Datum: 24.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:07 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Eisenpark Seefeld; Beauftragung Sicherheitsdienst
3 Antrag des Seniorenbeirates; Heckenrückschnitte im Gemeindegebiet
4 Kinderhort an der Grundschule im OT Hechendorf; Zusammenstellung der Baukosten nach Fertigstellung
5 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Änderungsbeschluss
6 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
7 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 1

Sach- und Rechtslage

Der TOP wird nicht in Anspruch genommen.


Antrag zur GO

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird gemäß § 25 Abs. 3 GO ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, demzufolge TOP 6 - entgegen den Ausführungen des Beschlussvorschlages - öffentlich diskutiert werden soll. Es wird darauf verwiesen, dass der Antrag zur GO ins Leere läuft und über den Beschlussvorschlag zur Zurückweisung oder öffentlichen Diskussion von TOP 6 an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden wird.

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2. Eisenpark Seefeld; Beauftragung Sicherheitsdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 2

Sach- und Rechtslage

Seit dem 30.07.2019 wird durch den Sicherheitsdienst Pallas Secure GmbH der Eisenpark morgens um 6 Uhr aufgeschlossen und abends um 21:00 Uhr abgeschlossen. Hierfür wurde auch der Zugang von der Rassostraße mit einem abschließbaren Tor versehen.
Der Sicherheistsdienst wurde zunächst für den Zeitraum 30.07.2019 bis 31.10.2019 beauftragt.
Die neuen Bänke und Tische wurden im Bereich des Pavillons wieder aufgestellt.

Sitzungsverlauf

In der nächsten GR-Sitzung soll der TOP noch einmal behandelt und anhand eines konkreten Beschlussvorschlages über den genauen Zeitrahmen der Beauftragung des Sicherheitsdienstes entschieden werden.

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3. Antrag des Seniorenbeirates; Heckenrückschnitte im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Am 26.Februar ging der Antrag des Seniorenbeirates zu dem Thema „Heckenrückschnitte im Gemeindegebiet“ ein.
Das Schreiben wurde mit Datum vom 01.03.2019 beantwortet.
Die Verwaltung wird durch Mitarbeiter des Bauhofes oder auch durch Nachbarn und Verkehrsteilnehmer auf überwachsende Hecken, Sträucher und Bäume aufmerksam gemacht. Daraufhin werden die Überwüchse fotografiert, der Grundstückseigentümer festgestellt und mit Hinweisen auf die öffentliche Bekanntmachung „Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen an der Grundstücksgrenze zu den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ zum Rückschnitt innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert. Nach Fristablauf wird der Vollzug kontrolliert. Wurde der Aufforderung nicht nachgekommen, erfolgt eine erneute Fristsetzung. In der Regel kommt der Grundstückseigentümer der Aufforderung nach, teilweise bittet er um Aufschub, in seltenen Fällen müssen die Aufforderungen zum Rückschnitt mehrfach erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird an die Vernunft der Mitbürger ihre Heckenrückschnitte, vor Allem unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit durchzuführen, appelliert. Bisher mussten noch keine Zwangsmaßnahmen angeordnet werden.

Sitzungsverlauf

Seitens der Verwaltung wird die Vorgehensweise zur Aufforderung von Heckenrückschnitten erläutert. Die Aufforderungen sollen weiterhin mit Augenmaß und Nachdruck erfolgen.
 

Beschluss

Die Vorgehensweise der Verwaltung soll in der geschilderten Form weiter erfolgen.
Zwangsmaßnahmen sollen nur im äußersten Fall erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Kinderhort an der Grundschule im OT Hechendorf; Zusammenstellung der Baukosten nach Fertigstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Neubau des Kinderhortes Hechendorf ist bis auf die Fertigstellung der Außenanlage abgeschlossen. In den Haushaltsjahren wurden auf der HHST insgesamt 1.250.000 € bereitgestellt. Zzgl. 60.000 € für die Ausstattung auf der HHST 4645.93500.

