Datum: 23.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 02.07.2019
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung der Gemeindeverwaltung
5 Blühflächen in der Gemeinde Seefeld für das Projekt "Starnberger Land blüht auf"
6 Seniorenbeirat; Bestellung des Wahlvorstandes für die Seniorenbeiratswahl 2019
7 „Oberfeld in Hechendorf-Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduzierung der Lärmbelästigung und fußgänger- und radfahrergerechter Ausbau“; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
8 OD Drößling (St 2070) - Planungs- und Durchführungsbeschluss für die Errichtung eines einseitigen Gehweges
9 Straßenwidmung eines bisher ungewidmeten Teils der "Wörthsee Straße" als Ortsstraße
10 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs (Gesamtüberarbeitung FNP)
11 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 02.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 02.07 .2019 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 19.04.2019

TOP 2:Gestaltung Höhenrücken Seefeld OT Hechendorf; 1.BA Grünzug; Planerbeauftragung

Beschluss:
Die Landschaftsarchitektin, Frau Monika Treiber, Erich-Holthaus-Straße 8, 82211 Herrsching, wird mit der Fortführung der weiteren Planungsleistungen (Lph 3-9)für den 1. Bauabschnitt beauftragt.

Für die Maßnahme wird eine Obergrenze von 150.000 € bewilligt.

Abstimmung: 20:0


TOP 4: Verlängerung des Nahwärmeversorgungs- und Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Seefeld und der ESB Wärme GmbH über die Wärmeversorgung im "Riedfeld II"

Beschluss:
Der Nahwärmeversorgungs- und Gestattungsvertrag für das Wohngebiet Riedfeld zwischen der Gemeinde Seefeld und der ESB wird um weitere 20 Jahre verlängert (Vertragsdauer: 01.01.2020 – 31.12.2039).

Abstimmung: 20:0


Sitzung vom 07.05.2019

TOP 2:  Genehmigung UR.Nrn. 778,779,780/V/2019 vom 03.04.2019; Grunderwerb für
         Genossenschaftswohnen MARO

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunden URNr.778/V/2018, 779/V/2019 und 780/V/2019 vom 03.04.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an. Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 19:0


TOP 3:   Tagwasserkanalertüchtigung Hedwigstraße - Vergabebeschluss

Beschluss:
Der Auftrag für die Durchführung der Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wird an die Firma Strobl Straßenbau & Tiefbau GmbH, Steyrerweg 1, 82346 Frieding mit einer Auftragssumme von 4.718.636,72 € brutto erteilt.
Der von der Auftragssumme auf die Gemeinde entfallende Anteil von 2.961.337,46 € liegt im freigegebenen Kostenrahmen.

Abstimmung: 19:0


TOP 4:  Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Freigabe der Kosten für die Ausschreibung
         Außenanlagen

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Freigabe und Durchführung der Ausschreibung „Außenanlage Hort“ mit einer kalkulierten Summe von brutto ca. 25.000 € brutto zu.
Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen stimmt das Gremium zu, dass die heute genehmigte Vergabesumme bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird.
Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der 1. Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtigt den Auftrag zu vergeben.

Abstimmung: 19:0


Sitzung vom 04.06.2019

TOP 2:  Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Zustimmung zur Vergabe des Auftrages für die
  Außenanlagen

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Auftragsvergabe für das Gewerk Außenanlagen an die FirmaDrasky Garten- und Landschaftsbau, Malteserstr. 26 b, 82269 Geltendorf-Kaltenberg mit einer Auftragssumme von brutto 32.507,28 € zu.
Die Deckung der Mehrkosten erfolgt durch die günstigere Abrechnung des Gewerkes Baumeisterarbeiten. Die Schlussrechnung dieses Gewerkes hat die Auftragssumme um 56.785,17 € unterschritten.

Abstimmung: 19:0


TOP 3:  Verbesserung des Hochwasserschutzes am Feichtenbach - Planerbeauftragung

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Beauftragung des Ing.-Büro Kokai mit den Leistungsphasen 2 bis 4 inkl. Landschaftspflegerischem Begleitplan für die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Feichtenbach zu. Die Honorarkosten sind im Haushalt 2019 über die Haushaltstelle 6900.95200 gedeckt.

