Datum: 04.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zum Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte; Bauort: Fl.Nr.501/4, Am Höhhacker 9 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 60-2019
2 Bauantrag zur Errichtung eines Rindermaststalles mit überdachten Festmistlager; Bauort: Fl.Nr.47, Nähe Höhenbergfeld; Bauantrag-Nr.59-2019
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Überdachung eines bestehenden Fahrsilos; Bauort: Fl.Nr.261/8, Hochstadter Str.14 in Unering; Bauantrag-Nr.03-2020
4 Bauantrag zur Errichtung einer Tiefgarage; Bauort: Fl.Nr.135/5, Neuhoffweg 17, Hechendorf; Bauantrag-Nr.04-2020
5 Sonstiges

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1. Bauantrag zum Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte; Bauort: Fl.Nr.501/4, Am Höhhacker 9 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 60-2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.02.2020 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Dass Grundstück 501/4 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 697 m² liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Baumaßnahme beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Derzeit ist das Grundstück mit einer Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1978 bebaut. Das Wohnhaus wurde verkauft. Für den neuen Eigentümer besteht Sanierungsbedarf.

Der vorliegende Bauantrag sieht verschiedene Änderungen vor. Im Keller soll eine Nutzungsänderung eines reinen Kellerraumes in eine Sauna und Wellnessbereich erfolgen. Im Erdgeschoss ist der Anbau eines Windfangs in dem Ausmaßen 3,80 m x 1,30m, mithin eine Mehrung der GR von 4,94m² geplant. Hierin soll eine vergrößerte Garderobe entstehen, dass WC wird umgestaltet. Im Obergeschoss wird die Innenaufteilung der Räume geändert und ein Balkon über dem neuen Windfang im Erdgeschoss errichtet (3,80 x 1,30). Im Dachgeschoss soll der bisherige Kaltspeicher ertüchtigt werden und als Arbeitsraum umgenutzt werden. Zusätzlich wird das Giebelfenster zu einer Flügeltür vergrößert und mit einer Absturzsicherung versehen. Es sind zwei Gauben mit 2,30 Breite x 2, 00 m Höhe geplant, jeweils eine je Dachseite. Die Anforderungen an die Aufenthaltsraumqualität nach Art.45 BayBO im Hinblick auf die Belichtung und Belüftung sind erfüllt.

Insgesamt werden zählreiche Fensteröffnungen verändert und angepasst.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

Anlagen:

  • Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.12.2019 wird nach §34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.12.2019 wird nach §34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung eines Rindermaststalles mit überdachten Festmistlager; Bauort: Fl.Nr.47, Nähe Höhenbergfeld; Bauantrag-Nr.59-2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.02.2020 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.47 der Gemarkung Meiling mit einer Größe von 19.474 m² befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein Fahrsilo in den Ausmaßen von ca. 13 m x 30 m. Das Fahrsilo dient dem Hofbetrieb des Antragstellers, der derzeit in Meiling, Dorfstraße 23, Fl.Nr.4 angesiedelt ist.

In der Sitzung des Bauausschusses vom 17.09.2019 erteilte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Errichtung Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter. Der Bauantrag wird gegenwärtig beim Landratsamt Starnberg in den Fachstellen geprüft. Zwischenergebnis ist die Auflage des Immissionsschutzes zur Überdachung des Behälters, der bisher in offener Bauweise geplant war. Die abschließende Genehmigung durch das Landratsamt Starnberg steht zurzeit noch aus.

Mit dem vorliegenden Bauantrag begehrt der Antragsteller die Erteilung des Einvernehmens zum Bau eines Rindermaststalls mit überdachten Festmistlager und PV-Anlage. Geplant ist ein Stallgebäude in den Ausmaßen 35, 00 m x 17,00 m zzgl. eines Vordachs mit 3,50 m x 35,00 m auf der Südseite Die Wandhöhen betragen dorfseitig (Südseite) 6,03 m und nordseitig 4,98 m. Das Stallgebäude ist mit einem Satteldach mit 20 Grad Dachneigung geplant. Die Firsthöhe beträgt 8,60 m. Die überbaute GR beträgt 717,50m².
 
Das Festmistlager ist auf der ortsabgewandten Seite in den Abmessungen 12,00 m x 6,50 m mit einem Vordach 2,50 m x 12,00 m geplant. Das Gebäude erhält ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung. Der First ist dorfseitig ausgerichtet. Dementsprechend ergibt sich eine dorfseitige Firsthöhe von 4,94 m und nordseitig von 3,35 m. Die überbaute GR beträgt 108 m².

