Datum: 14.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung der Protokolle vom 03.12.19 und 10.12.19 und des Bauausschusses vom 03.12.19
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Ausbau Pointweg - Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauBG
5 Anträge der FDP-Fraktion und mehrerer Gemeinderäte zur fachgutachterlichen Untersuchung eines möglichen Gewerbestandortes südlich von Gut Delling
6 Sanierung des "Rauscher Gedenksteins" auf der Meilinger Höhe"
7 Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabeempfehlung
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning, Weßling und Wörthsee
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung der Protokolle vom 03.12.19 und 10.12.19 und des Bauausschusses vom 03.12.19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

Die Protokolle vom 03.12.2019 und 10.12.2019 werden einstimmig genehmigt.

Das Protokoll des Bauausschusses vom 03.12 .2019 wird von den in dieser Sitzung anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 12.11.2019
TOP 2:  Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UR.Nrn. 2153, 1978,
  1977/V/2019 ; Grunderwerb für Genossenschaftswohnen MARO

Beschluss:
  1. Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunden URNr.2153, 1978, 1977 /V/2019, des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
  2. Die Verwaltung wird angewiesen, einen Restbetrag von 1.836,00 Euro aus der Messungsanerkennung und Auflassung URNr.2153/V/2019 sofort und nicht in Ratenzahlung auszugleichen.
Abstimmung: 18:0
TOP 3:  Zustimmung zum Rangrücktritt am Grundstück Fl.Nr.402/32 in Hechendorf,
  Einheimischenmodell
Beschluss:
Dem Rangrücktritts im Grundbuch bis zu einem Betrag von 450.000 Euro, betreffend die zugunsten der Gemeinde Seefeld eingetragene Rückauflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) aus dem Notarvertrag URNr.984/V/2018 vom 29.05.2018, wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt eine entsprechende Erklärung in grundbuchtauglicher Form zur Eintragung abzugeben.
Abstimmung: 18:0

Sitzung vom 03.12.2019
TOP 2:  Nahwärmenetz Gestattungsvertrag Energiegenossenschaft Fünfseenland eG
Beschluss:
Zu Beschluss 1: Das Gremium stimmt der Umschreibung des Gestattungsvertrages von der Peter Schlecht GmbH auf den neuen Betreiber des Nahwärmenetzes der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG, Seestraße 35, 82211 Herrsching zu.
Abstimmung: 15:0
Zu Beschluss 2: Das Gremium stimmt der Anpassung des §8, Abs. 2 (Folgekosten) mit dem Wortlaut: „Erfolgt die Anpassung der Fernwärmeversorgungsanlagen auf Veranlassung der Gemeinde, so trägt die Gemeinde die entstehenden Kosten der Anpassung der Fernwärmeversorgungsanlagen. (Folgekosten)“ zu.
Abstimmung: 2:13
(Nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne GR Schlecht)
TOP 3:  Ausbau Wörthseestraße - 2. bis 4. Nachtrag "Wasserleitungsarbeiten u.a.
  unvorhergesehene Arbeiten"
Beschluss:
Das Gremium stimmt der Beauftragung der Nachtragsangebote 2 bis 4 in Höhe von gesamt brutto 89.898,21 € und der damit verbundenen Erhöhung des Gesamtauftrages auf 772.640,35 € brutto zu. Die Kosten sind über die Haushaltsstelle 6302.95039 gedeckt.
Abstimmung: 16:0
TOP 4:  Entwicklungsflächen am Oberfeld zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen
Beschluss:
  1. Unter der Maßgabe der Verkleinerung des Platzes auf 45 x 50 m wird der Maßnahme zugestimmt.
  2. Die Bereitstellung der Herstellungskosten wird auf maximal 800.000 € brutto incl. Nebenkosten in Aussicht gestellt.

  1. Entfällt unter der Maßgabe der Platzverkleinerung.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der unter 1. beschlossenen Modifizierung einen unterschriftsreifen städtebaulichen Vertrag zur Regelung der Mehrkostenübernahme auszuarbeiten.

