Datum: 17.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 23.07.2019 und des Bauausschusses vom 23.07.2019
3 Personalkostenzuschussantrag Waldkindergarten "Räuberhöhle" Seefeld e.V.
4 Ersatzbeschaffung eines Kleinbusses für die Schülerbeförderung
5 Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser; Ausschreibung von Glasfaseranschlüssen an den Schulgebäuden Seefeld und Hechendorf
6 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
7 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching, Inning und Weßling
9 Diskussion bzgl. doppelter Straßenbezeichnungen im Gemeindegebiet
10 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 23.07.2019 und des Bauausschusses vom 23.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 23.07.2019 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 23.07.2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehm igt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Personalkostenzuschussantrag Waldkindergarten "Räuberhöhle" Seefeld e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Waldkindergarten bittet um einen Zuschuss i.H.v. monatlich 1.700 € ab September 2019, um eine zusätzliche Kraft als Erzieherin mit 20 Stunden in der Woche einstellen zu können. Diese Kraft wird zur Abdeckung von Fehlzeiten (Krankheit, Fortbildung, bevorstehende Verrentung) und zunehmender Verwaltungstätigkeit anderer Mitarbeiterinnen benötigt, damit unproblematisch und ohne auf die rechtlich sehr schwierigen Elterndienste zurückgegriffen werden muss, der Betrieb des Kindergartens aufrechterhalten werden kann und die damit zusammenhängende kindbezogene Förderung des Freistaats nicht gefährdet ist.
Eine Gebührenerhöhung wird auf jeden Fall unumgänglich sein.

Nachdem von den 21 zu besetzenden Plätzen derzeit 15 Kinder aus Seefeld stammen, schlägt die Verwaltung vor, im prozentualen Verhältnis einen Zuschuss i.H.v. 1.200 € monatlich – erst einmal für die Dauer eines KiTa-Jahres - zu gewähren.

Auf der vorgeschlagenen Basis stehen für heuer Haushaltsmittel für die Monate Sept. bis Dez. 2019 unter der HH-Stelle 4644.70020 zur Verfügung.

Beschluss

Nachdem von den 21 zu besetzenden Plätzen derzeit 15 Kinder aus Seefeld stammen, genehmigt der Gemeinderat, im prozentualen Verhältnis, einen Zuschuss i.H.v. 1.200 € monatlich – erst einmal für die Dauer eines KiTa-Jahres.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Ersatzbeschaffung eines Kleinbusses für die Schülerbeförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Neben unserem größeren Bus (21-Sitzer) benötigen wir schon seit Jahren einen Kleinbus (8+1-Sitzer), um die Schülerbeförderung in Seefeld und den Ortsteilen sowohl in der Früh, als auch zu den drei Endzeiten in der Grundschule, gewährleisten zu können. Zudem deckt dieser Bus auch bestimmte Schulschlusszeiten der Mittelschule Herrsching mit ab.

Im Jahr 2011 konnten wir für unsere Schülerbeförderung recht günstig vom Kreisjugendring einen Kleinbus (Baujahr 2007) erwerben und ab dem Jahr 2018 stand uns der ehemalige Bürgerbus (BJ 2008) zusätzlich zur Verfügung.
Seit Mitte der Ferien befindet sich dieses Fahrzeug in der Werkstatt, die Reparaturkosten (u.a. Kupplung) werden auf rd. 2.000 € geschätzt und seit der KW 37 steht auch der andere Kleinbus in der Werkstatt, hier muss die Lichtmaschine ausgewechselt werden.

Aufgrund des Alters beider Fahrzeuge und deren Reparaturanfälligkeit empfiehlt sich als Ersatz die Neuanschaffung eines Kleinbusses (8+1-Sitzer). Die Kosten dafür belaufen sich auf rd. 35.000 €.