Abstimmung: 19:0


TOP 4:  Genehmigung Grundstückskaufvertrages für das Grundstück Fl.Nr.223/2,
         Hauptstraße 42 zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in Seefeld

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunden URNr.1079/V/2019, vom 22.05.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt

Abstimmung: 19:0


TOP 5:  Genehmigung Grundstückskaufvertrag URNr. 1027/V/2019; Erwerb von Flächen
         zum Breitbandausbau

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunden URNr.1027/V/2019, vom 16.05.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Die angefallenen Kosten in Höhe von 5.245,02 € werden dem Büro IK-T, Regensburg in Rechnung gestellt.

Abstimmung: 19:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung der Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2016 erfolgte in der Zeit vom 25.09.2018 bis 21.05.2019.
Dieses mal wurde wieder eine vollständige Durchsicht der Unterlagen durchgeführt und nicht wie in den letzten Jahren nach bestimmten Bereichen.
Alle Unterlagen standen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung und die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert (s. Anlage).
Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.

Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 21.05.2019 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat werden die Feststellung des Haushaltsjahres 2016 und die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Anlagen:
-        Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016
-        Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses (Fragen und Antworten)

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 fest und beschließt die Entlastung der Verwaltung für das Jahr 2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Blühflächen in der Gemeinde Seefeld für das Projekt "Starnberger Land blüht auf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Initiative Wildblumen statt Rasen: Die Solidargemeinschaft ´Starnberger Land` und der Kreisverband der Obst- und Gartenbauverbände haben die Initiative „Starnberger Land blüht auf“ ins Leben gerufen und wollen Kommunen und Unternehmen überzeugen, ihre Grünflächen neu zu gestalten, um das Bienen- und Insektensterben zu stoppen. Hier wurde eine Pilotkommune gesucht um intensiv von einem Experten (Dr. Reinhard Witt) betreut zu werden.

Die Gemeinde Seefeld hatte sich hierzu mit folgenden Flächen beworben:

Lfd. Nr.
Flurstück
Gemarkung
Straße
Größe in qm
1
270
Oberalting-Seefeld
Ulrich-Haid-Straße
616
2
919/83
Oberalting-Seefeld
Ahornweg/Lindenweg
120
3
919/80
Oberalting-Seefeld
Oskar-Maria-Graf-Str./Buchenhain
115
4
322/7
Oberalting-Seefeld
Am Technologiepark
600
5
919/134
Oberalting-Seefeld
Ahornweg
124
6
564 tlw.
Hechendorf
Römerbrunnen/Oberfeld
225
7
550/3
Hechendorf
Am Oberfeld/Keltenweg
140
8
134/42 u. 45
Hechendorf
Bahnweg
132
9
486/0
Unering
Andechser Straße
615
10
78
Drössling
Höhenbergstraße
162

Leider wurde die Gemeinde Seefeld nicht als Pilotkommune ausgewählt. Dennoch ist es möglich die Flächen von Hr. Dr. Reinhard Witt beplanen zu lassen. Kosten je Planfläche sind 178,50 € brutto (Gesamt 1.785 €). In den Kosten sind folgende Leistungen enthalten:

  • eine genaue Beschreibung des Standortes, 
  • des Bodens, 
  • der nötigen Maßnahmen, 
  • die Stückzahl und Arten der zu pflanzenden Stauden und Gehölze bzw. der Zwiebeln. 
  • Inkl. die nötigen Ansaaten als Mischungen bzw. als Einzelsaatgut. 
  • eine Pflegeanleitung,
  • eine Kostenzusammenstellung der Pflanzen. 

Das Pflanzmaterial selbst sowie die Leistungen des Bauhofes bzw. eines evtl. beauftragten Unternehmens sind in diesem Preis nicht enthalten.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 16.07.2019 wurde dieser Tagesordnungspunkt vorberaten und folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst:

„Die angegebenen Flächen sollen von Hr. Dr. Reinhard Witt beplant werden. Nach Möglichkeit sollen möglichst viele, mindestens aber in jedem Ortsteil nach Rücksprache mit dem Bauamt und dem Bauhof eine Fläche noch dieses Jahr umgesetzt werden.“

Nach Rücksprache ist dieses Jahr eine Umsetzung nicht mehr möglich, da die Beplanung der Flächen erst im Herbst (September/Oktober) durchgeführt werden kann. Auch sollten die Kosten für Pflanzmaterial sowie Arbeitsleistung aufgezeigt werden. Eine Umsetzung könnte dann im Frühjahr 2020 erfolgen.