Anlagen:

  • Eingabepläne
   

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 13.12.2019   wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 13.12.2019   wird gem. § 35 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Überdachung eines bestehenden Fahrsilos; Bauort: Fl.Nr.261/8, Hochstadter Str.14 in Unering; Bauantrag-Nr.03-2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.02.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das   antragsgegenständliche Fahrsilo befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr.18 in Unering. Das Grundstück hat eine Größe von 13.162 m². Auf diesem Grundstück befindet sich die Hofstelle Dellinger, mit verschiedenen Einrichtungen. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Fläche für die Landwirtschaft aus.

Hintergrund des Bauantrages ist die Beanstandung des bestehenden Fahrsilos durch das Landratsamt in Starnberg und infolge dessen die Nutzungsuntersagung. Beanstandet wurde die mangelnde Dichtigkeit. Über versickerndes Wasser, welches mit Silage-Rückständen angereichert war, drohte eine Verunreinigung des Grundwassers.  

Der Antragsteller begehrt nunmehr im Wege des Vorbescheides das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Überdachung über dem bestehenden Fahrsilo, um das Einsickern von Oberflächenwasser zu vermeiden.

Die Überdachung ist geplant in den Ausmaßen 50,50 m x 17,12 m. Die Überdachung geschieht durch aufsetzen der Wand- und Dachteile auf die bestehenden Mauern des Fahrsilos. Die Außenwände sind nur teilweise verschlossen. Die Wandhöhe beträgt südseitig ca. 2,10 m und nordseitig ca. 4,20 m. Geplant ist ein Satteldach mit 20 Grad Dachneigung.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält keine konkrete Frage:

Der Antrag ist jedoch im Sinne des Begehrens des Antragstellers auszulegen. Mit der Eingabe der  Pläne begehrt der Antragsteller die Aussage der Gemeinde zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit  des Vorhabens nach § 35 BauGB.

Im Rahmen des landwirtschaftlichen Hofbetriebs ist von einem privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs.1Nr.1 BauGB auszugehen.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg wird im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt die Fachstelle Wasser beteiligt, so dass die Wirkung der Überdachung auf die Versickerung von belastetem Wasser von dieser Fachstelle genau geprüft wird.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Anschreiben des Antragstellers

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 28.10.2019 wird gem. § 35 BauGB hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 28.10.2019 wird gem. § 35 BauGB hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung einer Tiefgarage; Bauort: Fl.Nr.135/5, Neuhoffweg 17, Hechendorf; Bauantrag-Nr.04-2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.02.2020 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.136/5 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 1.269 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im rechtswirksamen Bebauungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 215 m² zzgl. einer Doppelgarage von 40 m² und Zuwegungen mit 30 m² bebaut. Folglich ergibt sich die GRZ 2 (Hauptanlage Haus + Nebenanlage Garage) mit 0,22.

Der Bauantrag sieht die Errichtung einer zusätzlichen Tiefgarage mit 10 Stellplätzen vor. Die Grundfläche der Garage beträgt 230 m². Zusammen mit der Bestandsbebauung ergibt sich einer GR 2 von 515 m², dies entspricht einer GRZ 2 von 0,40. Die Garage tritt an der Südseite zur Privatstraße mit der Zufahrtsseite in Erscheinung. Die  Wandhöhe beträgt hier 3,40 m. Der Abstand zur Straßenbegrenzungslinie 3,00 m nach den Vorgaben der Garagen und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern ist eingehalten. Da die Garage über 100 m² Grundfläche hat, handelt es sich um eine Mittelgarage. Hierbei prüft das Landratsamt insbesondere den Brandschutz.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB ein. Im Gegensatz zum ursprünglich abgelehnten Schwimmbad als Teil der Hauptanlage (und somit GR 1) auf dem Grundstück 136/15 mit einer GRZ von 0,36, welches schließlich nach einer Verkleinerung auf eine GRZ von 0,28 genehmigt wurde, wird die Garage nicht zur Hauptanlage dazugerechnet, sondern wird nach § 19 Abs.4 BauNVO behandelt. Sie wird somit zur GR 2 gerechnet. Hier gilt eine großzügige Überschreitungsmöglichkeit. Diese Möglichkeit ist auch beim Einfügen nach § 34 BauGB zugrunde zu legen.

Anlagen:

  • Eingabepläne
 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.01.2020 wird gem. § 34 BauGB befürwortet

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.01.2020 wird gem. § 34 BauGB befürwortet

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 04.02.2020 ö 5
Datenstand vom 26.05.2020 11:27 Uhr