Datum: 01.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 16.07.2019
2 Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“
3 Windkraft
4 Geplantes Nahwärmenetz in Seefeld
5 Blühflächen in der Gemeinde Seefeld für das Projekt „Starnberger Land blüht auf“
6 Buslinienverkehr in Seefeld
7 Radverkehrssituation in Seefeld
8 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020
9 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 16.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 16.07.2019 wird einstimmig genehmigt.

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2. Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen“) und das zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.07.2019 verkündet und ist somit zum 01.08.2019 in Kraft getreten.
Die Rechtslage wird vorgestellt und steht zur Diskussion.

Sitzungsverlauf

Die neue Rechtslage hat Auswirkungen auf die gemeindlichen landwirtschaftlichen Pachtverträge. Diese sollten Gesetzeskonform angepasst werden. Hierzu gehört unter anderem die Einhaltung der Gewässerrandstreifen nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 und Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG. Weiter ist nun auch nach Art. 3 Abs. 4 bis 7 BayNatSchG das Verbot von biodiversitätsschädlicher Bewirtschaftungsmethoden.

Diese gesetzlichen Änderungen und weitere Anregungen (z.B. Mähen statt Mulchen, das Mähgut soll abgeräumt werden, 5 % der Pachtfläche sollte Blühwiese werden, dafür 5 % weniger Pachtzahlung) sollten in die Pachtverträge eingearbeitet werden.

Grundsätzlich sollte aber darauf geachtet werden den bewirtschaftenden Landwirten nicht zu viele Auflagen zu erteilen. Es muss weiterhin wirtschaftlich bleiben.

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3. Windkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 3

Sach- und Rechtslage

Eine Überlegung war, das Thema Windkraft in Seefeld noch einmal aufzugreifen. Herr Futterknecht war so freundlich den Sachverhalt kurz darzulegen.

Um mögliche Standorte für Windenergieanlagen (WEA) zu ermitteln und die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen wurden für den gesamten Landkreis Starnberg in den Jahren 2011 und 2012 fachliche Teilflächennutzungspläne für jede Landkreisgemeinde aufgestellt.
Für die Gemeinde Seefeld hat sich im Zuge des Aufstellungsverfahrens ergeben, dass nahezu das gesamte Gemeindegebiet aufgrund harter Ausschlusskriterien (z.B. Natur-/Landschaftsschutz, einzuhaltende Abstandsflächen usw.) als Standort für WEA ausscheidet. Lediglich auf drei kleineren Teilflächen nördlich, östlich und südlich von Unering wurden potentielle Konzentrationsflächen für WEA im Teilflächennutzungsplan ausgewiesen. Aufgrund negativer bzw. einschränkender Stellungnahmen seitens der zuständigen Luftfahrtbehörden mussten diese Konzentrationsflächen jedoch mit dem Hinweis „kritisch“ wegen militärischer oder/und ziviler Luftfahrtbelange versehen werden (Lage im Bauschutzbereich und in der Senderschutzzone des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen). Für jede WEA wäre eine konkrete luftfahrtrechtliche Einzelfallprüfung erforderlich, die nach aktueller Einschätzung zu einem negativen Bescheid und/oder zu Auflagen führen würde, die mit einer wirtschaftlichen Nutzung von WEA nicht vereinbar wäre.
Darüber hinaus können WEA aufgrund der von der bayerischen Staatsregierung im Jahr 2014 neu eingeführten 10-H-Regelung (= einzuhaltender Mindestabstand zu Wohngebäuden muss das 10-fache der Höhe der WEA betragen) im gesamten Gemeindegebiet nicht mehr als privilegierte Nutzung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB genehmigt werden. Nur durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes könnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Aufgrund der zu erwartenden negativen Bescheide der Luftfahrtbehörde hätte jedoch ein Bebauungsplanverfahren voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg.  

Der TOP steht zur Diskussion.

Sitzungsverlauf

Hr. Gum erläutert noch einmal den damaligen Sachverhalt und weist darauf hin, dass eigentlich nie eine konkrete schriftliche Absage für dieses Projekt erteil wurde.
Frau Dorschner meint, dass sich evtl. die Voraussetzungen (z.B. Einflugschneise) seit damals geändert haben könnten.

Die Verwaltung, Herr Futterknecht, wird gebeten noch einmal bei der Luftfahrtbehörde eine konkrete schriftliche Stellungnahme einzuholen.

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4. Geplantes Nahwärmenetz in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Es wird über den aktuellen Sachstand berichtet.