Sitzungsverlauf

Es wird bemerkt, dass durch den Bauhof auch ohne größere Planung schöne Blühflächen angelegt werden.
Herr GR Dosch regt an nur die Fläche Nr. 4 (Zufahrt Technologiepark) anzulegen.
Bei einem eventuell erforderlichen Bodenaustausch müssen die Entsorgungskosten mit einkalkuliert werden. Bei der Planung sollten von Herrn Dr. Witt die Gesamtkosten der jeweiligen Umsetzung der Maßnahme ermittelt werden.

Beschluss

Die angegebenen Flächen sollen von Hr. Dr. Reinhard Witt unter Angaben der voraussichtlichen Kosten beplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. Seniorenbeirat; Bestellung des Wahlvorstandes für die Seniorenbeiratswahl 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Im Oktober 2019 läuft die 5-jährige Amtszeit des Seniorenbeirates aus. Um das Wahlverfahren für die nächste Periode durchzuführen, muss vom Gemeinderat ein Wahlvorstand bestellt werden (§ 4 Abs. 2 SBS). Der Wahlvorstand besteht aus mindestens 3 Personen.

Mit Email vom 15.07.2019 schlägt der Seniorenbeirat 2 Mitglieder des Beirates, eine Mitarbeiterin aus der Gemeindeverwaltung sowie ein Mitglied des Gemeinderates vor.

Diese sind: Herr Hanrieder, Herr Fritschi, Frau Peters (Gemeindeverwaltung), sowie 3. Bürger-meister Dr. Gasser.

Beschluss

Als Wahlvorstand für die Durchführung der nächsten Seniorenbeiratswahl werden folgende Personen bestellt:         Herr Hanrieder, Herr Fritschi, Frau Peters, Herr Dr. Gasser

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Pirzer und GR Ruf kurzzeitig abwesend) Ohne GR Dr. Gasser nach Art. 49 GO

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7. „Oberfeld in Hechendorf-Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduzierung der Lärmbelästigung und fußgänger- und radfahrergerechter Ausbau“; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Am 20.05.2019 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Reduzierung der Lärmbelästigung und einem fußgänger- und radfahrergerechten Ausbau für die Ortsstraße am Oberfeld in Hechendorf (vgl. Antrag in Anlage). Die Verwaltung prüfte den Antrag in seinen verschiedenen Vorschlägen (1-7) und stellt dem Gemeinderat  nunmehr den Sachstand zu den einzelnen Vorschlägen und Themenkreisen vor.

1.
Hinsichtlich des Lückenschlusses des Geh- und Radwegs zwischen „In der Au“ und Spitzstraße fand am 26.03.2019 ein Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt. An diesem Gespräch nahm auch Herr Dr. Benoist als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne teil. Im Verlauf des Gespräches stellte sich heraus, dass ein kurzfristiger Straßengrunderwerb für 25,00 Euro/m² als ortsüblicher Preis von den Grundstückseigentümern nicht in Aussicht steht. Ein Vorstoß des Vertreters Bündnis 90/Die Grüne zum Erwerb einer größeren Fläche durch die Gemeinde, um insgesamt Flächen für die Vorhaben der Herstellung des Grünzugs am Höhenrücken und des Geh- und Radwegs zu haben, führte noch nicht zu einer abschließenden Einigung, weil Fragen einer damit zusammenhängenden weiteren Wohnbebauung des Bereichs im Anschluss des Einheimischenmodells ungeklärt blieben.

In der Zwischenzeit hat das Bauamt eine Alternativplanung, die ohne einen Flächenerwerb auskommt, intensiviert. Die Planung sieht vor jeweils im Bereich „Oberfeld/In der Au“ und Oberfeld Bereich Ludwig Dosch eine Querungshilfe zu bauen. Der Geh- und Radweg vom Keltenweg wird bis zu der Querungshilfe bei L. Dosch fortgeführt und auf der Seite des Einheimischenmodells bis zur Spitzstraße ergänzt (vgl. Vorabzug Planung in Anlage).