Abstimmung: 15:1
(namentlich dagegen gestimmt GR Dosch)
TOP 5:  Erbpachtvertrag mit der MARO eG: Thema Grundschuldbestellung u.a.
  Finanzierungspfandrechte
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der dargestellten Rechtslage und beauftragt die Verwaltung den Erbpachtvertrag mit der MARO Genossenschaft eG zu beurkunden und zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmung: 16:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen.

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4. Ausbau Pointweg - Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Jetzt Top 4 (vorher Top 6)

Da beim Pointweg kein Bebauungsplan für alle angeschlossenen Grundstücke vorliegt, ist eine sog. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB zu treffen.
Mit der Abwägungsentscheidung wird der Umgriff des Einzugsgebietes bestätigt.

Herr Dr. Halter, Fachanwalt für Erschließungsrecht und Kommunale Kalkulationen wird die Notwendigkeit der Entscheidung erläutern und darstellen, warum der, über den Bahnweg hinausgehende Abschnitt, in die Erschließungsmaßnahme des Pointweges aufzunehmen ist.

Der Pointweg von Einmündung Hauptstraße wurde entsprechend der Ausbauplanung des Ing.büros Bergmann vom 21.10.2013 in Verbindung mit der ergänzenden Planung der Gemeinde Seefeld vom Juli 2018 erstmalig endgültig hergestellt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse musste auf die Anlegung eines Gehwegs verzichtet werden. Die Fahrbahn wurde ab Einmündung Hauptstraße auf eine Länge von ca. 116 m – bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m – mit einer Asphaltdecke hergestellt. Nach ca. 116 m schwenkt der ausgebaute Pointweg auf weitere ca. 20 m nach Norden in einen Wendebereich.
In einem 2. Bauabschnitt wurde eine Verlängerung nach dem Wendehammer in westöstlicher Richtung auf eine Länge von ca. 40 m – und einer Breite von 3,25 m – hergestellt, um eine ordnungsgemäße Anbindung der erschlossenen Grundstücke zu erreichen. Aufgrund der Grundstückssituation konnte sich der Straßenverlauf nur auf dem vorbeschriebenen Korridor bewegen.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat den vorbeschriebenen Trassenverlauf bestätigt.

Sitzungsverlauf

Die Fragen zur Erforderlichkeit der Festlegung des Erschließungsgebietes werden von Herrn Dr. Halter beantwortet. Die aus der Ersterschließung resultierenden Beitragserhebungen werden begründet und erläutert. Es wird festgestellt, dass der 2. Bauabschnitt über den Bahnweg hinaus Bestandteil der Erschließungsanlage ist und die Anwohner auch ohne die nachgezogene Herstellung beitragspflichtig sind.
Dem  bebauungsplanersetzenden Abwägungsentscheidung gemäß §125 BauGB wird zugestimmt.

Beschluss

Das Gremium bestätigt den vorbeschriebenen Trassenverlauf des Pointweg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Nach Art. 49 Abs. 1 GO ohne GR Dr. Altenberger

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5. Anträge der FDP-Fraktion und mehrerer Gemeinderäte zur fachgutachterlichen Untersuchung eines möglichen Gewerbestandortes südlich von Gut Delling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Jetzt Top 5 (vorher Top 7)

Folgende Anträge der FDP-Fraktion (siehe Anlage 1) sowie mehrerer Gemeinderäte (fraktionsübergreifend, siehe Anlage 2) wurden der Gemeindeverwaltung vorgelegt:

Antrag der FDP-Fraktion vom 19.11.2019

„Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, im Bereich Delling den Umgriff für ein mögliches Gewerbegebiet zu erfassen und für den festgelegten Bereich ein naturschutzfachliches Gutachten in Auftrag zu geben.