Haushaltsmittel sind für heuer nicht eingeplant gewesen, vorgesehen sind 50.000 € in der Finanzplanung für nächstes Jahr.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Ersatzbeschaffung eines neuen Kleinbusses bis max. 35.000 € zu und genehmigt gleichzeitig die Ausgabe als überplanmäßige bei Haushaltsstelle 2901.93500.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser; Ausschreibung von Glasfaseranschlüssen an den Schulgebäuden Seefeld und Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Im Mai 2018 wurde seitens der Regierung von Oberbayern bekanntgegeben, dass speziell für Schulen und Plankrankenhäuser Fördermittel für den Ausbau von Glasfaseranschlüssen und WLAN zur Verfügung stehen. Gegenstand der FTTB-Förderung ist die erstmalige Herstellung eines Glasfaseranschlusses einschließlich Netzabschlusseinheit. Gegenstand einer WLAN-Förderung ist die Schaffung oder Erweiterung einer WLAN-Infrastruktur einschließlich der erforderlichen Verkabelungsarbeiten im Gebäude.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung Frau Otto, Herrn Cording, Herrn Salcher (Elektroplanung),
Herrn Rapp (EDV Schule), Herrn Manstorfer (IKT Planung Breitbandausschreibungen) und Frau Friedrich wurde festgelegt, dass für den Ausbau des WLAN-Netzes kein Antrag gestellt wird, da beide Schulhäuser ausreichend versorgt sind. Der Antrag für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses sollte gestellt werden.
Zunächst erfolgte die Antragstellung für die Übernahme der  Beratungs- und Planungsleistungen bei der zuständigen Projektgruppe atene KOM. Die Zustimmung zur Übernahme dieser Leistungen zu 100%, höchstens bis zu einer max. Honorarsumme in Höhe von 50.000 € wurde mit Datum vom 28.03.2019 erteilt. Die Auftragserteilung erfolgte durch den Ersten Bürgermeister an das Büro IKT Manstorfer und Hecht in Regensburg.

Das Büro IKT hat die Herstellungskosten für beide Schulhäuser ermittelt. Der Fördersatz beträgt 80% der Herstellungskosten, maximal 50.000 €, wobei beide Schulhäuser als ein Gesamtobjekt beurteilt werden.

Schule Seefeld        Herstellungskosten        ca. 34.923 € brutto
Schule Hechendorf        Herstellungskosten        ca. 26.618 € brutto        gesamt:        61.541 €

Erwartete Fördermittel                      80% von 61.541 €                                49.233 €
Eigenanteil Gemeinde                  20 % von 61.541 €                                12.308 €

Es ist beabsichtigt die Schulen in 2 Losen (Los 1 Schule Seefeld, Los 2 Schule Hechendorf) in beschränkter Form auszuschreiben. Sollte das Ausschreibungsergebnis deutlich höher als veranschlagt ausfallen besteht die Möglichkeit, nur die Schule Seefeld mit Los 1 zu beauftragen.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dem vorgestellten Kostenrahmen, um das Ausschreibungsverfahren durchführen zu können.
Der Eigenanteil der Gemeinde wurde im HH 2019 unter der Haushaltsstelle 2150.94000 mit 20.000 € berücksichtigt.

Sitzungsverlauf

Nach Diskussion, ob die Maßnahme in einem oder zwei Losen ausgeschrieben wird,  fällt die Entscheidung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, in zwei Losen auszuschreiben. Sollten die Angebote deutlich über dem kalkulierten Kostenrahmen liegen, wird die Beauftragung eines oder beider Lose dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt, da die Gesamtfördersumme mit 50.000 € bei einem prozentualen Anteil von 80% gedeckelt ist.

Beschluss

Das Gremium stimmt der Durchführung der Ausschreibung in 2 Losen (Los 1 Schule Seefeld, Los 2 Schule Hechendorf) für den Ausbau des Glasfaseranschlusses bei den Schulgebäuden Seefeld und Hechendorf mit einer kalkulierten Summe von brutto ca. 61.541 € zu. Sollte das Ausschreibungsergebnis mehr als 5% über den veranschlagten Kosten liegen, ist durch das Gremium zu entscheiden, ob eins der beiden Lose aufgehoben werden soll.

Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen stimmt das Gremium zu, dass die heute genehmigte Vergabesumme bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird.
Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der Erste Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtigt den Auftrag zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 10.07.2018 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“, Gemarkung Hechendorf, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung der derzeitigen Festsetzungen des rechtverbindlichen Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ an den tatsächlichen baulichen Bestand sowie
an die betrieblichen Anforderungen für den im Geltungsbereich vorhandenen Landwirtschaftsbetrieb. Das bisherige Planungskonzept lässt eine sinnvolle zukünftige Entwicklung
des Betriebs nicht in ausreichendem Maße zu.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 04.06.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 14.06.2019 bis zum 16.07.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.06.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 16.07.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.09.2019). Die Abwägung vom 17.09.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.09.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.         Der Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt) beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ausweichparkplatzes für den Landgasthof Sepperlwirt am nordwestlichen Ortsausgang von Meiling. Dadurch soll die angespannte Parkplatzsituation, die sich während der Stoßzeiten im Innerortsbereich regelmäßig einstellt, entschärft und somit die Anwohner entlastet sowie die Verkehrsgefährdung in diesem Bereich reduziert werden.

Der Vorentwurf wurde durch den Gemeinderat am 04.06.2019 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 14.06.2019 bis zum 16.07.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.06.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 16.07.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.09.2019). Die Abwägung vom 17.09.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.09.2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching, Inning und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südl. der Scheuertalstr.“

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat am 11.12.2018 beschlossen, südlich der Scheuertalstraße im Ortsteil Frieding den Bebauungsplan Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südlich der Scheuertalstraße" für die Grundstücke Flur Nrn. 717/1, 718 und 718/3 (Teilfläche), jeweils  Gemarkung Frieding, aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit angrenzendem Sportplatz sowie eines Zentrums für Feuerwehr-, Rettungs- und Zivilschutzwesens (FRZ) des Landkreises Starnberg. Das Plangebiet befindet sich an der Scheuertalstraße im Süden von Frieding.

Mit Schreiben vom 29.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Gachenaustraße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 beschlossen, zur Sicherung seiner städtebaulichen Zielsetzung im Bereich der Gachenaustraße in Herrsching einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer ortsbildverträglichen Nachverdichtung im Bereich Gachenaustraße und Hermann-Rainer-Straße. Drei neu geplante Wohnbauten sollen dort maximal weit von bereits bestehenden denkmalgeschützten Villenanwesen abgerückt und in Richtung Straße angeordnet werden, um damit die charakteristische Grünumgebung der beiden Villen zu respektieren und eine Unterordnung der Neubauten bzgl. Bauvolumen und Höhenentwicklung sicherzustellen. Außerdem soll durch die Festlegung von Bauräumen dem Erhalt des schützenswerten Baumbestandes soweit wie möglich Rechnung getragen werden.

Der Bauausschuss hat am 08.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gachenaustraße“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit Schreiben vom 08.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


3.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Widdersberg – östlich der Dorfstraße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 15.01.2018 beschlossen, im Bereich des Ortsteils Widdersberg, östlich der Dorfstraße, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist der Schutz sowie der Erhalt der bestehenden dörflichen Struktur, welche innerhalb des Geltungsbereiches insbesondere durch eine aufgelockerte Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Um diesen städtebaulichen Charakter zu erhalten, soll u.a. die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude auf maximal 2 beschränkt werden sowie die zulässige Anzahl der Gebäude durch die Anordnung konkreter Bauräume, welche ausreichende
Freiflächen gewährleisten, festgelegt werden.

Mit Schreiben vom 19.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die im Eigentum der Gemeinde Seefeld befindlichen Grundstücke im Bereich der Gemarkung Widdersberg (Flurstücke 62, 211/3, 213) werden durch die Planung nicht tangiert. Auch sonst ist eine Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld nicht zu erkennen. Aufgrund dessen wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


4.        Gemeinde Inning: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil C)

Die Gemeinde Inning a. Ammersee möchte ihren Flächennutzungsplan aktualisieren und in insgesamt elf Teilbereichen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet erstrecken, überarbeiten und ergänzen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten und Planungsabsichten sowie um redaktionelle Korrekturen und Konkretisierungen. Die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgt dabei in drei Abschnitten (Teil A, B und C).