Die veranschlagten Kosten konnten deutlich unterschritten werden und stellen sich, aufgeteilt in die Kosten nach DIN 276, wie folgt dar:

Kostengruppe 1        Herrichten/Abbruch                        29.597,27 €
Kostengruppe 2        öffentl. Erschließung                                 0,00 € (nicht erforderlich)
Kostengruppe 3        Bauwerk                                 695.578,40 € ( offene Schlussrechnungen
                                                                               noch ca. 20.000 €)
Kostengruppe 4        Gerät (Küchen/Möblierung)                30.617,68 €
Kostengruppe 5        Außenanlagen/Spielgeräte                46.000,00 € (noch nicht fertiggestellt)
Kostengruppe 6        Ausstattung/Kunstwerke                         0,00 € (nicht erforderlich)
Kostengruppe 7        Baunebenkosten                         170.395,28 €

                                               Gesamt:       972.188,63 €


Somit konnte die Maßnahme deutlich unter den veranschlagten Kosten fertiggestellt werden.
Die zusätzlichen Kosten der Solaranlage in Höhe von 39.845,37 €, die erst nachträglich beschlossen wurde, sind in den Kosten bereits enthalten.

Sitzungsverlauf

Das Gremium nimmt die Darstellung der Baukosten zur Kenntnis und äußert sich lobend über die Bauabwicklung durch die Planer und die Verwaltung.

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Baufirma Dosch möchte ihr Firmengelände im Bereich Am Oberfeld bzw. Am Römerbrunnen in Hechendorf erweitern und hierfür eine gemeindliche Teilfläche südlich des bestehenden Betriebes erwerben. Diese ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ bislang Teil einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Jugend-Freizeit-Bereich“ (Skaterplatz, Landjugend, Basketballfeld). Östlich angrenzend befinden sich die geplanten Flächen für das Rasenspielfeld inkl. Stellplätzen, Umkleide- und Sanitärgebäude usw.

Um die gewünschten Erweiterungsflächen für die Firma Dosch bereitstellen zu können, müssten die Sport- und Freizeitnutzungen verschoben und neu angeordnet werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden entsprechende Optionen untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Variante 1 der Machbarkeitsstudie (siehe Anlage) mit einer Verschiebung des Rasenspielfeldes in Richtung Hang und einer Neuanordnung der Flächen für Skaterplatz und Landjugend in den Bereich zwischen Rasenspielfeld und der Straße Am Oberfeld die einzig sinnvolle Möglichkeit darstellt.

Der Gemeinderat hat zuletzt am 10.07.2018 über den Antrag der Firma Dosch und die mögliche Verschiebung der Sport- und Freizeitnutzungen gemäß Variante 1 der Machbarkeitsstudie beraten. Dabei wurde einem Verkauf der Flächen an die Firma Dosch und einer Umplanung grundsätzlich zugestimmt, sofern die Mehrkosten für die Verschiebung der Sport- und Freizeitflächen (inkl. Planungskosten) von der Firma Dosch übernommen werden.

Da der TSV Hechendorf vor einer Umplanung und Realisierung des Rasenspielfeldes zunächst in Eigenregie Standortalternativen für ein Großspielfeld prüfen wollte, kam es zu einer zeitlichen Verzögerung der Planung. Im Zuge dieser Prüfung hat sich ergeben, dass keine realistischen Alternativen in Hechendorf und Umgebung zur Verfügung stehen. Folglich wurde vom TSV Hechendorf um Realisierung des Kleinspielfeldes am Standort Oberfeld gebeten.

Zugleich hat die Firma Dosch mittlerweile dringenden Bedarf für die Firmenerweiterung angemeldet und erste Planentwürfe für die baulichen Erweiterungen in Auftrag gegeben, die derzeit konkretisiert werden. Im Wesentlichen sieht die Erweiterung einen Neubau mit Büros und Ausstellungsräumen sowie die Vergrößerung der bestehenden Tiefgarage nebst Neuordnung der Außenflächen (Hof- und Stellplatzflächen) vor. Nach Möglichkeit möchte die Firma Dosch bereits im nächsten Frühsommer mit der Umsetzung beginnen.

Zur Absicherung der Übernahme der Planungskosten und der zu erwartenden planungsbedingten Mehrkosten durch die Firma Dosch wird derzeit ein städtebaulicher Vertrag erstellt. Ein unterschriftsreifer Entwurf mit konkreter Kostenschätzung wird voraussichtlich bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im Oktober vorliegen. Nach Abschluss des Vertrages können die konkreten weiteren Planungsschritte eingeleitet und die entsprechenden Planungsbüros beauftragt werden.

