Datum: 12.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:07 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 15.10.2019 und des Bauausschusses vom 15.10.2019
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Entwicklungsflächen am Oberfeld zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen (Sport- und Freizeitflächen, Gewerbeerweiterung); Aktualisierte Detailplanung und Kostenermittlung, Abstimmung der weiteren Schritte
5 Änderung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Seefeld
6 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020
7 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
8 6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Abwägungs- und Satzungsbeschluss
9 Personalangelegenheiten; Einführung einer "Großraumzulage München"; Erhöhung des Volumens für die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) nach § 18 TVöD
10 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Der TOP wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 15.10.2019 und des Bauausschusses vom 15.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 15.10.2019 wird einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 15.10 .2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 17.09.2019

TOP 4:  Genehmigung Grundstücksverkauf Fl.Nr.908/8 Gemarkung Oberalting-Seefeld;
         URNr.1701/V/2019

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr.1701/V/2018, vom 14.08.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:0

TOP 5:  Löschungsbewilligung eines Geh- und Fahrtrechts an Fl.Nr.908/5, Gemarkung
         Oberalting-Seefeld

Beschluss:
Die Löschung des unter Hechendorf Blatt 2230, Zweite Abteilung, lfd Nr.1, im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für die Grundstück 908/5 eingetragene Geh-, Fahrt zugunsten der Gemeinde Seefeld wird bewilligt.

Abstimmung: 17:0


Sitzung vom 24.09.2019

TOP 1:  Verlegung des Trauzimmers von Seefeld nach Hechendorf; Ermittlung der
         voraussichtlichen Kosten

Beschluss1:
Die Verwaltung wird beauftragt die Leistungen auf der Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens auszuschreiben. Die Auftragserteilung kann durch den 1. Bürgermeister oder einen seiner Vertreter erfolgen, sofern der Kostenrahmen nicht um mehr als 5% überschritten wird.

Abstimmung: 16:0

Beschluss2:
Das Gremium bittet um Berücksichtigung folgender Ergänzungen und Änderungen:
Die als Alternative geplanten vier Stellplätze entlang der Hauptstraße sollen nicht ausgeführt werden. Stattdessen sollen, wie in der Planungsvariante dargestellt, zwei Bänke aufgestellt werden. Seitens der Verwaltung soll geprüft werden, ob innerhalb des Grundstückes die Möglichkeit für die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes besteht

Abstimmung: 15:1

TOP 2:  Gehwegverbindung Am Oberfeld

Beschluss:
Das Gremium beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung und Vorbereitung der Ausschreibung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 einzustellen.

Abstimmung: 16:0

TOP 3:  Altes Feuerwehrgerätehaus Hechendorf; weitere Nutzung nach Fertigstellung und
       ..Umzug der Feuerwehr in den Neubau

Beschluss:
Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise zur weiteren Nutzung des alten Feuerwehrgerätehauses Hechendorf:
Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Feuerwehrhauses wird vorerst zurückgestellt. Die Räumlichkeiten werden als vorübergehende Unterstellmöglichkeit für Gerätschaften des Bauhofes herangezogen. Über Nachnutzungsmöglichkeiten soll im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes öffentlich diskutiert werden.  

Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise zur weiteren Nutzung der frei werdenden Garage:
Die freiwerdende Garage soll zur Vermietung mit 2-monatiger Kündigungsfrist ausgeschrieben werden.

Abstimmung: 16:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Entwicklungsflächen am Oberfeld zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen (Sport- und Freizeitflächen, Gewerbeerweiterung); Aktualisierte Detailplanung und Kostenermittlung, Abstimmung der weiteren Schritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die bislang ungenutzten Freiflächen zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen sollen wie schon seit längerem geplant zum Teil als Sport- und Freizeitflächen (Kleinspielfeld TSV, Skaterplatz, Basketballplatz, Fläche für die Landjugend), zum Teil als gewerbliche Erweiterungsflächen (Bauunternehmung Dosch) entwickelt werden.