Sitzungsverlauf

Herr Schlecht berichtet kurz über den aktuellen Sachstand.
Die wichtigen Vorverträge sind abgeschlossen. Die Energie-Genossenschaft Fünf-Seen-Land e.G. hat für den Bau des Leitungsnetzes Angebote eingeholt. Dieses kann zu den gewünschten Konditionen umgesetzt werden. Die Firma Schlecht holt sich derzeit Angebote für den Einbau des Kessels und deren zugehörigen Komponenten bis Ende Oktober ein. Hier gestaltet sich die Sachlage etwas schwieriger, da dies ein umfangreicheres Projekt ist und hierzu eine größere Firma notwendig ist.
Wenn die Umsetzung gewährleistet ist werden die notwendigen Fördergelder beantragt.
In der nächsten Sitzung kann dann hierzu mehr gesagt werden.

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5. Blühflächen in der Gemeinde Seefeld für das Projekt „Starnberger Land blüht auf“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Am 23.07.2019 wurde aufgrund eines Empfehlungsbeschlusses des Umwelt- und Energieausschusses im Gemeinderat beschlossen diverse Flächen in Seefeld durch Hr. Reinhard Witt zu beplanen. Der Auftrag wurde in der Zwischenzeit für 6 Flächen (Kosten insg. 1.071.- €) erteilt. Die beauftragten Flächen siehe in der Anlage. Hier sind auch die weiteren Kosten angegeben.
Am 31.10.2019 werden in Starnberg von allen Teilnehmern die bereits dort fertig gestellten Flächen in Augenschein genommen und gezeigt wie bepflanzt und besät wird.
Die Maßnahme in der Gemeinde Seefeld wird dann 2020 durchgeführt.

Sitzungsverlauf

Frau Friedrich erläutert kurz den Tagesordnungspunkt und den Ablauf.
Herr Pirzer hat hierzu einige Bedenken.
Den Standort 6 (Höhenbergstraße Drößling) würde er komplett streichen, da dies ein Sammelpunkt für Streusalz im Winter ist. Da dort der tiefste Punkt unterhalb der Straße ist sammelt sich dort Schnee mit Streusalz das dann hier ins Erdreich eindringt und die angepflanzten Samen zerstören würde.
Beim Standort 4 (Flächen am Bahnweg) Methode C bemängelt er, dass hier Maiglöckchen mit angesät werden sollen. Diese seien aber giftig und somit insbesondere für Kinder gefährlich.
Beim Standort 5 (Oberfeld/Keltenweg) gibt es eine evtl. Kollision mit einem geplanten Fuß- und Radweg. Herr Pirzer würde sich anbieten hier in Zusammenarbeit mit dem Bauhof bis zum Beginn einer evtl. Baumaßnahme selbst eine Blühwiese anzusäen . Herr Gum nimmt dieses Angebot dankend an.

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6. Buslinienverkehr in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Es wird über den aktuellen Sachstand berichtet.

Sitzungsverlauf

Das Landratsamt Starnberg hat eine Stellungnahme bzgl. einer möglichen Vorrangschaltung für den Buslinienverkehr in Seefeld abgegeben.
Für diese Vorrangschaltung gibt es zwei Möglichkeiten.
Bei der ersten Möglichkeit müssten sämtliche Busse technisch dahingehend umgerüstet werden, dass die Ampel den Bus automatisch erkennt. 17 Busse wären insg. betroffen. Die Kosten hierfür und für die Umrüstung/Programmierung der Ampeln wären allerdings sehr hoch und werden vom Landratsamt abgelehnt. Dies sollte bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden.

Die zweite Möglichkeit wäre ein manueller Funkschalter der vom Busfahrer in einer gewissen Entfernung betätigt wird. Diese Funkschalter wären flexibel einsetzbar. Die Kosten würde der Landkreis tragen. Die Ampelanlage müsste ebenfalls umgerüstet werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000.- €. Diese Kosten sind vom staatlichen Bauamt zu tragen.

Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium einig, dass momentan die zweite Möglichkeit mit einem Funkschalter die beste Lösung wäre. Sollte das staatliche Bauamt die Kosten nicht tragen wollen würde sich die Gemeinde Seefeld bereit erklären die Kosten teilweise zu übernehmen.

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7. Radverkehrssituation in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Berichtet wird über den aktuellen Sachstand bzgl. einer Überquerungshilfe an der Seestraße. Hier wurde vom staatlichen Bauamt Weilheim mitgeteilt, dass die beiden Kastanien stehen bleiben müssen. Nun wurden mit einem Nachbarn Grundstücksverhandlungen aufgenommen um eine Verschwenkung der Straßenführung zu erreichen. Voraussichtliche Umsetzung der Maßnahme wird 2020 sein.