Nach derzeitigem Planungstand ist die Alternativplanung im Sinne einer schnellstmöglichen Verbesserung der Situation erfolgsversprechend. Das Bedürfnis für die Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen „In der Au“ und Spitzstraße besteht seit Errichtung des Einheimischenmodells und wurde von der Verwaltung bereits frühzeitig als Planungsziel festgesetzt.

2.
Die Fortführung des Geh- und Radwegs von der Spitzstraße zum Schlagenhofener Weg ist die logische Fortführung, für die allerdings noch Grundstücksverhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern zu führen sind. Zunächst steht jedoch die Erstellung des Geh- und Radwegs zwischen „In der Au“ und der Spitzstraße im Vordergrund, da es mit der Skateranlage, dem Basketballfeld und dem Jugendfußballfeld  Freizeitbereiche gibt, die maßgeblich von den Kindern und Jugendlichen aus dem Einheimischenmodell und dem Ortsteil Hechendorf angesteuert werden.  Für Kinder und Jugendliche aus dem südlichen Ortsteil von Hechendorf gibt es zudem derzeit die Möglichkeit mit der Nutzung der Hauptstraße und der Spitzstraße eine sichere Alternativroute zu nutzen.

Die Verwaltung wird Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern aufnehmen. Es sind fünf  Grundstückseigentümer betroffen.

3.
Eine Fortführung des Gehwegs auf der westlichen Seite der Ortsstraße am Oberfeld von der Spitzstraße bis zur Inninger Straße wird im Rahmen der Herstellung eines kombinierten Geh- und Radwegs erfolgen (vgl. Ziffer 1). Eine andere Lösung als die in Ziffer 1 dargestellte ist  kurzfristig nicht zu realisieren. Sollte ein Grundstückserwerb in Zukunft möglich werden, ist ein beidseitiger Geh- und Radweg ebenfalls realisierbar.

4.
Der Antrag auf Einrichtung einer Ampel mit Signalanforderung bei der übergeordneten Verkehrsbehörde beim Landratsamt Starnberg als Fachaufsichtsbehörde  auf Höhe des Basketball- und Skaterplatzes ist aufgrund der zu geringeren Nutzerzahlen nicht erfolgsversprechend. Die Errichtung einer Querungshilfe mit einer Aufstellfläche für Fußgänger wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Problematisch sind hierbei der geringe Abstand zur Hofeinfahrt Dosch, zur Einmündung der Ortsstraße „Am Römerbrunnen“, und der Einmündung am Höhenrücken. Die Prüfung umfasst eine Verschwenkung der  Fahrbahn der Ortsstraße am Oberfeld auf den jetzt schon bestehenden Kiesstreifen von ca. 1,60 m Breite an der Bushaltestelle. Die Verschwenkung würde einerseits dem Straßenkörper die notwendige Breite zum Einbau der Querungshilfe bieten, andererseits aber auch den Ausfahrten und Einmündungen die nötige Schleppkurvenbreite für größere Fahrzeuge bieten. Nebeneffekt der Verschwenkung wäre zudem auch noch eine effektive Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Ortsstraße am Oberfeld.

5.
Eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Ortsstraße am Oberfeld zwischen „In der Au“ und Spitzstraße ist hingegen nicht möglich. Hierzu fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage in der StVO § 45 StVO Abs. 9 Nr. 6 lautet:

Die Gemeinden können (…)
„innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes-und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern
(…)anordnen.

Für die Anordnung einer Zone mit Tempo 30 km/h fehlt die geschlossene innerörtliche Bebauung. Der Bereich des Höhenrückens zwischen „in der Au“ und Spitzstraße ist nicht im geschlossenen Zusammenhang bebaut, wie es gesetzliche Voraussetzung ist nach § 45 StVO Abs. 5 Nr. 1c :

„Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an“.

6.
Die einseitige Markierung von Parkplätzen im Bereich der Ortsstraße „Am Oberfeld“ zwischen Schlagenhofener Weg und Einmündung der Hauptstraße wird durch die Verwaltung geprüft und mit der Polizeiinspektion Herrsching abgestimmt. Eine Verschwenkung der Fahrbahnseiten mit Parkplätzen auf beiden Seiten scheidet jedoch aus, weil ansonsten der landwirtschaftliche Verkehr aufgrund fehlender Fahrbahnbreite kein Durchkommen mehr findet. Weiterhin handelt es sich um eine zentrale Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Polizei nach Herrsching. Die vorgeschlagenen Markierungen werden mit mindestens 15.000 Euro veranschlagt.  