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 bereits die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Bevor das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt und die erforderlichen Planungsleistungen beauftragt werden können, sind gemäß den bisherigen Beschlüssen und Beratungen des Gemeinderates jedoch zunächst folgende weitere Schritte voraussetzend:
  • Aktualisierung und Konkretisierung der Planung, insbesondere Ermittlung der zu erwartenden bau- und planungsbedingten Mehrkosten, die infolge der erforderlichen Verschiebung des Kleinspielfeldes zum Zwecke der GE-Erweiterung entstehen
  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Mehrkostenübernahme durch den Kostenverursacher (Vorhabenträger der Gewerbeerweiterung)
 
Mittlerweile liegt eine aktualisierte und konkretisierte Detailplanung inkl. Kostenermittlung des Planungsbüros Treiber vor.

Durch die Verschiebung der Sport- und Freizeitnutzungen zugunsten der Gewerbeerweiterung (erhöhter Aufwand bei den Erdarbeiten) und durch die zeitliche Verzögerung des Projektes (allgemeine Baukostensteigerung) ist demzufolge mit folgenden Mehrkosten zu rechnen:

Neue Variante „F“ mit Hangsicherung durch Gabionen:        862.500 €
Ursprünglich geplante Variante „C“ (2016):                        571.300 €
Mehrkosten im Vergleich zu 2016:                                291.200 €

Die Höhe der Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Gewerbeerweiterung stehen und damit dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt werden können, belaufen sich auf rund 110.000 €. Eine entsprechende Regelung zur Übernahme dieser Kosten würde im städtebaulichen Vertrag getroffen.

Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben sich durch Inanspruchnahme von Fördermitteln des BLSV (ca. 30.000 €) sowie ggf. durch Eigenleistungsmaßnahmen, sofern möglich.
Wie sich zudem herausgestellt hat, wäre infolge der Verschiebung des Kleinspielfeldes in Richtung Hang die Errichtung einer bis zu 5m hohen Gabionenwand im nördlichen Teilbereich erforderlich, um das Gefälle dort auszugleichen (Variante „F“). Da dies sowohl aus Gründen des Ortsbildes als auch aus wirtschaftlicher Sicht (höhere Herstellungs- und Unterhaltskosten) nicht wünschenswert ist, wurde eine alternative Planungsvariante „G“ entwickelt, die eine um ca. 20.000 € kostengünstigere sowie landschafts- und ortsbildverträglichere Anböschung anstatt der Ausbildung einer Gabionenwand vorsieht. Hierzu müsste allerdings eine ca. 285 m² große Fläche des angrenzenden Grundstücks Flur Nr. 556 der Gemarkung Hechendorf erworben werden. Die Eigentümerin des Grundstücks hat sich für einen Verkauf der entsprechenden Fläche grundsätzlich verhandlungsbereit gezeigt. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Planungsvariante G weiterzuverfolgen.

Die konkreten Ergebnisse der Detailplanung und Kostenermittlung werden in heutiger Sitzung nochmals vorgestellt und näher erläutert.

Sitzungsverlauf

Nachdem durch die Landschaftsarchitektin Frau Treiber die aktualisierte Planung und konkretisierte Kostenschätzung vorgestellt wurde, auch mit Darstellung der Historie seit 2013, hat das Gremium beschlossen, diesen Top nochmals in der nächsten GR-Sitzung zu behandeln. Zuvor soll der Kostenrahmen im Finanzausschuss diskutiert werden, unter Berücksichtigung des Vergleichs der Mehrkosten zu der ursprünglichen Planung und der Kostenübernahme durch den Gewerbebetrieb. Auch die Baunebenkosten sollen dargestellt werden.

Beschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Behandlung in den Finanzausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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5. Änderung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssatzung vom 06.11.2018 wurde eine neue Hebesatzsatzung mit geänderten Hebesätzen für die Gewerbesteuer, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für die Gemeinde Seefeld beschlossen. In der Hebesatzsatzung wurde für die Laufzeit die Formulierung „für das Jahr 2019 und die Folgejahre“ gewählt.
Diese Formulierung wurde nun Ende Juli durch das Landratsamt Starnberg beanstandet. Hier wurde erläutert, dass bei der Festsetzung eines Hebesatzes für mehrere Jahre dieser Zeitraum genau festgelegt werden muss. Es genügt somit nicht die Laufzeit mit „und Folgejahre“ zu bezeichnen.

In der Finanzausschusssitzung am 15.10.2019 wurde dieser Sachverhalt besprochen und als  Empfehlung für den Gemeinderat der Beschluss gefasst, dass sich zukünftig die Laufzeit der Hebesatzsatzung an eine Wahlperiode anpasst. Die Hebesatzsatzung würde somit „für das Jahr 2020 bis 2025“ gelten.

Eine Anpassung der Hebesätze ist dennoch jederzeit durch eine Änderung der Hebesatzsatzung möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Seefeld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020.
Die Änderungen (siehe Anlage rot gekennzeichnet) beziehen sich hauptsächlich auf die Erhöhung der Fördergelder. Diese wurden seit 2011 nicht mehr geändert.
Nachfolgend der Antrag:

  1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2020. Das Programm soll im Jahr 2020 mit € 75 000,- unterstützt werden.
  2. Sollten im Laufe des Jahres 2020 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25 000,- erhöht werden.
  3. Auf Grund der Preisentwicklung der letzten Jahre und technischer Fortschritte sollen die Richtlinien für 2020 angepasst werden (siehe Anlage).

Begründung

  • Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
  • Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 21 Jahren wird eine jährliche  Reduzierung des CO2-Ausstoßes um mehrere hundert Tonnen erreicht. Die Statistik wird Ende des Jahres veröffentlicht. Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet auf lokaler Ebene einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
  • Der Sonderbericht des Weltklimarates vom 06.10.2018 zu den Auswirkungen einer globalen Temperaturerhöhung von über 1,5° gegenüber dem vorindustriellen Level zeigt - übertragen auf unsere kommunale Ebene - zwei Dinge ganz klar:
    1. Wir sind mit unserem Förderprogramm auf dem richtigen Weg.
    2. Alle Anstrengungen zum Klimaschutz müssen deutlich verstärkt werden.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 01.10.2019 wurde der Antrag besprochen. Die Fortführung des Förderprogramms und die Änderungen in den Richtlinien hierzu wurden befürwortet.
Hauptsächlich sollen im Zuge der Kostenerhöhungen z.B. der Handwerker auch die Fördergelder angehoben werden. Zusätzlich sollen in die Richtlinien ein Zuschuss für eine mögliche Nahwärmeversorgung im Gemeindegebiet und ein möglicher C0²-Bonus für ökologische Baustoffe bei Neu- oder Bestandbauten aufgenommen werden .
Der Umwelt- und Energieausschuss fasste folgenden Empfehlungsbeschluss:
„Das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energien im Gemeindegebiet soll wie im Antrag angegeben weitergeführt und die Richtlinien wie in der Anlage gekennzeichnet geändert werden.“

Beschluss

1.
Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2020 fort zu führen. Mittel in Höhe von 75.000.- € werden in den Haushalt für das Jahr 2020 eingestellt.

2.
Sollten im Laufe des Jahres die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, wird der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – um bis zu 25.000.- € erhöht.

3.
Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2020, wie gekennzeichnet, zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt) beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ausweichparkplatzes für den Landgasthof Sepperlwirt am nordwestlichen Ortsausgang von Meiling. Dadurch soll die angespannte Parkplatzsituation, die sich während der Stoßzeiten im Innerortsbereich regelmäßig einstellt, entschärft und somit die Anwohner entlastet sowie die Verkehrsgefährdung in diesem Bereich reduziert werden.

Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 17.09.2019 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 27.09.2019 bis zum 29.10.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 29.10.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.  