Weiter wird berichtet über das Alltagsradroutennetz. Die Maßnahmen bei denen der Baulastträger das staatliche Bauamt Weilheim ist, sind diesem bekannt. Leider werden die Maßnahmen nur sehr langsam umgesetzt (mehrere Jahre).
Die mangelhaften Oberflächen wurden vor Ort begutachtet. Leider kann durch den landwirtschaftlichen Verkehr keine nachhaltige Lösung angeboten werden.

Sitzungsverlauf

Herr Spengler berichtet kurz über den aktuellen Sachstand.
Bzgl. der Überquerungshilfe gibt es keine neuen Informationen. Das staatliche Bauamt Weilheim ist aber der Meinung, dass die Grundstücksverhandlungen noch 2019 abgeschlossen sein könnten.

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8. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 8

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2020.
Die Änderungen (siehe Anlage rot gekennzeichnet) beziehen sich hauptsächlich auf die Erhöhung der Fördergelder. Diese wurden seit 2011 nicht mehr geändert.
Nachfolgend der Antrag:

  1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2020. Das Programm soll im Jahr 2020 mit € 75 000,- unterstützt werden.
  2. Sollten im Laufe des Jahres 2020 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25 000,- erhöht werden.
  3. Auf Grund der Preisentwicklung der letzten Jahre und technischer Fortschritte sollen die Richtlinien für 2020 angepasst werden (siehe Anlage).

Begründung

  • Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
  • Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 21 Jahren wird eine jährliche  Reduzierung des CO2-Ausstoßes um mehrere hundert Tonnen erreicht. Die Statistik wird Ende des Jahres veröffentlicht. Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet auf lokaler Ebene einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
  • Der Sonderbericht des Weltklimarates vom 06.10.2018 zu den Auswirkungen einer globalen Temperaturerhöhung von über 1,5° gegenüber dem vorindustriellen Level zeigt - übertragen auf unsere kommunale Ebene - zwei Dinge ganz klar:
    1. Wir sind mit unserem Förderprogramm auf dem richtigen Weg.
    2. Alle Anstrengungen zum Klimaschutz müssen deutlich verstärkt werden.

Sitzungsverlauf

Herr Spengler und Herr Deiringer stellen die Richtlinien kurz vor und erläutern die geplanten Änderungen. Hauptsächlich sollen im Zuge der Kostenerhöhungen z.B. der Handwerker auch die Fördergelder angehoben werden.
Zusätzlich sollen in die Richtlinien ein Zuschuss für eine mögliche Nahwärmeversorgung im Gemeindegebiet und ein möglicher C0²-Bonus für ökologische Baustoffe bei Neu- oder Bestandbauten aufgenommen werden.
Nach kurzer Diskussion der Ausschussmitglieder wurden die Änderungen als sehr sinnvoll angesehen und Herr Deiringer für sein Engagement  bei der stetigen Entwicklung der Richtlinien gedankt.

Der Umwelt- und Energieausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss:
„Das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energien im Gemeindegebiet soll wie im Antrag angegeben weitergeführt und die Richtlinien wie in der Anlage gekennzeichnet geändert werden.“

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 01.10.2019 ö 9

Sitzungsverlauf

Der Bund Naturschutz hat festgestellt, dass die festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen leider oft unzureichend oder gar nicht umgesetzt wurden. Grundsätzlich sollten diese Flächen genauer kontrolliert und mit dem Bund Naturschutz und der Verwaltung an verbesserten Umsetzungsmöglichkeiten gearbeitet werden.
In der nächsten Sitzung soll hierfür ein eigener Tagesordnungspunkt erstellt werden. Der Bund Naturschutz hat sich angeboten bei der Vorbereitung zu diesem zu helfen und sich mit Ideen und evtl. Konzepten einzubringen.
Herr Gum nimmt das Angebot dankend an auch mit dem Hinweis, dass die Kapazitäten in der Verwaltung sehr begrenzt sind.

Herr Pirzer weist darauf hin, dass er immer wieder bzgl. Heckenrückschnitte von Bürgern angesprochen wird. Diese beschweren sich oft über zu harte Formulierungen in dem gemeindlichen Anschreiben. Hier wird der Bürger auf die persönliche Haftung bei Nichtbeachtung hingewiesen. Das Anschreiben und die Satzung sollen auf bürgerfreundlichere Formulierungen geprüft werden.

Datenstand vom 08.06.2020 14:58 Uhr