Begründung:
Zur Konsolidierung ihrer Finanzlage benötigt die Gemeinde Seefeld relativ kurzfristig eine Steigerung des Gewerbesteueraufkommens, die wohl nur durch Neuansiedlung von Unternehmen erreicht werden kann. Damit wird sich das derzeit laufende Ortsplanungsprojekt beschäftigen. In der Bürgerversammlung in Hechendorf am 23. Oktober 2019 wurde der Vorschlag gemacht, unterhalb von Gut Delling ein Gewerbegebiet auszuweisen. Damit die Bearbeitung im Rahmen der Ortsplanung rechtzeitig erfolgen kann, soll bereits vorab das wohl entscheidende Kriterium für eine mögliche Gewerbeansiedlung geklärt werden. Die Kenntnis der Faktenlage wird auch zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.“

Antrag der Gemeinderäte Dosch, Haberkorn, Preininger, Schindlbeck, Schneider vom 19.11.2019:

„Hiermit stellen wir den Antrag auf naturschutzrechtliche Überprüfung zur Erschließung einer möglichen Gewerbeansiedlung für die in Frage kommenden Flächen im Ortsteil Delling. Die Überprüfung sollte jetzt eingeleitet werden um rechtzeitig die zukünftige Entwicklung der nächsten Jahre zu eruieren. Ein Aufschub bis nach den Gemeinderatswahlen würde eine Verzögerung eines möglichen Verfahrens um Monate bedeuten. Die Ortsentwicklung ruht jetzt, bzw. startet erst nach den Wahlen 2020, deshalb dieser Antrag, eine naturschutzrechtliche Überprüfung ist sowieso nötig. Bitte um Abstimmung des Antrages in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung.“

Stellungnahme der Verwaltung zu den o.g. Anträgen:

Sollte sich der Gemeinderat dazu entscheiden, eine Standortuntersuchung der benannten Flächen südwestlich von Gut Delling (siehe Anlage 3) durchzuführen, welche eine Überprüfung der Tauglichkeit bzw. Verträglichkeit der Fläche als möglichen Gewerbestandort zum Ziel hat, so wird seitens der Verwaltung folgendes weiteres Vorgehen empfohlen:

Anstatt eines naturschutzfachlichen Gutachtens sollte ein Fachbehördengespräch in Gestalt eines sog. Scoping-Termins durchgeführt werden. Hierbei werden die wichtigsten Fachbehörden (z.B. Fachstellen im Landratsamt, Höhere Landesplanungsbehörde, Wasserwirtschaftsamt) zu einem gemeinsamen Fachgespräch eingeladen, um eine konkrete Fragestellung – z.B. die Frage der Eignung eines Standortes als mögliche Gewerbefläche – im Rahmen einer ersten Vorabprüfung auf fachlicher Ebene gemeinsam zu erörtern. In diesem Zusammenhang werden neben naturschutzfachlichen auch weitere Belange z.B. der Raumordnung und Landesplanung, des Landschaftsschutzes, der Wasserwirtschaft usw. geprüft. Ein Scoping-Termin verspricht daher einen größeren Erkenntnisgewinn als die Durchführung eines einzelnen Fachgutachtens, dessen Untersuchungsrahmen und –parameter zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur unzureichend bestimmt werden können.

Sollte der Gemeinderat die Durchführung eines entsprechenden Scoping-Termins beschließen, stellt sich ergänzend die Frage, ob neben dem zur Diskussion stehenden Standort südwestlich von Gut Delling noch weitere Standortalternativen (z.B. östlich des Gewerbeparks Seefeld) im Rahmen des Fachbehördengesprächs vergleichend geprüft und diskutiert werden sollen.

Sitzungsverlauf

Die beiden vorliegenden Anträge, der ergänzende Vorschlag der Verwaltung sowie das mögliche weitere Vorgehen werden ausführlich und intensiv diskutiert. Letztlich erweist sich der Vorschlag der Verwaltung, demzufolge ein Scoping-Termin mit Prüfung mehrerer potentieller Standorte vereinbart werden soll, als kompromiss- und mehrheitsfähig. Vom Gemeinderat werden diverse Standortmöglichkeiten vorgeschlagen, die den Fachbehörden zur fachlichen Vorabprüfung vorgelegt werden sollen (siehe Beschluss).