7.
Der Vorschlag des Einbaus einer Verkehrsinsel am Ortseingang Hechendorf von Herrsching kommend stößt auf bisher unlösbare Probleme. Das Ortsschild steht sehr knapp vor der Einmündung der Hauptstraße auf die Ortstraße „Am Oberfeld“, so dass baulich kein Platz für eine Insel mit Verschwenkung vorhanden ist. Die Versetzung des Ortsschildes Richtung Herrsching liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde, sondern beim Landratsamt in Starnberg als übergeordnete Verkehrsbehörde. Die zuständige Verkehrsbehörde geht mit Anträgen restriktiv um. Das Ortschild beginnt mit der geschlossenen Bebauung nach den einschlägigen verkehrsrechtlichen Bestimmungen. Erfahrungen mit dem Antrag auf Umsetzen des Ortsschildes in Drößling zeigen nach Jahren und vielen Anträgen keine Aussichten auf Erfolg.

Allenfalls der Einbau einer Verkehrsinsel hinter dem Ortsschild kann untersucht werden. Die Verwaltung wird die baulichen Voraussetzungen an die Fahrbahnbreite prüfen.

Sitzungsverlauf

Zu 1) Die weitere Planung des Geh- und Radweges soll zeitnah den Anwohnern vorgestellt werden, um Anregungen mit aufnehmen zu können. Der Planungsgedanke der Verwaltung wird positiv aufgenommen.

Zu 2) Alternativ soll geprüft werden, ob Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn aufgebracht werden können, auch im weiteren Verlauf zwischen Spitzstraße und Schlagenhofener Weg.

Zu 3) Unabhängig von der vorgestellten Lösung sollen weiter die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der gegenüberliegenden Seite fortgeführt werden. Um später beidseitig Geh- und Radwege herstellen zu können.

Zu 4) Das Landratsamt soll noch einmal zu einer Ampel mit Signalanforderung befragt werden. Der Antrag für eine Ampel soll im Hinblick auf verstärkte Nutzung der Sport- und Freizeitflächen in jedem Fall gestellt werden.

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und weiterentwickelt.
Die Verwaltung wird beauftragt weitere Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. OD Drößling (St 2070) - Planungs- und Durchführungsbeschluss für die Errichtung eines einseitigen Gehweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.07.2019 wurde dieser Top verschoben, da zunächst eine Information der Anwohner durchgeführt werden sollte. Die Informationsveranstaltung fand am 17.07.2019 in Drößling statt. Über den Verlauf der Veranstaltung wird in der heutigen Sitzung berichtet.

Der Sachstand stellt sich wie folgt dar:
Wie in der vorletzten Sitzung des Gemeinderates angesprochen, besteht die Möglichkeit zur Errichtung eines Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt Drößling (ST 2070). Die Errichtung eines Gehweges ist auch Voraussetzung für die Installation einer Lichtzeichenanlage, da eine deutliche Verbesserung zum Schutz der Anwohner und Fußgänger erreicht werden muss.

Die Verwaltung hat mittlerweile die Regierung von Oberbayern (Reg. v. Obb.) und das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln kontaktiert. Die Reg. v. Obb. konnte uns leider keine Förderung in Aussicht stellen, anders jedoch das ALE. Hier gibt es den Fördertopf „Dorferneuerung“. Über dieses Programm lassen sich bis zu 60 % der anrechenbaren Kosten, unabhängig von der Finanzkraft der Kommune, fördern, wenn das Projekt in das Programmschema passt.
Eine erste Überprüfung durch das ALE fiel positiv aus. Da dieses Programm aber in diesem Jahr letztmalig angeboten wird, muss die Konkretisierung der Maßnahme schnellstmöglich weiter vorangebracht werden, um noch in das Programm aufgenommen werden zu können. Drei wichtige Voraussetzungen sind:
-  Beschluss des Gemeinderates zur Durchführung der Maßnahme
-  Erstellen einer Entwurfsplanung mit Kostenermittlung
- Grunderwerb von Flächen, die noch im Privateigentum sind, damit auch dieser Teil noch mit in der Förderung aufgenommen werden kann. Betroffen ist das Flurstück 26/0 Gem. Drößling mit ca. 17qm um den Begegnungsverkehr in diesem Bereich sicherzustellen.
Der Beschluss zur Durchführung der Maßnahme liegt hiermit zur Abstimmung vor.