Die Gemeinde Seefeld wurde zwischen 2016 und 2019 bereits mehrfach an der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes beteiligt und um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da keine Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld zu erkennen waren, wurden seitens der Gemeinde Seefeld keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Mit Schreiben vom 26.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld um erneute Stellungnahme zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für Abschnitt C gebeten. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des interkommunalen Gewerbegebietes Inning/Wörthsee und regelt im Wesentlichen eine Umwidmung von Mischgebietsflächen in Gewerbegebietsflächen sowie eine geringfügige Erweiterung der GE-Flächen in Richtung Süden.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die Planung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung an den bisherigen Stellungnahmen festzuhalten und keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen zur FNP-Änderung der Gemeinde Inning a. Ammersee (Teil C) können auf der Homepage der Gemeinde (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


5.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sondergebiet DLR Oberpfaffenhofen“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 23.05.2006 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen“ in Weßling beschlossen. Da das Verfahren lange ruhte wurde am 16.07.2019 beschlossen, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Ziel der Planung ist eine Neugliederung, Ordnung und langfristig angelegte Weiterentwicklung des Geländes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Oberpfaffenhofen.

Mit Schreiben vom 27.08.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt  eingesehen werden.

Beschluss

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südl. der Scheuertalstr.“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Feuerwehr Frieding südlich der Scheuertalstraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebr acht.


2.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Gachenaustraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gachenaustraße“ in Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Widdersberg – östlich der Dorfstraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Widdersberg – östlich der Dorfstraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


4.        Gemeinde Inning: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil C)

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inning a. Ammersee (Teil C) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


5.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sondergebiet DLR Oberpfaffenhofen“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Diskussion bzgl. doppelter Straßenbezeichnungen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

Im Gemeindegebiet existieren zwischen den Ortschaften Seefeld und Hechendorf doppelt verwendete Straßenbezeichnungen. Betroffen sind hiervon die beiden Straßenzüge der Hauptstraße und der Graf-Toerring-Straße.

Eine Umbenennung der Straßen aus Gründen der besseren Unterscheidbarkeit und zur Verbesserung der Situation für die in der Hauptstraße in Seefeld ansässigen selbstständigen Unternehmer und Privaten bei Lieferungen und die schnellere Auffindbarkeit der Chirurgischen Klinik Seefeld erscheint zweckmäßig.

Im Hausnummernverzeichnis sind für die Hauptstraße in Seefeld 65 Hausnummern (420 Einwohner) eingetragen. Für die Hauptstraße in Hechendorf sind es 102 Hausnummern (361 Einwohner).

Für die Graf-Toerring-Straße in Seefeld enthält das Hausnummernverzeichnis 16 vergebene Hausnummern (44 Einwohner). Für Graf-Toerring-Straße in Hechendorf sind 66 Hausnummern (186 Einwohner) vergeben.

Eine Adressänderung stellt für alle Betroffenen, insbesondere aber für die selbstständigen Unternehmer einen gewissen Aufwand dar.

Die Verwaltung bittet um Diskussion zur Lösung und gegebenenfalls Benennung von neuen Straßenbezeichnungen.

Beschluss 1

Es wird beschlossen die jeweils kürzeren Straßen mit Doppelbezeichnung umzubenennen.
Die Bezeichnung der Graf-Toerring-Straße im OT Seefeld lautet künftig „Graf-Toerring-Seefeld-Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Hauptstraße im OT Hechendorf wird mit dem Zusatz „Alte Hauptstraße“ umbenannt. Andere Vorschläge fanden keine Zustimmung.
………………………….

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Die Verkehrsinseln an den Ortseingängen befinden sich in einem sehr ungepflegten Zustand.
Da sie im Bereich der Staatsstraße 2070 liegen, obliegt die Pflege der Verkehrsinseln dem
Staatl. Bauamt. Es wurde vorgeschlagen, die Verkehrsinseln zu pflastern. Bei vergleichbaren
Verkehrsinseln wird von ortsansässigen Firmen bepflanzt und gepflegt. Herr Pirzer wird sich mit
dem Staatl. Bauamt in Verbindung setzen und klären, ob eine Bepflanzung auch durch seine
Gärtnerei erfolgen könnte.

Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, ob das Oberfeld mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h ausgewiesen werden kann.

Datenstand vom 28.11.2019 17:00 Uhr