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Scoping-Termins folgende Flächen auf ihre Eignung bzw. Nichteignung als potentieller Gewerbestandort überprüfen zu lassen:
  • Standort bei Gut Delling
  • Standort beim Gewerbepark Seefeld
  • Standort an der Inninger Straße am westlichen Ortsausgang von Hechendorf
  • Standort am sog. „Kammerloher Stadl“ am südlichen Ortsausgang von Hechendorf
  • Standorte, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung als Gewerbestandort vorgeschlagen wurden und für die eine gewerbliche Entwicklung grundsätzlich in Frage kommen könnte

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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6. Sanierung des "Rauscher Gedenksteins" auf der Meilinger Höhe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 6

Sach- und Rechtslage

Jetzt Top 6 (vorher Top 4)

Im  Bereich des Ortsteils Meiling befindet sich der Rauscher Gedenkstein.  Der Gedenkstein wird in der Denkmalliste unter der Nummer D-1-88-132-26 geführt. Der Gedenkstein wurde zur Erinnerung an Georg von Rauscher, gest. 1916, ca. 1927/28 gesetzt.
Der Gedenkstein ist  stark sanierungsbedürftig und droht auseinander zu brechen.  Da weder der Grund, auf dem der Gedenkstein steht, noch das Denkmal selber  der Gemeinde Seefeld gehört, hat sich die Verwaltung bereits 2015 mit dem  Freundeskreis Rauscher-Denkmal in Verbindung gesetzt, um  das Flurstück 200/2 der Gemarkung Meiling  mit dem Denkmal zu erwerben. Leider ist nie eine Rückantwort eingetroffen. Aufgrund der fehlenden Stellungnahmen wurden dann keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Mittlerweile sind die Schäden soweit fortgeschritten, dass die Verwaltung den Zugang zu dem Denkmal sichern lassen hat.
Da die Gemeinde Meiling   in einer Sitzung des Gemeinderates am 06.03.1975   die Pflege des Denkmals beschlossen hat empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung des Denkmals schnellstens  Sanierungs- und Pflegemaßnahmen zu beauftragen.
Bereits 2015 wurde hierfür ein Angebot der Firma Hölz eingeholt. Der Kostenanschlag betrug damals 3.800 €. Durch die weiteren Schäden wird sich die Sanierungssumme auf ca. 5.000 € erhöhen.  
Die Verwaltung empfiehlt  umgehend die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an die Firma Hölz,zu beauftragen.

Sitzungsverlauf

Der Beauftragung auf Grundlage des neuen Angebotes der Fa. Hölzl, Hauptstr. 34, 82229 Seefeld, mit einer Angebotssumme in Höhe von 2.130,10 € brutto wird zugestimmt.

Beschluss

Der  Sanierung des Rauscher Denkmals wird zugestimmt. Die Firma Hölz, Hauptstraße 34, 82229 Seefeld wird beauftragt die  Sanierung durchzuführen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser; Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses und Vergabeempfehlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Jetzt Top 7 (vorher Top 5)

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019  wurde die Ausschreibung von Glasfaseranschlüssen  für die Schulgebäude Seefeld und Hechendorf durchgeführt. Die Ausschreibung wurde als beschränkte Ausschreibung nach vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Es wurden 6 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zum Submissionstermin am  6.12.2019    wurde 1 Angebot eingereicht.
Anbieter ist die   Firma T-Systems International GmbH , Dachauer Str. 651, 80995 München.
Schulhaus Seefeld

Schulhaus Hechendorf

Angebot (brutto)
Kalkulation (brutto)
Angebot (brutto)
Kalkulation (brutto)
36.780,48 €
34.923,00 €
49.586,21 €
26.618,00 €
Differenz
  • 1.857,48 €