Für die zweite Voraussetzung hat die Verwaltung bereits mit dem Ingenieurbüro Renner GmbH aus Planegg verhandelt, welches in der Lage ist, uns die geforderte Entwurfsplanung mit Kostenermittlung zeitnah zur Verfügung zu stellen, damit die erforderlichen Mittel im HH 2020 berücksichtigt werden können.


Um die dritte Voraussetzung umzusetzen, bittet die Verwaltung das Gremium um die Beauftragung, die Verhandlungen durchzuführen.

Sitzungsverlauf

Die Drösslinger Gemeinderäte schildern den Ablauf der Informationsveranstaltung und die positive Resonanz auf die Erläuterungen von Herrn Zuber (Staatl. BA Weilheim) und Frau Schempp (Landratsamt Starnberg).

Beschluss

  1. Das Gremium beschließt die Durchführung der Errichtung eines einseitigen Gehweges entlang der OD Drößling (St 2070).

  1. Das Gremium stimmt der Beauftragung des Planungsbüros IB Renner Consulting GmbH, Planegg, für die Erstellung der Entwurfsplanung und Kostenermittlung zu.

3.        Das Gremium ermächtigt die Verwaltung, die Grunderwerbsverhandlungen für den vorgesehenen Gehweg und die Straßenführung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Straßenwidmung eines bisher ungewidmeten Teils der "Wörthsee Straße" als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö Beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Nachdem festgestellt wurde, dass der nördliche Teil der „Wörthsee Straße“ bisher nicht als Ortsstraße gewidmet war und der Grunderwerb vom Grafen Toerring-Jettenbach nunmehr erfolgt ist, kann die Verwaltung nun den Teilbereich zur Widmung vorlegen (zur genauen Lage vgl. den Plan aus dem Entwurf zur Bekanntmachung in Anlage).

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Beschluss

Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird zur Ortsstraße im Sinne Art. 46 Nr.2 BayStrWG mit dem Namen „Wörthsee Straße“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs (Gesamtüberarbeitung FNP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 27.06.2019 wurde die Gemeinde Seefeld erneut um Stellungnahme zur Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes der Nachbargemeinde Andechs gebeten. Aufgrund von Änderungen nach Durchführung der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung wurde der überarbeitete FNP-Entwurf von Seiten der Gemeinde Andechs nochmals ausgelegt bzw. den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 25.07.2109 erneut vorgelegt. Dabei können Anregungen und Hinweise nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden (§ 4a Abs. 3 BauGB).  

Im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die im November/Dezember 2018 durchgeführt wurde, wurden von Seiten der Gemeinde Seefeld folgende Bedenken zum FNP-Entwurf i.d.F. vom 18.07.2018 vorgebracht (siehe Beschluss des Gemeinderates vom 04.12.2018):

„Die Gemeinde Seefeld nimmt den Entwurf des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 18.07.2018 zur Kenntnis.

Die Anregungen und Bedenken in Bezug auf die Bauflächenausweisungen im Norden von Frieding werden weiterhin grundsätzlich aufrechterhalten. Es wird bedauert, dass im Bereich zwischen Steyrerweg und STA 9 eine teilweise Umwidmung von Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Handwerk“ in Gewerbegebiet erfolgt. Die Gemeinde Andechs wird gebeten, bei der zukünftigen baulichen Entwicklung im Norden von Frieding möglichst behutsam und zurückhaltend vorzugehen, um eine Verschärfung der verkehrlichen Belastung auf der STA 9 zu verhindern. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt Drößling nicht für gewerblichen Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert ist.

