsten 20 Jahre (= angenommene durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung). Aus dieser geht hervor, dass die Gesamtkosten nach 20 Jahren annähernd die gleiche Höhe haben.  
Anfänglich ist hier mit hohen Investitionskosten (Übergabestation, Hausanschluss, Leitungslänge etc.) zu rechnen. Die jährlichen Wartungskosten oder Instandhaltungskosten der Heizungsanlagen fallen hingegen weg.
Um nun die Arbeiten weiter vorantreiben zu können und zur Beantragung evtl. Fördermittel ist es wichtig, baldmöglichst mit den Beteiligten einen Vorvertrag abzuschließen.  
Die Gemeinde Seefeld wäre mit folgenden Objekten beteiligt:
Schule Seefeld
Jugendhaus Seefeld
TSV Oberalting-Seefeld Sportlerheim
Feuerwehr Seefeld
Bauhof Seefeld

Sollte das Projekt nicht zustande kommen, wäre der Vorvertrag hinfällig.

Beschluss

Die Vorverträge der angegebenen Objekte für ein mögliches Nahwärmenetz sollen mit der Energiegenossenschaft Fünf-Seen-Land e.V. abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Ersatzbeschaffung eines Anhängers für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der derzeitige Anhänger ist 27 Jahre alt und soll aufgrund Reparaturbedürftigkeit (z.B. Austausch der rostigen Bordwände, Bremsen, Hydraulikschläuche und Lichtanlage erneuern), die nicht mehr wirtschaftlich ist, ersatzbeschafft werden.

Von den drei vorliegenden Angeboten überzeugt die Fa. Humbaur mit seinem Dreiseitenkipper, der die beste Ausstattung und Verarbeitung aufweist und zudem der günstigste Anbieter mit rd. 29.200 € ist.
Die weiteren Anbieter liegen nur knapp über diesem Preis, Mercedes-Benz (mit dem Anhängertyp Müller-Mitteltal) bei rd. 29.500 € und die Fa. Schmid Fahrzeugbau bei rd. 30.000 €.

Die Haushaltsmittel sind für heuer unter der HH-stelle 6300.93500 eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis zur Ersatzbeschaffung eines Anhängers der Fa. Humbaur für rd. 29.200 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Schützenstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der insbesondere in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren geändert (17. Änderung).

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 19.03.2019 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 01.04.2019 bis zum 23.04.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 23.04.2019 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schützenstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan „Schützenstraße“ Rechtswirksamkeit. Zugleich tritt die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ erlassene Veränderungssperre i.d.F. vom 10.07.2018 außer Kraft.  

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 02.07.2019). Die Abwägung vom 02.07.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Schützenstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 02.07.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 2"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel ist eine Ersetzung der bisher im Bereich Roseggerstraße geltenden Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren, die zu großen Teilen überholt sind, vom tatsächlichen baulichen Bestand abweichen und nur noch eingeschränkt vollziehbar sind. Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 07.05.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 17.05.2019 bis zum 07.06.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 07.06.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 02.07.2019). Die Abwägung vom 02.07.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 02.07.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 2“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. 6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 06.11.2018 die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Teilbereich 1 - Gemeinbedarfsflächen) und § 13b BauGB (Teilbereich 2 - Wohngebietsflächen) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemäßigte Nachverdichtung und Ortsabrundung im Bereich der Ulrich-Haid-Straße am nordwestlichen Ortsrand von Seefeld. Neben der Ergänzung eines zusätzlichen Wohnhauses soll insbesondere der langfristige Erhalt des Gemeindehauses der Evangelischen Kirche (Martin-Luther-Haus) durch dessen Sanierung und Aufstockung gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 19.03.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 30.04.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 30.04.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes sowie infolge von Unklarheiten in Bezug auf die Verfahrensabwicklung wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung zu wiederholen. Dabei soll nochmals explizit darauf hingewiesen werden, dass der Bebauungsplan für den Teilbereich 1 (Gemeinbedarfsflächen) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und für den Teilbereich 2 (Wohngebietsflächen) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB abgewickelt wird.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 02.07.2019 sind zur besseren Übersichtlichkeit farblich markiert.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 02.07.2019). Die Abwägung vom 02.07.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-H aus) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 02.07.2019, bestehend aus Satzung und Begründung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a und § 13b i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Glascontainer in der Bahnhofstraße; Verlegung des Standortes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes wurde auch der Standort der Glas- und Altkleidercontainer vom Parkplatz Bahnhofstraße an den Fußweg, der von der Überführung Inninger Straße in Richtung Bahnhof führt, verlegt. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass durch Scherben um die Container herum, immer wieder Fahrradreifen beschädigt werden. Häufigeres Reinigen durch die Awista hat leider keine Verbesserung gebracht.
Der Gemeinderat wird gebeten, eine Entscheidung zu treffen, ob der bisherige Standort beibehalten werden soll, eine Alternative bevorzugt wird oder der Standort aufgegeben werden soll.