-22.968,21 €





Der kalkulierte Kostenrahmen von 61.541 € wird  um  24.825,69 € überschritten und ergibt bei einer Beauftragung beider Schulhäuser eine Auftragssumme in Höhe von 86.366,69 €
Die starke Abweichung zu den kalkulierten Kosten ergibt sich bei der Maßnahme Hechendorf dadurch, dass die Firma T-Systems einen anderen Anschlusspunkt zum bestehenden Netz gewählt hat und dadurch größere Leitungslängen entstehen, mit den damit verbundenen Erdarbeiten und Kabellängen.

Die Förderung der Maßnahme  beträgt 80 % der Kosten, höchstens jedoch 50.000 €.
Die voraussichtlichen Fördersummen/Eigenanteil stellen sich wie folgt dar:

Beauftragung beider Schulhäuser
Einrichtung
Bruttokosten
Förderung
Eigenanteil
Schulhaus Seefeld
36.780,48 €


Schulhaus Hechendorf
49.586,21 €
50.000,00 €
36.366,69 €


Beauftragung nur Schulhaus Seefeld



36.780,48 €



29.424,00 €



4.356,48 €

Beauftragung nur Schulhaus
Hechendorf



49.586,21 €



39.668,00 €



9.918,21 €

Im Haushalt 2020 wurden für die Maßnahme   Gesamtmittel in Höhe von 61.500 € vorgesehen.
Gemäß Beschluss vom 17.09.2020 ist zu entscheiden, ob bei Überschreitung der vorgesehenen Mittel nur eins der Schulgebäude mit einem Glasfaseranschluss ausgebaut werden soll, oder ob die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000 € im HH 2020 zusätzlich bereitgestellt werden sollen um beide Schulhäuser anzuschließen.
 

Sitzungsverlauf

Es soll geklärt werden, warum seitens des Anbieters ein weiter entfernter Anschlusspunkt gewählt wurde.
Es soll zunächst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen geklärt werden, ob die zusätzlich erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können.

Beschluss

Es ist zu klären, warum seitens des Anbieters ein weiter entfernter Anschlusspunkt gewählt wurde.

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ist zu klären, ob die zusätzlich erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning, Weßling und Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 8

Sach- und Rechtslage

1. Gemeinde Herrsching: Bebauungspl. Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ inkl. 13. Änd. FNP

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 08.06.2015 beschlossen, im Bereich zwischen der Mühlfelder Straße (St 2067) und der Panoramastraße in Herrsching den Bebauungsplan Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern (13. Änderung).

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Gymnasiums mit Dreifachturnhalle, Außensportanlagen und Freiflächen.  

Mit Schreiben vom 23.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2. Gemeinde Inning: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 04.11.2018 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Inning beabsichtigt mit der Bebauungsplanänderung einerseits die vom Landratsamt Starnberg teilweise als obsolet betrachteten Festsetzungen zur Grundfläche neu zu regeln, andererseits das Maß der baulichen Nutzung zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten an einigen Stellen maßvoll anzuheben (durchschnittlich nicht mehr als 10-20 m² pro Grundstück).

Mit Schreiben vom 16.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten.

Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung grenzt im Osten unmittelbar an das Gebiet der Gemeinde Seefeld und den in diesem Bereich rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ i.d.F. vom 13.01.1998 an.