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 12.11.2019). Die Abwägung vom 12.11.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parkplatz Sepperlwirt), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 12.11.2019 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungs planes (Parkplatz Sepperlwirt) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. 6. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte - Teil Nord" (Martin-Luther-Haus); Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 06.11.2018 die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Teilbereich 1 - Gemeinbedarfsflächen) und § 13b BauGB (Teilbereich 2 - Wohngebietsflächen) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemäßigte Nachverdichtung und Ortsabrundung im Bereich der Ulrich-Haid-Straße am nordwestlichen Ortsrand von Seefeld. Neben der Ergänzung eines zusätzlichen Wohnhauses soll insbesondere der langfristige Erhalt des Gemeindehauses der Evangelischen Kirche (Martin-Luther-Haus) durch dessen Sanierung und Aufstockung gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 02.07.2019 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 09.08.2019 bis zum 10.09.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.08.2019 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 10.09.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 12.11.2019). Die Abwägung vom 12.11.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.11.2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Teil Nord“ (Martin-Luther-Haus) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Personalangelegenheiten; Einführung einer "Großraumzulage München"; Erhöhung des Volumens für die leistungsorientierte Bezahlung (LoB) nach § 18 TVöD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 9

Sach- und Rechtslage

1. „Großraumzulage München“

Seit 1990 zahlt die Landeshauptstadt München aufgrund eines örtlichen Tarifvertrages eine sogenannte Großraumzulage München. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern), dem auch die Gemeinde Seefeld angehört, hatte seine Mitglieder bisher lediglich ermächtigt, den Tarifvertrag des Freistaates Bayern über eine ergänzende Leistung (TV-EL, sog. Ballungsraumzulage) freiwillig anzuwenden. Diese Ballungsraumzulage wird für die Mitarbeiter der Gemeinde Seefeld seit 01.09.2013 gezahlt (Gemeinderatsbeschluss vom 11.03.2014).

Die Landeshauptstadt München hat mittlerweile, einen örtlichen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen, der u.a. eine Verdoppelung der sog. Großraumzulage München vorsieht. Der KAV hat gleichzeitig die Mitglieder im neu definierten Großraum München ermächtigt, eine entsprechende Zulage bis zu dieser Höhe zu zahlen (Großraumzulage München). Die Ermächtigung zur Zahlung der ergänzenden Leistung auf Grundlage des TV-EL (Ballungsraumzulage) im Verdichtungsraum München bleibt daneben bestehen. Es kann jedoch nur eine der beiden Zulagen (Großraumzulage München oder Ballungsraumzulage) gezahlt werden. Anders als bei der Ballungsraumzulage ist für die Umsetzung der Großraumzulage München nicht erforderlich, dass die Beschäftigten im Großraum München auch ihren Wohnsitz haben.

Die Gemeinde Seefeld beschäftigt zurzeit 72 Mitarbeiter/innen. Die Personalgewinnung gestaltet sich immer schwieriger. Um in Zeiten des Fachkräftemangels als öffentlicher Arbeitgeber in Nachbarschaft zu Stadt und Landkreis München konkurrenzfähig und attraktiv zu bleiben, sollte die Gemeinde Seefeld die Großraumzulage ebenfalls einführen. Fast alle umliegenden Gemeinden und Landkreise im Großraum München beabsichtigen diese Zulage zu gewähren, bzw. haben sie bereits beschlossen.

Die „neue“ Zulage beträgt 270 €/Monat für alle bisherigen Anspruchsberechtigten (bis Entgeltgruppe 9c, bzw. S 14), der Münchenzulage-Kinderbetrag 50 €/Monat. Zukünftige Auszubildende der Gemeinde sollen 140 €/Monat erhalten. Für alle bisher nicht anspruchsberechtigenden TVöD-Entgeltgruppen ab E 10/S 15 wird ein Grundbetrag in Höhe von 135,00 € tarifiert. Der Münchenzulage-Kinderbetrag soll hier 25 €/Monat betragen. Diese Zulage soll ab 01.01.2020 gewährt werden.