Davon abgesehen werden keine weiteren Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.“

Die Gemeinde Andechs hat im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken in der Sitzung am 09.05.2019 wie folgt auf die Stellungnahme der Gemeinde Seefeld reagiert:

„Da es sich im Bereich Frieding Nord größtenteils um eine Weiterentwicklung von bestehenden Betrieben handelt, kann die Gemeinde Andechs auf diesen Standort für gewerbliche Entwicklung nicht verzichten. Gegenwärtig wird die verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen durchgeführt. Dazu hat der Bauausschuss am 26.03.2019 einen Billigungsbeschluss gefasst. Dabei können auch die verkehrlichen und immissionsrechtlichen Auswirkungen der Planung gesteuert und die Belange der Gemeinde Seefeld angemessen berücksichtigt werden. Die Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aus der verbindlichen Bauleitplanung werden in den Flächennutzungsplan übernommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend Abwägung berücksichtigt. Die Darstellung der Art der baulichen Nutzung in Frieding Nord wird entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen vom 26.03.2019 angepasst.“

Im nun vorgelegten überarbeiteten FNP-Entwurf i.d.F. vom 09.05.2019 wurden im Bereich nördlich von Frieding folgende Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung vom 18.07.2018 vorgenommen:
  • Konkretisierung der Zweckbestimmungen für den Bereich der Sondergebietsflächen
  • Teilweise Reduzierung der Sondergebietsflächen
  • Umwidmung einiger Teilflächen von Sondergebiets-/Wohnbauflächen in Mischgebietsflächen
  • Übernahme des Planzeichens „erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ im Bereich der neuen Bauflächen

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, an den in der Stellungnahme der Gemeinde Seefeld angeführten Bedenken (GR-Beschluss vom 04.12.2018, Stellungnahme vom 06.12.2018) grundsätzlich festzuhalten und auf eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne zu verweisen (siehe Beschlussvorschlag).

Hinweis: die vollständigen Unterlagen zum FNP-Entwurf der Gemeinde Andechs i.d.F. vom 09.05.2019 sind unter nachfolgendem Internetlink einsehbar:
https://www.pv-muenchen.de/aktuelle-bauleitplanverfahren/verfahren/news/fnp-neuaufstellung-gemeinde-andechs/ 

Beschluss

Der Gemeinderat gibt im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB folgende Stellungnahme ab:

„Die Gemeinde Seefeld nimmt die vorgenommenen Änderungen im FNP-Entwurf i.d.F. vom 09.05.2019 zur Kenntnis.

Grundsätzlich werden die bereits mit Stellungnahme vom 06.12.2018 angeführten Bedenken in Bezug auf die verkehrlichen Auswirkungen weiterhin aufrechterhalten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt Drößling nicht für gewerblichen Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert ist. Eine Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der STA 9 sollte unbedingt verhindert werden.

Die Gemeinde Andechs wird gebeten, im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspläne die zu erwartenden verkehrlichen und immis sionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Planungen detailliert zu untersuchen und Möglichkeiten der Abhilfe bzw. entsprechende Minimierungsmaßnahmen zu prüfen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2019 ö 11

Sach- und Rechtslage

Unter Top 4 der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2019 wurde folgende Frage gestellt:
Das Gremium stellt in Frage, ob ein Fahrzeug in dieser Größe erforderlich ist, oder eine kleinere Variante eine Option wäre. Das Gremium bittet um Vorlage eines Bedarfsplanes durch den Kreisbrandrat. Vorbehaltlich einer Empfehlung des Kreisbrandrates wird der Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges zugestimmt.
Die positive Stellungnahme des Kreisbrandrates liegt vor.

Am 10. Juli fand die Auftaktveranstaltung des Ortsentwicklungskonzeptes statt. Hierzu wird die kurzfristige Einladung, die zu kleine Räumlichkeit, die defekte Mikrofonanlage und die schlechte Beamerqualität kritisiert.
Aufgrund der relativ kurzen Vorlaufzeit wurde im Lenkungskreis diese Art und Weise der Einladung so beschlossen. Allgemein war die Resonanz durchaus positiv und das Ergebnis der Veranstaltung als sehr gut beurteilt. Trotz des kurzen Einladungsvorlaufes war die Veranstaltung sehr gut besucht und auch die Beteiligung der Anwesenden sehr intensiv.

In einer der kommenden Sitzungen soll der Stand des Verfahrens „Renaturierung Grube Unering“ erläutert werden.

Der Stand der Tiefbauarbeiten  im Bereich Ulrich -Haid -Straße wird erläutert.

Der Bebauungsplan des Badegeländes Wöhrl stagniert derzeit, da die Löschwasserversorgung noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Mit dem neu benannten Kreisbrandrat soll die Löschwasserversorgung erneut abgewogen werden.

Datenstand vom 24.09.2019 15:06 Uhr