Durch die Bebauungsplanänderung ergeben sich für den überwiegenden Teil des Plangebietes keine besonderen Auswirkungen oder Einschränkungen auf das angrenzende Seefelder Gemeindegebiet oder den rechtsverbindlichen Seefelder Bebauungsplan „Wörthseeufer“. Im Bereich des auf Inninger Flur befindlichen Grundstücks Flur Nr. 770/2 (Gemarkung Buch) ergibt sich jedoch ein unmittelbarer Zusammenhang, da dieses Flurstück in verkehrlicher Hinsicht ausschließlich über einen auf Seefelder Gemeindegebiet liegenden Stichweg zur Wörthseestraße angedient wird (Flurstück 470/40, Gemarkung Hechendorf). Problematisch hierbei ist, dass dieser Stichweg im Seefelder Bebauungsplan „Wörthseeufer“ lediglich als öffentlicher Fußweg festgesetzt ist, nicht in öffentlichem Eigentum steht und auch nicht öffentlich gewidmet ist. Insofern ist das Grundstück Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch in verkehrlicher Hinsicht möglicherweise nicht ausreichend erschlossen. Ggf. liegen aber auch Geh- und Fahrtrechte über andere Grundstücke vor, die der Gemeinde Seefeld bislang nicht bekannt sind.

Die Verwaltung empfiehlt, in der Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil“ auf den Umstand hinzuweisen, dass das Grundstück Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch in verkehrlicher Hinsicht möglicherweise nicht ausreichend erschlossen ist.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Aktuelles / Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.    


3. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten (Allgemeines Wohngebiet) im Bereich der Flurstücke 169 und 170 an der Hauptstraße in Weßling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 12.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde nicht berührt wurde, wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Gemeinderates vom 02.07.2019). Da sich im Vergleich zum damaligen Entwurf keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, am bisherigen Beschluss festzuhalten und keine Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.    


4. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 1372, Gemarkung Etterschlag, den Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Rahmen einer Ortsabrundung die Errichtung von zwei Doppelhäusern (reines Wohngebiet) östlich des Kirchwegs in Walchstadt planungsrechtlich gesichert werden.

Mit Schreiben vom 09.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Aktuelles aus der Verwaltung / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.    


5. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, für die Flurstücke 503/3 und 503 (Teilfläche) der Gemarkung Steinebach den Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Wohnhäusern (reines Wohngebiet) auf dem Grundstück Flur Nr. 503/3 der Gemarkung Steinebach im Bereich der Straße Rehsteig.

Mit Schreiben vom 09.12.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Aktuelles aus der Verwaltung / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.    

Beschluss

1. Gemeinde Herrsching: Bebauungspl. Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ inkl. 13. Änd. FNP

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2. Gemeinde Inning: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ wird zur Kenntnis genommen.

In Bezug auf das Grundstück Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch wird auf folgendes hingewiesen: Das Grundstück wird nach Kenntnis der Gemeinde Seefeld ausschließlich über einen auf Hechendorfer Flur befindlichen Stichweg zur Wörthseestraße angedient (Grundstück Flur Nr. 470/40 der Gemarkung Hechendorf). Dieser Stichweg ist im rechtsverbindlichen Seefelder Bebauungsplan „Wörthseeufer“ jedoch lediglich als öffentlicher Fußweg festgesetzt, befindet sich nicht in öffentlichem Eigentum und ist auch nicht öffentlich gewidmet. Insofern möchten wir zu bedenken geben, dass das Grundstück in verkehrlicher Hinsicht möglicherweise nicht ausreichend erschlossen ist.

Darüber hinaus werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorgebracht.


3. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße Fl.Nr. 169 und 170“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


4. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Fl.Nr. 1372, Kirchweg Walchstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


5. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 9

Sach- und Rechtslage

Auf Anregung des Umwelt- und Energieausschusses hat die Verwaltung bei den zuständigen Luftfahrtbehörden eine erneute Anfrage zur grundsätzlichen Realisierbarkeit von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet gestellt. Aufgrund der negativen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung (zu starke Einschränkung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen), besteht keine Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit.

Auf Nachfrage zum Stand der Planung Bolzplatz/Fußballplatz am Oberfeld wird auf einen demnächst stattfindenden Termin mit den Beteiligten hingewiesen.

Es wird darum gebeten, auch in Zeiten des Kommunalwahlkampfs auf eine faire und sachliche Diskussion zu achten.

Datenstand vom 19.10.2020 13:05 Uhr