Sitzungsverlauf

Es werden Standortalternativen Schluchtparkplatz und  neben dem Friedhof Lindenallee abgewogen. Es wird kein anderer Standort als geeignet betrachtet.
Da im Gemeindegebiet 8 weitere Glascontainer zur Verfügung stehen wird der Standort am Bahnhof aufgegeben. Die Textilcontainer bleiben bestehen. Die AWISTA wird benachrichtigt.
Außerdem sollen Hinweisschilder zur Auflösung des Standortes aufgestellt werden.

Beschluss

Der Glascontainerstandort am Bahnhof Hechendorf wird ersatzlos aufgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Ausbau Wörthseestraße - Änderung des Leuchtentyps der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Beschließend 11

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.02.2013 hat das Gremium beschlossen, dass „…der vorgestellte Lampentyp TRILUX 9821 bei künftigem Austausch von Lampen in Anliegerbereichen und Wohnstraßen eingebaut werden soll. …“  - das Produktdatenblatt des Typs TRILUX 9821 ist angehängt.
Im Vorfeld des Ausbaus der Wörthseestraße legte die Untere Naturschutzbehörde des LRA Starnberg wegen der besonderen Lage der Straße bezüglich dieses Lampentyps ihr Veto ein und fordert einen anderen (insektenfreundlicheren) Lampentyp - siehe Mails im Anhang.
Um den Anforderungen der UNB des LRA Starnberg gerecht zu werden, schlägt die Bayernwerk AG den Lampentyp SITECO SL 11 micro (Produktdatenblatt ebenfalls im Anhang) zu verwenden.
Da sich bei Verwendung dieses Lampentyps die Anzahl der Brennstellen reduziert, wird der geringfügig höhere Preis dieses Lampentyps kompensiert. Die Kosten für den Ausbau der Wörthseestraße ändern sich damit nicht.

Beschluss

Das Gremium stimmt der Verwendung des Lampentyps SITECO SL 11 micro, abweichend zum Gemeinderatsbeschluss vom 26.02.2013, für die Wörthseestraße und alle zukünftig umzurüsten-den bzw. auszubauenden Straßen, die im Landschaftsschutzgebiet liegen, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Abbruch Stampfgasse 5-7 Oberalting; Überlegungen zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Der derzeitige Stand der Arbeiten ist das Entkernen des Gebäudes Stampfgasse 5. Im Anschluss daran erfolgt die Durchführung der Ausschreibung der Abbrucharbeiten. Der Abbruch ist für die Zeit November/Dezember 2019 vorgesehen
Im gleichen Zug soll auch der Gebäudekomplex Stampfgasse 7 abgebrochen werden. Die derzeitigen Mieter der Garagen wurden bereits informiert.
Es entsteht somit eine Baulücke auf dem ca. 2.000 m² großen, zentral gelegenen Grundstück.
Eine Bebauung kann nach §34 BauGB erfolgen, somit ist die Entwicklung eines neuen Bebauungsplanes nicht erforderlich. Es ist nun zu überlegen, in welcher Form eine neue Bebauung erfolgen soll.
Aufgrund der Verlängerung des Bayerischen Wohnungspaktes zu Schaffung von vergünstigtem Mietwohnraum könnte hier eine Baumaßnahme der Gemeinde selbst, unter Inanspruchnahme der staatlichen Fördermittel erfolgen.
Um die Realisierung bald zu ermöglichen, könnte das SeeKU in einem Projektentwicklungsplan Vorschläge erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur weiteren Diskussion vorlegen.
Daher bittet die Verwaltung das Gremium um eine Diskussion zum weiteren Vorgehen, um die dann erforderlichen Schritte einleiten zu können.

Sitzungsverlauf

Es wird angeregt, vor einer Neubebauung zunächst die bereits vorliegenden Pläne des Architekten Hesselberger zu sichten. Eine Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Förderungen des Wohnungsbau-Förderprogrammes und die Herstellung von vergünstigtem Wohnraum wird allgemein befürwortet.
Das Seefelder Kommunalunternehmen soll das weitere Vorgehen diskutieren und Vorschläge entwickeln. Die Anwohner der Stampfgasse sollen in dem Verfahren eingebunden werden. Ein Abriss wird befürwortet, soll aber aufgrund evtl. Förderfähigkeit im Zusammenhang mit einem zukünftigen Förderantrag für eine Neuerrichtung erfolgen.