Durch die Einführung der Großraumzulage München fallen für die Gemeinde Seefeld jährliche Kosten in Höhe von ca. 165.000 € an. Dieser Betrag vermindert sich durch den Wegfall der Ballungsraumzulage um ca. 44.000 €.

Es wird empfohlen, eine Großraumzulage München für die Mitarbeiter zu zahlen und die bisherige Ballungsraumzulage aufzuheben.

2. Leistungsorientierte Bezahlung (LoB); Erhöhung des Volumens von 3% auf 4%

Unabhängig von der unter Nr. 1 aufgezeigten Zulage wurde in der Gemeinde 2007 die leistungsorientierte Bezahlung gemäß § 18 TVöD eingeführt. Überdurchschnittlich bewertete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dadurch eine Leistungsprämie. Das Leistungsentgelt wird seit 2010 gewährt und beträgt seitdem 3 % des Vorjahresentgeltes aller tariflich Beschäftigen.

Der Hauptausschuss des KAV hat mittlerweile beschlossen, dass seine Mitglieder das Gesamtvolumen des auszuschüttenden Leistungsentgeltes gem. § 18 TVöD auf bis zu 4 % erhöhen können.

Um den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, ein höheres Leistungsentgelt zu erreichen und damit die Attraktivität der gemeindlichen Arbeitsplätze weiter zu steigern, wird vorgeschlagen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der zusätzliche Prozentpunkt entspricht ca. 20.000 € pro Jahr.

Sitzungsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird unter Top 9 öffentlich behandelt. Vorher Top 2 nichtöffentlich.

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Zahlung einer Großraumzulage München zur Kenntnis.
Der Gemeinderatsbeschluss vom 11.03.2014 (Ballungsraumzulage) wird aufgehoben. Den tariflich Beschäftigten bis Entgeltgruppe 9c/S 14 wird bis auf Widerruf eine „Großraumzulage München“ in Höhe von 270 €/Monat (Kinderbetrag 50 €) und von Entgeltgruppe 10/S 15 in Höhe von 135 €/Monat (Kinderbetrag 25 €) ab 01.01.2020 gewährt. Für zukünftige Auszubildende werden 140 €/Monat festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Das Gesamtvolumen des auszuschüttenden Leistungsentgeltes von bislang 3 % wird auf 4 % der ständigen Monatsgehälter nach § 18 TVöD erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Diskussion zu den ins Auge gefassten Gewerbeflächen in Delling. Herr Gum schlägt vor, bereits jetzt ein Gutachten für eine naturschutzrechtliche Bewertung in Auftrag zu geben. Einerseits wird dieser Vorstoß positiv bewertet, um schneller aktiv werden zu können, andererseits wird er wegen des Vorstoßes gerügt, da diese Fläche im Rahmen des Ortsentwicklungsprozesses mit anderen Flächen abgewogen werden sollte.

Es wird vorgeschlagen im Rahmen einer Sondersitzung die Finanzlage der Gemeinde und die Deckung der künftigen Kosten zu diskutieren.
Das Thema soll als Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erörtert werden.

Der Feuerwehrkommandant Herr Wagner erläutert aus Sicht der Feuerwehr, die Vorkommnisse bei den Ausschreitungen im Rahmen der Halloween-Feier im Jugendhaus, die sich ausschließlich im Außenbereich abgespielt haben und in der Presse falsch dargestellt wurden. Künftig sollten derartige Veranstaltungen besser organisiert werden.

Die Firma Reuter aus Hechendorf hat sich für die Anmietung der Garage am Kinderhaus in Hechendorf beworben. Das Gremium befürwortet die Vermietung an Herrn Reuter.

In der Bürgerversammlung wurde festgestellt, dass dort der Bau des Gehweges am Oberfeld anders dargestellt wurde, als im Gremium. Die Verwaltung prüft die Darstellungen.

Datenstand vom 02.01.2020 12:45 Uhr