Unabhängig davon könnte bereits jetzt der formale Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden, um Zeit zu sparen und das Verfahren nach Vertragsabschluss zügig fortsetzen zu können. Es wird daher empfohlen, das Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ formal einzuleiten.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Dadurch eröffnet sich auch die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen (Umwandlung von Gemeinbedarfs- in Gewerbeflächen) und ein aufwändiges separates FNP-Änderungsverfahren zu vermeiden.

Das Plangebiet (siehe Anlage „Geltungsbereich“) umfasst neben dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ i.d.F. vom 10.10.2017 auch eine Teilfläche des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ (1. Änderung) i.d.F. vom 20.01.2015, da sich die Umstrukturierungen auch auf Teile der bestehenden Betriebes der Firma Dosch erstrecken (Übergangsbereiche).  

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ für den in der Anlage „Geltungsbereich“ gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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6. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 6

Sach- und Rechtslage

Bürgermeister Gum stellt dar, dass sich dieser Antrag bereits am 09.04.19 überholt hatte, da das Grundstück gekauft und dieser Ankauf vom Gemeinderat genehmigt worden war.

Die Verwendung des Grundstücks als mögliche Gewerbefläche ist der Prüfung im Ortsentwicklungsplan der Gemeinde Seefeld vorbehalten. Eine herausgelöste Einzelprüfung ist daher nicht geboten.

Der Antrag enthält eine Reihe von politischen Behauptungen, die in dieser Pauschalität nicht zielführend in einer Sitzung diskutiert werden können.

Sitzungsverlauf

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, entgegen den Ausführungen des Beschlussvorschlages den TOP öffentlich zu diskutieren, wird stattgegeben.
Die Vertreter der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erläutern, dass Ihrer Ansicht nach der Kauf der Grundstücksflächen im Gremium nicht hinreichend vorbesprochen bzw. am Gemeinderat vorbei getätigt worden sei. Zudem sei der Kaufpreis zu hoch gewesen bzw. durch die Höhe des Kaufpreises sei eine Vorfestlegung zur zukünftigen Nutzung der Grundstücksflächen als Gewerbegebiet getroffen worden. Es wird gefordert, den gesamten Vorgang nochmals aufzuarbeiten und die Chronologie des Kaufgeschäfts transparent zu machen.
Von Seiten der anderen Fraktionen wird entgegnet, dass der Grundstückskauf sehr wohl hinreichend und mehrfach vorbesprochen wurde (u.a. in der Gemeinderatsklausur in Thierhaupten, Finanzausschuss). Des Weiteren wird angeführt, dass die Vorgänge in voller Kenntnis und mit klarer Zustimmung der deutlichen Mehrheit des Gremiums abgewickelt wurden. Darüber hinaus sei der Vorwurf eines zu hohen Kaufpreises zurückzuweisen, da es sich um einen marktüblichen Kaufpreis für potentielle bauliche Entwicklungsflächen handelt, deren Erwerb nach Ansicht der Mehrheit des Gremiums dringend geboten und notwendig war, um die Entwicklungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Auch sei keinerlei Vorfestlegung für die Nutzung der Grundstücksflächen als mögliches Gewerbegebiet getroffen worden. Dies sei Beratungsgegenstand des Ortsentwicklungskonzeptes und nachfolgender Bauleitplanverfahren. Eine weitere öffentliche Debatte und Aufarbeitung des Vorgangs sei nicht erforderlich und angesichts personendatenschutzrechtlicher Vorgaben auch nicht möglich.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird von der Mehrheit des Gremiums mit der heutigen Diskussion als behandelt und erledigt betrachtet.

Beschluss

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird infolge der heutigen Diskussion als behandelt betrachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 7

Sach- und Rechtslage

Auf Nachfrage erläutert Herr Beutel den weiteren Ablauf der Baumaßnahme Ulrich-Haid-Straße, An den Meisterwiesen und Hedwigstraße mit den damit verbundenen Sperrungen und verkehrlichen Einschränkungen.

Die Informationen zum Thema „Ortsentwicklung“ sollen noch ausführlicher und deutlicher öffentlich bekanntgemacht werden. Die beauftragte Planungsgemeinschaft soll hier mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Datenstand vom 28.11.2019 17:03 Uhr