Beschluss

Das Seefelder Kommunalunternehmen soll das weitere Vorgehen diskutieren und Vorschläge entwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Spitzstraße Seefeld OT Hechendorf; Grundstücksvergabe im Rahmen eines Genossenschaftsmodells oder als Maßnahme des SeeKU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö Beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Zur Bebauung des gemeindlichen Grundstückes an der Spitzstraße stehen nach wie vor zwei Optionen zur Wahl:

  1. Vergabe des Grundstückes an eine Genossenschaft nach vorherigem Bewerberverfahren auf der Grundlage der von der Arbeitsgruppe „Spitzstraße“ ausgearbeiteten Prioritätenliste (s. Anlage)

  1. Baudurchführung durch das SeeKU

Beschluss 1

Das Gremium entscheidet sich für folgende Variante:
Die Vergabe des Grundstückes erfolgt an eine Wohnbaugenossenschaft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

Beschluss 2

Das Gremium entscheidet sich für folgende Variante:
Die Baudurchführung soll durch das SeeKU erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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14. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching, Weßling und Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 14

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Herrsching
 
1.1        Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges“ i. d. Fassung vom 11.01.1999 aufzuheben.

Ziel der Aufhebung ist, dass die bauliche Entwicklung im genannten Bereich künftig auf Grundlage des § 34 BauGB erfolgen soll.

Mit Schreiben vom 06.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

1.2        Bebauungsplan Nr. 1 „Strittholz Süd“, 4. Änderung

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Strittholz Süd“ der Gemeinde Herrsching wurde mit Beschluss vom 15.12.2014 als Satzung beschlossen und durch öffentliche Bekanntmachung am 23.01.2015 in Kraft gesetzt.

Im Rahmen eines anschließenden Normenkontrollverfahrens wurde festgestellt, dass die Abstandsflächen in der vorliegenden Planung nicht eingehalten werden können und dass die Festsetzung zur Überschreitungsmöglichkeit der Baugrenze durch Balkone in dieser Form unzulässig ist. Diese Fehler sollen nun durch eine entsprechende Anpassung der Planung und eine Wiederholung des Verfahrens geheilt werden.

Mit Schreiben vom 07.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.        Gemeinde Weßling

2.1        Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“

Der Grundstücks‐ und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten (Allgemeines Wohngebiet, WA) im Bereich der Flurstücke 169 und 170 an der Hauptstraße in Weßling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 11.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

2.2        Bebauungsplan „Rosenstraße-Ost“, 1. Änderung

Der Grundstücks‐ und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 08.01.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-Ost“ in Oberpfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses (Reines Wohngebiet, WR) an der Rosenstraße in Oberpfaffenhofen geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


3.        Gemeinde Wörthsee

3.1        Bebauungsplan Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 19.09.2018 ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 56 „Steinebach - Hauptstraße West" beschlossen.

Vordringliches übergeordnetes Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Bestandssicherung und die Bewahrung des historisch gewachsenen Gesichtes im Bereich beidseits der Hauptstraße in Steinebach. Planungsinhalt sind in erster Linie Vorgaben zur Ordnung der künftigen Bebauung und zur baulichen Gestaltung.  

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

3.2        Bebauungsplan Nr. 59 „Nördlich der Oberen Dorfstraße im Ortsteil Walchstadt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 29.04.2015 beschlossen für den Bereich „Nördlich der Oberen Dorfstraße im Ortsteil Walchstadt" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, den Planungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Walchstadt (nördlich der „Oberen Dorfstraße“ und östlich der „Alten Hauptstraße“) städtebaulich neu zu ordnen und als Maßnahme der Innenentwicklung die bisher unbebauten Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen bzw. diese zu steuern und eine maßvolle Verdichtung zu ermöglichen. Damit möchte die Gemeinde den Wohnbedürfnissen im Gemeindegebiet nachkommen, um so den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung an Wohneigentum im Rahmen der Innenentwicklung zu decken. Die Belange des Ortsbildes sollen dabei besonders berücksichtigt werden.  

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

3.3        Bebauungsplan Nr. 61 „Steinebach – Areal Kirchenwirt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 18.04.2016 beschlossen für den Bereich „Steinebach - Areal Kirchenwirt“ einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gern. § 13 a Bau GB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in der Ortsmitte von Steinebach, nördlich und südlich der Weßlinger Straße, eingeleitet werden. Mit der Festsetzung eines Mischgebietes sollen Flächen für Gastronomie, Veranstaltungssaal, Läden, ergänzendes Wohnen usw. gesichert werden.  

Mit Schreiben vom 12.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Alle Punkte:

Zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

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15. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö 15

Sach- und Rechtslage

Die Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Ortsentwicklung“ findet am 10.Juli von 19 bis 21:30 Uhr im Bürgerstadl Hechendorf statt.

Datenstand vom 10.09.2019 15:02 Uhr